Buhdesgeridfvshnfs- : auf die mündliche Verhandlung “vom 23h Mars 1959 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Prof * Bi% Beiger, sowie der • Bund es rieht-er Br» ■ Pagendärm, Br.».' V .'Der Kläger nimmt das beklagte Land". d urch Bes chluß des Bond erh.il.fs-aus schiiss es vom 20, Juli- 1.-95.Ö z ürückg ewi e s eh; • wö r d eh...Auf A'd-i eh Beschwerde des Klägers vom 13> August 1950 hat der * nieäer-säxhsische Beschwferdeaussc^ für S ond er hi If s s a eher. Seit Oktober 1951 betrieb ein Gläubiger des Klägers wegen einer Forderung von 2*800 DM die Zwangsversteigerung des Grundstücks des Klägers in WtfMHtt, Am 8» März 1952 wurde auf den 17= Mai 1952 Versteigerungstermin anberaumt> das Verfahren aber bis zu dem 10, August 1952 mit der Begründung vorläufig eingestellt? daß in Anbetracht der Entscheidung des Be s chvv e r d ea us s chus s e s vom 16 . Der Klag er behauptet?, die.Bearbeitung seines Rent ena nt rag e s vor dem Sonderhilfsausschuß. und vor dem.Beschwerdeausschuß s o w i e v or dem Land e s a us schuß .sei tr ot z z ahlr e i ch e r Hin w e i s e seitens des Klägers amtspflichtwidrig verzögert worden* Bei ordnungsmäßiger Er1edigung .würde ihm die Rente samt der Hach~ sahlung vor dem i6* Mai 1952? mit der Nachzahlung den die Zwangsversteigerung bet reibend, en Hauptgläubiger aozufinden? später beigetretehen Gläubiger .würdendie: Zwangsversteigerung von sich aus nicht durchgefuhrt haben* Der Kläger behauptet, daß das beklagte Land 'verpflichtet is't.j. ihm allen weiteren Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Amtspflichtverletzung der Beklagten entstanden ist und noch, entstehen wird . Das beklagte Land hat um Klageabweisung gebeten- Ls; vertritt die Auffassung, das Kentenverfahren des Klägers sei nicht -schuldhaft verzögert worden. Den Anwalt des Klägers treffe ein Verschulden? weil er nicht rechtzeitig auf das. statt sofort bei dem Landesausschuß beschleunigte Bearbeitung der Kentensache unter Hinweis auf die drohende• Zwangsversteigerung, zu beantragen» Auch habe .die Kentennach- . Zahlung nicht .ausgereichtV um die Zwangsversteigerung des Grundstücks durch'Befriedigung der die Zwangsversteigerung : betreibenden Gläubiger; zu- verhindern» . Kläger die Hälfte .: ..allen weiteren Schadens aus der Zwangsversteigerung seines; v. Grundstücks zu ersetzen» Mit den weitergehenden Ansprüchen hat es den Kläger abgewiesen» 2s ist day oh ausgegangehh daß der Kläger; den Beschwerdeaus schuß nicht rechtzeitig aufdie . en 3 e r u f un g ein g e 1 egt, Das 'beklagte Land hat volle Zurückweisung der Klage beantragt, während der Kläger .seinen ursprünglichen Klageantrag weiter ver f olgt hat, Das. Berufungsgeri cht hat den bezifferten Klag e-anspruch dem Grunde nach, in voller I-Iöhe für gerechtfertigt erklärt und hinsichtlich des Peststellungsanspruch.es das arr gefochtene Urteil aufgehoben und die Sache insoweit zur ander-weiten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück-verw.ie'sen mit der Begründung, daß erst, wenn fest stehe, daß der Kläger einen über die mit dem Leistungsantrag verlangten 3.>000 DM hinausgehenden Schaden gehabt .habe , dem Pest st ellungs-ariträg stattgegeben werden könne. Mit der Revision verfolgt das beklagte Land seinen Antrag auf Abweisung der Klage weiter, 'während der Kläger Zurückweisung: der Revision erbittet. 