Der Beklagten wird als He vis ionsklägerin für die Hevl-sionsinstans das Armenrecht bewilligt. Die Ansichten der beabsichtigten keohtsverteidigung der Beklagten hängen von der Beurteilung der offenen und nicht ohne weitere Brbrterungen au entscheidenden Streitfrage ab9 welcher Zeitpunkt für den guten Glauben beim ärwerb von Grundweebseln maßgeblich ist (vgl. Br. Kuhn Lieseoke Justishauptsekretar i Urkunde beamt er der GeschäftsteUe des Bundesgerichtshofs
.pegx« APgcnrxxx zur EntscheidungsSammlung des Senats BUNDESGERICHTSHOF II ZA 13768 Beschluß in dem Rechtsstreit der unter der Fixsm C Kauffrau Gert! handelnden Beklagten und üutragstelXerin, - Proeedbevollmächtigter II» Inetanet Rechtsanwalt 3ör»j in - gegen Banco de V Vorstand, Jcstluls t/Spanien» vertreten durch seinen Kläger und i&tragsgegner. - FroeeBbevollmdchtigte II» Ins taust Rechtsanwälte iinti J)er II. Zivilsenat dee Bundesgerichtshofes bat in der Sitsung am 21. Januar 1969 unter Hitwirkung des Seu&tspra-sidenten Br. Kuhn und der Bundesriohter Br. Nörr, Liesecke» Br. Scbulse und Br. Sohubatb beschlossen! Der Beklagten wird als He vis ionsklägerin für die Hevl-sionsinstans das Armenrecht bewilligt. Ihr wird sur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte der von dem Vorsitsenden ausgewählte Heobtsanwalt Hau und sur vorläufig unentgeltlichen Bewirkung von Zustellungen der euständlge Geriohtsvollsieher beigeordnet. Die Ansichten der beabsichtigten keohtsverteidigung der Beklagten hängen von der Beurteilung der offenen und nicht ohne weitere Brbrterungen au entscheidenden Streitfrage ab9 welcher Zeitpunkt für den guten Glauben beim ärwerb von Grundweebseln maßgeblich ist (vgl. RGZ 129» 538 und Baumbach-* Hefenaehl9 wG Art. 10 Anm. 10). Ob die Beklagte unter diesen Umständen die Revision mit dem Risiko der Verurteilung ln die Kosten durchführen will« muß ihr überlassen bleiben. Br. Kuhn Lieseoke Justishauptsekretar i Urkunde beamt er der GeschäftsteUe des Bundesgerichtshofs