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BGH

Gericht: BGH

Der Beklagten wird als He vis ionsklägerin für die Hevl-sionsinstans das Armenrecht bewilligt. Die Ansichten der beabsichtigten keohtsverteidigung der Beklagten hängen von der Beurteilung der offenen und nicht ohne weitere Brbrterungen au entscheidenden Streitfrage ab9 welcher Zeitpunkt für den guten Glauben beim ärwerb von Grundweebseln maßgeblich ist (vgl. Br. Kuhn Lieseoke Justishauptsekretar i Urkunde beamt er der GeschäftsteUe des Bundesgerichtshofs

BrunentgeltlichenBUNDESGERICHTSHOFsurKuhnGeschäftsteUeUrkundeEntscheidungsSammlung

Volltext der Entscheidung

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 zur EntscheidungsSammlung des Senats
BUNDESGERICHTSHOF
II ZA 13768	Beschluß
 in dem Rechtsstreit
 der unter der Fixsm C Kauffrau Gert!
handelnden
 Beklagten und üutragstelXerin,
- Proeedbevollmächtigter II» Inetanet Rechtsanwalt 3ör»j
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gegen
 Banco de V Vorstand, Jcstluls
t/Spanien» vertreten durch seinen
 Kläger und i&tragsgegner.
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J)er II. Zivilsenat dee Bundesgerichtshofes bat in der Sitsung am 21. Januar 1969 unter Hitwirkung des Seu&tspra-sidenten Br. Kuhn und der Bundesriohter Br. Nörr, Liesecke» Br. Scbulse und Br. Sohubatb
 beschlossen!
Der Beklagten wird als He vis ionsklägerin für die Hevl-sionsinstans das Armenrecht bewilligt.
Ihr wird sur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte der von dem Vorsitsenden ausgewählte Heobtsanwalt Hau und sur vorläufig unentgeltlichen Bewirkung von Zustellungen der euständlge Geriohtsvollsieher beigeordnet.
Die Ansichten der beabsichtigten keohtsverteidigung der Beklagten hängen von der Beurteilung der offenen und nicht ohne weitere Brbrterungen au entscheidenden Streitfrage ab9 welcher Zeitpunkt für den guten Glauben beim ärwerb von Grundweebseln maßgeblich ist (vgl. RGZ 129» 538 und Baumbach-* Hefenaehl9 wG Art. 10 Anm. 10). Ob die Beklagte unter diesen Umständen die Revision mit dem Risiko der Verurteilung ln die Kosten durchführen will« muß ihr überlassen bleiben.
Br. Kuhn
 Lieseoke
Justishauptsekretar i Urkunde beamt er der GeschäftsteUe des Bundesgerichtshofs