1): Das .Berufungsgericht hat festgestelltt Die die Ent Schädigung sänt rage des Klägers betreffenden Akten haben in der Zeit vom Eingang der Akten beim Beschwerdeausschuß (6, November 1950) bis zu dem läge der ersten Terminierung (17- April 1951) entgegen, der B0hauptung des beklagten Landes nicht die längste .Zeit anderen Behörden Vorgelegen, sondern sich mit Ausnahme der Zeit vom 17* Eebruär bis 1, März 1951 beim Beschv/erdeaus-schuß befunden« Akten und eine Zeugenauskunft, deren Einholung bereits am 28. d hö Klägers erst am 2 , Ju 11 1.95d angelordert = Diese einsufordernden Aktec warden auf die Anfang Juli erfolgte Mitteilung; sie -seien an e ine genau bezeichnet e' and e re D len st stellet; u e i n em ■ genau ■-y.. nicht ange- : f o r d ert; v i e Im ehr w urde d em A nw alt des ICläg e r s a u f d e s s e n An-frage, wann ein Dermin anberaumt werden würde, nur mitgeteilt, die Unterlagen seien .noch nicht vollständig beisammen; sobald die Beweisermittlung zu dem Abschluß gekommen sein würde, werde man ihm weitere K'achricht geben. 1Beweiserrni 111ung en"; es wurden auch nunmehr keine Ermittlungen angestellt, vielmehr .wurde lediglich eine Whder-vorlage der Akten zu dem 1, September 1951 verfügt; aber auch am h September 1951 geschah nichts.. Erst auf die Androhung einer Unt ät ig.ke it skia g e war de dem Anwalt des Klägers am 1 5. Diese Mitteilung war insofern unwahr, als die Zeugenauskunft überhaupt nicht angefordert geschweige denn mehrmals angemahnt worden war, ferner wurde dem Anwalt des Klägers mitgeteilt, daß die angeforderten.Akten ebenfalls noch..nicht vorlägen, und daß auch insoweit neu angemahnt won den sei. traf nicht zu; vielmehr 'geschah .auch nunmehr immer noch nichts, sondern der Durchschlag, des Schreibens an den Anwalt, des Klägers vom.. 15* .September 1951 erhielt den Vermerk ,Mz*dc A Erst nachdem : der.:.Anwalt des Klagers "letztmalig" die Erhebung der Uritätig- jedoch trotz' Vorliegens-genauer Aktenzeichen: mix unzulänglichen Angaben*; so daß sie bei der angesehfiebenen : Stelle nicht gefunden würden und dort erst Ermittlungen ein- i geleitet werden müßten* Erst auf nochmalige Vorstellung des. . Anwalts des Klägers vom 3• November 1951 wutden die Akten am 6, November 1951 unter genauer Angabe des A3Vfcenseicfeejns;-!:1 angefordert und gingen am 6. November 1951 wegen eines Beihilfeaatrages des Klägers;an den Kreis-, sonderhilfsausschuß zurückgegeben worden» Nach Eingang .der. 19.51'laug<§forderten Beiakten beim Beschwerdeaasschuß am o* Dezember i 951 ist von de sein nichts veranlaßt’ worden« Die erstinstanzlichen Akten? ■ Die revision hat diese TatsachenfestStellungen nicht angegriffen:* 1 Däs Berufungsgericht würdigt den festgestellten Sachverhalt dahin?, daß die aufgeführten Umstände zahlreiche Amtspflicht-Verletzungen des Beschwerdeausschusses enthielten? rieht sieht dieses Verhalten der beteiligten Beamten' als s c h-u 1 g h a f t e Amtspflichtverlet zung an».weil das Verha 1t en c.er betei 1 igten .Eeamteh sich auch nicht mit der größt en Arbeits über lastung und mit mangelnder Einarbeitung entschuldigen lasse*. berücksichti gti, Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses.hätten hur ;äua*'einem beschränkten Kreis von Personen entnommen werden können /Verfolgte» Hichtmitglieder der R8LAP/ die über• gut-ristische Kenntnisse verfügen» teils sogar die Befähigung. • zu dem Ri cht er amt besitzen muss en); d erart qualifizierte Personen hätten nicht in genügender Zahl zur Verfügung gestanden; has/; zu bearbeitende Gebiet sei MNeuland" gewesen» so daß die-Kräfte so daß sich’die Entschädigungs-Behörden einer Blut von Anträgen gegenübergesehen hätten (bis;.'.