* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · III ZR 4/07

Gericht: BGH · Aktenzeichen: III ZR 4/07

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. August 2007 durch die Richter Dr. Wurm, Dörr, Dr. Herrmann, Wöstmann und die Richterin Harsdorf-Gebhardt beschlossen: Die Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin gegen den Senatsbeschluss vom 28. Von einer weiteren Begründung wird abgesehen; die Gerichte sind nicht verpflichtet, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f).

wurmenBeschwerdeführerinHarsdorf-GebhardtVorinstanzenZR

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
III ZR 4/07
vom 1. August 2007
in der Baulandsache
 
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. August 2007 durch die Richter Dr. Wurm, Dörr, Dr. Herrmann, Wöstmann und die Richterin Harsdorf-Gebhardt
 beschlossen:
Die Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin gegen den Senatsbeschluss vom 28. Juni 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rügeverfahrens zu tragen.
Gründe:
1	Der	Rechtsbehelf	ist	zulässig,	aber	unbegründet.	Der	Senat	hat in der dem an-
gegriffenen Beschluss zugrunde liegenden Beratung das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde in vollem Umfang geprüft und für nicht durchgreifend erachtet. Von einer weiteren Begründung wird abgesehen; die Gerichte sind nicht verpflichtet, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f). Das gilt für diesen Beschluss in gleicher Weise wie für die angegriffene Entscheidung (siehe ferner § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Wurm	Dörr	Herrmann
 Wöstmann	Harsdorf-Gebhardt
 Vorinstanzen:
LG Lüneburg, Entscheidung vom 15.10.2003 -20 209/02 -OLG Celle, Entscheidung vom 06.12.2006 - 4 U 186/03 (Baul) -
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, Entscheidung vom 15.10.2003 -20 209/02 -OLG Celle, Entscheidung vom 06.12.2006 - 4 U 186/03 (Baul) -