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BGH · Ill ZR 7/51

Gericht: BGH · Aktenzeichen: Ill ZR 7/51

Kläger, Berufungsbeklagten und Revisions-beklagten wird die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Tu Zivilsenats des Oberländesgeriehts in Frankfurt / I.Iain vom 28. September 1950 - BGBl I, 3 455 - die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die vor dem Inkrafttreten der neu gefassten Zivilprozessordnung verkündeten Entscheidungen sich nach den bisher geltenden Vorschriften richtet, mithin die angefoohtene Entscheidung des Oberländesgeriehts nit ihrer VerkUndung rechtskräftig geworden war. ■ Eine Entscheidung über dar Armenrechtsgesuch des Klägers für den Eevisionsreohtszug erübrigt sich daher; 5r

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Volltext der Entscheidung

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2582 0A2 4ff.Jf f7.
Ill ZR 7/51	>....	  —	^	•
Beschluss
 In Stehen
1)	der Aktiengesellschaft in Firma 8ch(
BAG., FflBHB» a* M., DMHMetr. W}
2)	des Kraftfahrers Emil ZflBBP, FflBBI a«. &L, SflBBNtrasse
 Beklagten, Berufungsklägers und Revisionsklägers .
- Prozessbevollmächtigter5 RA.Br.
g eg e n den Glaswar oner zeuger Berthold P o
/ 51s., TAflPstr. V,
Kläger, Berufungsbeklagten und Revisions-beklagten
- ?rosessbevollm;ichtictor II. Instanz: RA.Br.
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wird die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Tu Zivilsenats des Oberländesgeriehts in Frankfurt / I.Iain
 vom 28. September 1950 al3 unzulässig verworfen, da nach
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Art 8 Kr 107 des Gesetzes zur V/ieder her Stellung der Reohts-einhoit auf "Öen Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kosten-X'echts von 12. September 1950 - BGBl I, 3 455 - die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die vor dem Inkrafttreten der neu gefassten Zivilprozessordnung verkündeten Entscheidungen sich nach den bisher geltenden Vorschriften richtet, mithin die angefoohtene Entscheidung des Oberländesgeriehts nit ihrer VerkUndung rechtskräftig geworden war.
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Die Kosten des Bevisionsrechtszuges tragen die Beklagten;
■ Eine Entscheidung über dar Armenrechtsgesuch des Klägers für den Eevisionsreohtszug erübrigt sich daher; 5r
Karlsruhe, den 25. April 1951
Bundesgerichtshof - XIX. Zivilsenat -
Scheib	Dr.	Delbrück	.	Dr.	Pagendar
SJeiß	Dr.	Gelhaar