•• sum 1 5o Mai .1.952 insgesamt 2d73 Sachen vor dem Beschwerdeaus-• schuß), die fast alle als eilbedürftlg ■ ansusehen gewesen seien, An g e s i ch t s : der o ff enb a re h Unrnogl i chfc e it, d i es e V1 e 1 zahl d er : Anträge auch:.nur einigermaßen zeitgerecht - zuu erledigen? He vision s Bas b ehlagt e Land ; habe, sich auc h ausdrüchlicJl darauf berufen, daß eine frühere Terminierung nach der■■ Geschäftsinge; des Beschwerdeausschusses yaus diesen ■. ■Gründen nicht;'-möglichgewesen sei; .sie rügt, insoweit; die Übergehung der mit Schriftsatz des behiagten Landes vom 31t, Mai ; •a), Zwar, .höhnen die ÄÜBführungeir des Berufungsgerichts über c.eh der Land e s .reg ge run g unterlaufenen Organisations- ry. Personal, s oweit sie .auf ;' ein Verhalt eh d er Landesregierung zurückgehty als; die Verletzung einer dem Kläger gegenüber obliegenden Amt spf liht. zählt alp er nicht zu den Amts-pflichten/ die diesen Zentralbehörden dem Dritten, ..dem Recht-suchenden (hier dem Kläger) .? wie der Senat in dem zur Aufnahme ■ in .die,BntscheidungsSammlung des: f Bundesgerichtshofs bestimmten Urtei]... :-.andrang und die damit verbundene Hast und Eile bei der Bearbeitung das Yorkommen"von Peh1ern entschuIdigen?' so können die Bediensteten des beklagten Landes sich auf derartige Entschuidigungsgrü-nde bei der Art der ihnen hier unterlaufenen Hehler nicht berufen. wenn die Bediensteten auf Anmahnung des Britten diesem inhaltlich falsche"Auskünfte dahin geben, bestimmte ;Akten? grob pflichtwidrig und., kann sich in keiner: Weise, auf Überlastung; nnd Überarbeitung zur Entschuldigung für sein; Verhäl ten beruföUcYEr mußte? Blick in die Akten davon zu überzeugen, ob tatsächlich die WLaß nahmen, nach denen anger ragt war und die von ihm in der Antwort im einzelnen erwähnt wurden, Überhaupt bereits einge-1 eii 91 waren« Bei Eeacht ung dieser Pflicht mußt e er erkennen , daß die anzufordernden. Akten und Zeugenaussagen überhaupt noch nicht ahgefordert -waren; er mußte das mit Bes chle unig un g na chho1en. Mußte a1s o auch ein üb ertasteter Beamter, der sich, wie das hier festgestellt ist, mit dem Sachverhalt befaßte, diese Prüfungen vornehmen, so. kommt es auf den Vortrag des beklagten.Landes, die Bediensteten des Beschwerdeausschusses seien überlastet gewesen,, überhaupt nicht anB . bemüht' hätten, ist ebenfalls nicht ' vörfeeivagexi•.v/orden doch kommt es auf;eine etwaige::Verletsüng der :deh>Pächbe'Hör-lbk beklagte Land sich an diesem Zusammen hang auf die angebliche Neuheit des Rechtsgebiets und die Schv/ierigkeiten? die mit der Einarbeitung in dieses neue Rechts-gebiet verbunden gewesen seien* Alle vor Berufungsgericht beanstandeten Amtspflichtverletzungen beziehen sich, nicht auf Senderfragen und Sonderaufgaben? die erstmals durch das perso-nens chad enges et s aufgeworfen worden und deshalb als neu und schwierig gewertet werden können? sondern auf einfachste hinge, die bei j e öem Gericht und jeder Ver v/a i1ung a 11täg 1 ich vorkom-men. daß eine frühere Terminierung vor dem-Beschwerdeausschuß mit Rücksicht auf dessen unzulängliche Besetzung mit Vorsitzenden und Beisitzern nicht möglich' : gewesen sei? sei nicht erhoben wordene Das'Berufungsgericht sieht die Arntspflichtverletzungen der Bediensteten des Be-schwe r de a us schu s s e s n i ch t in ■■ d e r .zu spät enierminier ang s .sondern darin? daß infolgeder Nicht- und unsachgemäßen Ausführung der von' dem. auf die allein f ; sich das jBeweisähgebot des beklagten Landes bezog;?;; I) Las Berufungsgericht bejaht die Ursächlichkeit der su X erörterten Armüspf lichtveirletzungen für den dem Kläger entstand eren Schaden, Es führt in diesem Zusammenhang aus s " Wenn der Beschwerdeausschuß nur einen Tag früher als geschehen entschieden hätte; wäre er noch zuständig und wäre seine Entscheidung gültig und rechtsicräf'tig gewesen; alsdann wäre es nicht mehr zur Zwangsversteigerung des Grundstücks gekommen. Lie Zwangsversteigerung sei vom ursprünglich betreibenden Gläubiger wegen einer Forderung von 2,800 DM betrieben -worden» La dem Kläger aber auf Grund, einer Nachzahlung bereits im Mai 1952 über 4,000 JM zur Verfügung gestanden hatten* hätte er damit die Zwangsversteigerung des Grundstücks abwenden, können. Zwar seien dem Zwangsversteigerungsverfahren noch weitere Gläubiger mit insgesamt 2 ..IGO LM Forderungen beigetreten, Es. könne jedoch ohne weiteres angenommen werden* daß sie* wenn der betreibende Gläubiger befriedigt worden’-wäre, allein das Verfahren nicht fortgesetzt hätten, Falls das aber bei dem einen oder anderen von ihnen doch der' Pall gewesen wäre* hätte der Kläger aber auch schon im Mai 1952 nach Befriedigung des betreibenden Gläubigers : noch -.etwa 1,000 LM aus derllach.zahlun hätten dem Kläger nach dem eigenen Vortrag des be--klagten Landes aus der Zahlung sogar' 5300>LM zur Verfügung. Laß dem Kläger durch die Zwangs-. gestahden hä11 e n« Sie tragt weiter v'or, die Ansicht des Be-rufungsgerichts, daß die übrigen an der Zwangsversteigerung ü-beteiligten Gläubiger nach Befriedigung der Haupt gläubiger in für sich allein die Zwangsversteigerung nicht weiter betrieben hätten9 stehe mit der Sachlage nicht im Einklang und ‘widerspreche auch der Lebenserfahrung? - die übrigen Gläubiger f seien gerade wegen Erlangung von Zahlungen dem Verfahren 1 friedigung nur eines Gläubigers allesamt das eingeleitete Verfahren'rückgängig .gemacht hätten« Die Revision meint, es müsse für die Revisionsinstans davon ausgegangen werden, ü daß jene anderen Gläubiger mit einer Einstellung der Zwangsversteigerung nach Befriedigung des Hauptgläubigers nicht i Deshalb geht das Berufungsgericht mit Recht davon aus,- daß dem Klager ohne die amtspf 1 icht v/idrigen Verzögerungen bereits vor ■ Mai-1952 Beträge ungefähr in Höhe der durch den Beschluß vom 16= Mai 1952 zugesprochenen Nachzahlung zur Verfügung gestanden hättenn " hach den .tatsächlichen* nicht _angefp.cht.enen Feststellungen' des Berufungsgerichts war der Kläger willens, die gesamte ihm sustehende Nachzahlung aus dem Beschluß vom 16, Mai; die die Zwangsversteigerung betrieben haben« .Infolgedessen kann nicht mit der Revionudavon ausge-• gangen werden.? der Kläger habe nur 5.500 Bll zur Befriedigung dieser. haben* Nun gibt die Revision selbst zu,:: daß --das' Pfnanzamt . Revision war der Kläger; mit!den „ihm.:-im sie würden erst recht dann mit der Einstellung , des 'v er:t'ah.r daß das Berufungsgericht die von ihm vertretene Ansicht noch näher hätte -.begründen müssen? 74-5■ DM betragen habet' und daß die/Schuldenlast :deS Klägers unter Hinzurechnung der übrigen Forderungen bereits im Mai 1952 sich auf rund 5 o 430 T)M ;belauf en hab e 1 Sie rügt uni er Berux ung' a uf § 286 ZPO? daß das Berufungsgericht diesen Umstand nicht berücksichtigt -habe = : . Der allein vorliegende Hinweis auf die Zwangsversteigerungsakten genügt in dieser Richtung nicht'; es hätte behauptet werden müssen? daß auch schon in den latsacheninstansen unter Hinweis auf bestimmte Stellen der Zwargsversteigerungsakten sich diese Hohe der Forderung ergeben hätte. | h - führten..} daß dem Kläger bei ordnungsmäßiger Bearbeitung l v des Beschwerdeverfahrehs im Sommer 1952 bereits etwa 4*OOG.DM ;i zur Befriedigung seiner Gläubiger zur Verfügung gestanden hätten., und daß nach Befriedigung von Gläubigern'mit 'Bor“ derungeu über 4,000’ DM- die restlichen. Gläubiger die Zwangs-1: Versteigerung nicht weiter betrieben haben, würden* 1952 entgegen der Annahme des ..Vorderrichters nicht 5-300 DM nur Befriedigung der Gläubiger aus den Nachzahlungen zugestanden hätten* sondern daß dieser Nachzahlungsbetrag im Schriftsatz des beklagten Bandes vom 31. Mai 1-957* auf den der Vorderrichter' Bezug genommen hat* für den März 1953 errechnet worden seih Jedoch ist dieser Irrtum des Berufungsgerichts unerheblich? g zwischen dem konkreten Haf-tvungs grand and dem Schaden, Mit dieser' Wendung behandelt das Berufungsgericht in zulässiger Weise die Hohe des Schadens im Verfahren über den. Grund nur summarisoho Dieses Verfahren * das auch von der Revision nicht angegriffen worden ist, läßt einen Rechtsirrtum nicht erkennen/ 1) Das Berufungsgericht hat weiter ausgefuhrt> der Amtshax-tungsausprueh des Klägers sei auch nicht durch anderweite Ersatzansprüche im Sinne des § 839 Ahst 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen, Das Berufungsgericht führt im einzelnen aus; wie oft der Anwalt des Klägers den Besehwerd’eausschuß an Fortsetzung des Verfahrens erinnert.hat, daß er dabei in Teilpunkten Erfolge gehabt hat * daß er erstmalig nach der am 16= März 1952 erfolgten Mitteilung des Zwargsversteige-rungstermins am 24= März 1952 den Beschv/erdeaussehuß gegenüb e r auf d a s Zwar g sversteiger un g sv e r fah r eh hi n g ew i e s e n hat r, und daß ein Anlaß? insow.eit rügt die R.evision, der Rechtsanwa 11 des Klägers, der mit dem langsamen Verfahr en.sgang bei den Be schwerd eaus- be-iriebenen verfahren unterricht et gewesen sei* habe bereits früher'auf das anhängige Zwangsversfeigerungsverfahren hin-weisen müssend Darin erblicht die Revision eine schuldhafte Pflichtverletzung .des -Anwalts des Klägers.* Dine besondere Beschleuni-guugsbeüürftigkeit des Beschwerdeverfahrens im Hinblick auf das anhängige Zwangsversteigerungsverfahren bestand im Winter 1951/52 zunächst nicht. Der Anwalt des Klägers hatte bis dahin durch zahlreiche Rücksprachen dafür gesorgt * daß das Verfahren.; Ein Verschulden des Anwalts des Beklagten ist insoweit daher mit dem Berufungsgericht zu verneinen f" der Anwalt des Klägers zunächst verwaltungsgerichtlich.e Klage auf Leistung der Nachzahlung im Blick auf den Be-s chf uß des Bes chw er d e a u s s chus s es vom 16Mai 1952 e rho b en habe? liege ebenfalls keine Verzögerung des Verfahrenst Er habe mit der Erhebung dieser Klage bis Anfang Juli 1952 warten dürfen* da bis zu diesem Zeitpunkt mit Rücksicht auf das eigene Verhalten der Entschadigun gsbehörden damit zu r e ehr en gewes en s e i daß sie der Ents c he id ung d es Be-sohwerdeausschusses vorn 16. .Anwalt des -Klagers habe' mit. einem günstigen Ausgang des-verwaltungsgeriehhliehen Verfahrens deshalb rechnen körnen..' weil es für einen Rechtsstaat ein ungewöhnliches Verfahren sei, die Zuständigkeit von Behörden zu 'Zeitpunkten zu ändern, in denen- diese Behörden von der Änderung der . der dem Wortlaut des .Gesetzes nach, zwar unzuständigen Stelle erlassene Entscheidung nicht nicht ig sei.. Er habe weiter mit' Rücksicht auf die' Mitteilung des' niedersächsischen. damit rechnen, können, die Sache sei nunmehr bei dem. der Anwalt des Klägers-habe wissen müssen?- den Kläger günstigen Rechtsfolgen abgeleitet werden könnten, und daß infolgedessen die Klage' vor dem Verwaltungsgeriehi auf Ausführung der Entscheidung des Bes.chwerdeausschusses vom 16, Mai 1 952 keine Aussicht auf Erfolg bieten würde-: hem kann, nicht beigetreten werden;-, denn das vom Gesetzgeber eingeschlagene Verfahren ist, wie das Berufungsgericht zutreffend erörtert? daß es einem Anwalt nicht .als Verschulden ungerechnet werden, kann- wenn er davon ausgeht? die.Verwaltungsgerichte würden in dem von ihm angestrengten Verfahren in Würdigung der besonderen Umstände im; vorliegenden Rail die Entscheidung vom 16 * Mai 1952 nicht als nichtig betrachten, her Hinweis der Revision, dieser Beurteilung stehe der umstand entgegen?- daß der Anwalt des Klägers im. dung des' Beschwerdeausschusses -vom 16 , Mai 1952 auszusprechen/ ist Y er fehlt « Gerade aus feuern' Schriftsatz ergibt sieh mit aller Deutlichkeity daß der Anwalt dies Klägers .der Überzäu-r .-.I gang war, der-Beschluß des1 -Bes chwer deauss chusses sei nicht '.•nichtlg; .dementsprechend. Landesausschuß werde die Beschwerde des Klägers mit Beoshleuhigung -prüfen, so. daß ein besonde-• hrer Hinweis an den Bandesausschuß .auf die Silbedürftigkeit. deshalb sei es im Palle-des .Klagers antebingt: gebölen gewesen, auf die besondere Eilbedürftigkeit wegen der im Dezember 1952 anstehenden Zwangs-'• Versteigerung .hinzuweisbn,. . nach den Pest Stellungen des Berufungsgerichts der nieder-, sächsische Minister, des Innern' am 29 <• .Oktober i'95B :vdesi Xh— V:; r wall des Klägirs mit geteilt hatte, die Säbhe-'sei''. h^ineiir'' .•••'ft bei dem Landesaus schuß anhängig, and er, der Minister, habe mit Rücksicht auf die finanzielle Lage des Klägers den. Möglichkeit alsbald -2a entscheiden,' und daß der Minister' auch, am gleichen, tage ■ eine solche Bitte gegenüber dem Landesausschuß ausgesprochen hat, '(Inter diesen umständen brauchte der Anwalt des Klägers sich an den Landesausschuß zunächst nicht zu wenden« .Br hat es aber nach den Feststellungen des Berufungsgerichts am 15* November 1952, als bis zu diesem Zeitpunkt wiederum , nichts geschehen war, getan und hat sich der Bitte des Ministers um Beschleunigungdes' Verfahrens' an ge schlossen. member 1 952 an diesen Ausschuß ist ausdrücklich -auch auf., das Zvargsvollstreekungsverfähren, hingewiesen worden und darauf, daß. -.Damit ist..der Anwalt'-.des. 'Klägers -seinen' Verpflichtungen; auf.die . e 11 hat,: als er im Juli 19.52 den Land esaiis schuß nicht auf . das schwebende Z-wan.gsversteigerungsverfahren hingev/ies'eh hat u bedarf es keiner Erörterung" mehrob der Landesausschuß auch bei einem im Juli 1952 erfolgten Hinweis auf: das . Dine Auseinandersetzung mit den von der Revision gegen* die Auffassung des Berufungsgerichts' erhobenen Angriffen ist mithin nicht erforderlich.-
1/ 3GB"§ Ö39- B ^ hl" -Ä '0>*v hf/lr V ::•'• n D /'-/.'-.
:/ J3iW'; Beanites? kahhrsich auf /Über las t ung •• und' •ÜB'erarbeit1ii%'*V"■ D hhurrEntschnldigihig/^ euer ,.Amtspflicht'verletzungen
•f::nicht: Berufej^,-::'V?ennv..ery\tro;ts^.Überlastung '/und :Überarbeitung^
/..• Z eit .find et * '■■■: auf. Änf ragen und „ Mahnungen inhalt 1 i c Ja /fälsche' % ^ »Antworten.' rzu- erteilen? :.undt zwar unt er .-'Behauptung-*vbh/Tat— ‘
."’-Sachen s.;fitr die sich selbst" bei ganz' fluchtigem Burch- ■■'■-;*■'■ / blättern der .Akt eh kein er lei ' Anhaltspunkte . ergeben ? deren /" Yorli egen - also >• s elbst lauf-' Grund : nur oberflächlicher; Akt en-''; //Durchsicht nicht angenommen werden konnte'?; die-jäer- Beamt b/,:r:h : vielmehr einfach" erfunden ...hat/'. / /. DD 'DD;. lhr//2/?|://’'
BGH/ .:ürt» y/ 2.3v .Mär| 1959'
-;III ZR
OLG........
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V erkundet am 23- Mars 1939 Scheiblj Jnstiz-Aseistent als Urkundsbeamiler der . Geschäftssteile.
Im B a m: e. n r d es Volkes 1h dem Rechtsstreit
des handes NiederBachseh? vertreten durch den Regierungspräsidenten in
Beklagten, Berufungsklägers, Anschlußberu fungsheklagten und Revisionsklägers.;
fröneßb evo llmächt igter
Recht sanwalt Prof *
;F" . .V;"
den Schuhmacher August
gegen
wi
traße
Kläger.,; Berufungsbeklagten; Anschlußberu-fungskläger unci Re visionsbeklagten.
■ozeß'b evollmächtigt er t Re cht sanwalt Br °
hat der III'. Zivilsenat des. Buhdesgeridfvshnfs- : auf die mündliche Verhandlung “vom 23h Mars 1959 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Prof * Bi% Beiger, sowie der • Bund es rieht-er Br» ■ Pagendärm, Br.».' Weber..* Bf.» Beyer
und Bi% Hußla
für Recht erkannt? •
Rie Revision des beklagten Landes: gege:a das Urteil . des'3o-. Zivilsenats des Ocerlandesgerichts. in. Celle ..
•:vom 6o November 1957. wird zurückgewiesen»
'Die Kosten des Revisionsrechtszuges trägt das be- -■ . ..klagt e Land? ih ■ , h
*' ■ 77. ■ .11-; ... ** . * 7' h. ; t-bV ■. 3
■; .iVon Rechts wegen'
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V .'Der Kläger nimmt das beklagte Land". aus Mt spflichtyer 1 etzung auf: Grand . folg enden; Sao.hverhal t s in Ans pr a ell,; ; ;;1.
•'•Der Kläger hht auf Grund;;äes'- FledersäcJi8l>sciiän;vpörsonensciaäri'.-:; dehgesetzes vom:.220 September 1948. 1 GVB1 '7x;). beim.Sonderhilfs~ t ausscbuß des Kreises |)ntsehädigiijigsä.n^- •
spräche' wegen; der' ihm durch nationalsozialistische Dnfer'dhuckungs-und Yerfolgungs maß nahmen entstandenen.'gesundheitlichen: Schäden. :t gelt end g smac.ht . Sein Ant rag ist . d urch Bes chluß des Bond erh.il.fs-aus schiiss es vom 20, Juli- 1.-95.Ö z ürückg ewi e s eh; • wö r d eh... Auf A'd-i eh Beschwerde des Klägers vom 13> August 1950 hat der * nieäer-säxhsische Beschwferdeaussc^ für S ond er hi If s s a eher. durch Be- ; Schluß vorn 16 . Mai 1952- dein'-.Kläger": äh 1 hMai.11949 eine monat-- ; liehe. Rente yen 118,75 DM" hewiiligtVi.sdaß; 'an uhnlzuh- Zeit-des Beschwerde ent scheide ■ Uber-'4,000 VDMV naUhsuzähleh:--- wareriY-, Am- ■
1 6 > .Mai 19 52;.. also ■ ■ an d en: Tage der Besch.lnßfassuxg des Beschwer-.dehüsschusse:s;; W'urde das Gesetz zur Änderung des Sonderhilfs-gesetzes vom 1 « Mai': 1 9 52,das mit. shiner- Yerkühduhg in " Kraf t . trat a xrerkühdet v Dur ch d i es es : Gesetz wurd e: die Zu ständigkei t =*: für Bes chv/er de ent Scheidung .en" mit „sofortiger/Wirkungk also5 mit ; Wirkung vom 1 6 , Mai 1 952y. von: d em Bes chwerd saus schuß auf d en. neu- zu; "bildenden .niedersächsisch'en :Landesausschuß.für- Sohder- ,h'-x a hilf s s ach en üb er t ragen.i Weg en d er d ur ch - d i e sex Ges etzes an d,e2*.unjgf>■ eihgetreteneh Rechtslage : verweigerte der Regierungspräsident: in Hannover ; d ie Auszahlung- der Rent ei, w e i 1 hin e :weit ere Über-
prüfung veriolgen musse, ln der Bolgezeit wurde von der Yer-wait ung die • Auf f assung. vertreten s der Bes chluß ' des. Bes chWerd e— ausschusses ;vom: 16., Mai 1952 sei nichtig? da an diesem Tage•: bereits der niedersächsische Landesausschuß''alle 1 u .zuständig' ; v gewiesen sei'. Der Kläger erhob . Anfang 9uli-.U 952. Klage bhimALan-- '''' a .;desverwalt.ung s g er ichi ■ inyHännoher ’m^hdb#/Auszahlung i.
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Seit Oktober 1951 betrieb ein Gläubiger des Klägers wegen einer Forderung von 2*800 DM die Zwangsversteigerung des Grundstücks des Klägers in WtfMHtt, Am 8» März 1952 wurde auf den 17= Mai 1952 Versteigerungstermin anberaumt> das Verfahren aber bis zu dem 10, August 1952 mit der Begründung vorläufig eingestellt? daß in Anbetracht der Entscheidung des Be s chvv e r d ea us s chus s e s vom 16 . Mai '1952 die Auszahlung der Rente unmittelbar bevorstehe. Als die Auszahlung der Rente wegen der veränderten Rechtslage nicht erfolgte? wurde das Zwangsversteigerungsverfahren fortgesetzt und das Grundstück am 6, Dezember 1952 versteigert*
Der Klag er behauptet?, die.Bearbeitung seines Rent ena nt rag e s vor dem Sonderhilfsausschuß. und vor dem.Beschwerdeausschuß s o w i e v or dem Land e s a us schuß .sei tr ot z z ahlr e i ch e r Hin w e i s e seitens des Klägers amtspflichtwidrig verzögert worden* Bei ordnungsmäßiger Er1edigung .würde ihm die Rente samt der Hach~ sahlung vor dem i6* Mai 1952? an dem der Beschwerdeausschuß un~ zustandi g geworden sei? z ug e s p r ö. c hen worden sein* Er wäre dann in. der Lage gewesen? mit der Nachzahlung den die Zwangsversteigerung bet reibend, en Hauptgläubiger aozufinden? die anderen? später beigetretehen Gläubiger .würdendie: Zwangsversteigerung von sich aus nicht durchgefuhrt haben* Der Kläger behauptet,
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durch den Verlust seines Grundstückes seien ihm in der jetzigen Zeit steigender Gr und s t u cks preise erhebliche Schäden entstanden; Sr hat•beantragt s ' •
1) Das beklagte Land zur Zahlung eines Teilbetrages Ton r. 3,000 DM nebst Z-insen za verurteilen.
2) fest Pastellen ? daß das beklagte Land 'verpflichtet is't.j. ihm allen weiteren Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Amtspflichtverletzung der Beklagten entstanden ist und noch, entstehen wird .
Das beklagte Land hat um Klageabweisung gebeten- Ls; vertritt die Auffassung, das Kentenverfahren des Klägers sei nicht -schuldhaft verzögert worden. Den Anwalt des Klägers treffe ein Verschulden? weil er nicht rechtzeitig auf das. drohende Zwangsversteigerung sver fahren aufmerksam gemacht und ein völlig aussichtsloses Verfahren-vor dem Landesverwaltüngsgerieht durch-geführt habe ? statt sofort bei dem Landesausschuß beschleunigte Bearbeitung der Kentensache unter Hinweis auf die drohende• Zwangsversteigerung, zu beantragen» Auch habe .die Kentennach- . Zahlung nicht .ausgereichtV um die Zwangsversteigerung des Grundstücks durch'Befriedigung der die Zwangsversteigerung : betreibenden Gläubiger; zu- verhindern» . ■ '
Das Landgericht hat den Zahlungsanspruch dem Grunds.-hach >:
. zur Hälfte.für gerechtfertigt -erklärt und. festgestelltj däßl das . beklagte. Land verpflichtet sei? dem. Kläger die Hälfte .: ..allen weiteren Schadens aus der Zwangsversteigerung seines; v. Grundstücks zu ersetzen» Mit den weitergehenden Ansprüchen hat es den Kläger abgewiesen» 2s ist day oh ausgegangehh daß der Kläger; den Beschwerdeaus schuß nicht rechtzeitig aufdie . ärohehde Zwangsvers^teigerung seines. Grundstückes -hihge^iessh-h-fi''!
und dadurch die Entstehung des Schadens raitVerur sacht habet h
Gegen d as Uri eil hab en b e i d e ;?art ei. en 3 e r u f un g ein g e 1 egt, Das 'beklagte Land hat volle Zurückweisung der Klage beantragt, während der Kläger .seinen ursprünglichen Klageantrag weiter ver f olgt hat, Das. Berufungsgeri cht hat den bezifferten Klag e-anspruch dem Grunde nach, in voller I-Iöhe für gerechtfertigt erklärt und hinsichtlich des Peststellungsanspruch.es das arr gefochtene Urteil aufgehoben und die Sache insoweit zur ander-weiten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück-verw.ie'sen mit der Begründung, daß erst, wenn fest stehe, daß der Kläger einen über die mit dem Leistungsantrag verlangten 3.>000 DM hinausgehenden Schaden gehabt .habe , dem Pest st ellungs-ariträg stattgegeben werden könne.
Mit der Revision verfolgt das beklagte Land seinen Antrag auf Abweisung der Klage weiter, 'während der Kläger Zurückweisung: der Revision erbittet.
Ent s cheid üngsgründ e i.
■ In '
1): Das .Berufungsgericht hat festgestelltt Die die Ent Schädigung sänt rage des Klägers betreffenden Akten haben in der Zeit vom Eingang der Akten beim Beschwerdeausschuß (6, November 1950) bis zu dem läge der ersten Terminierung (17- April 1951) entgegen, der B0hauptung des beklagten Landes nicht die längste .Zeit anderen Behörden Vorgelegen, sondern sich mit Ausnahme der Zeit vom 17* Eebruär bis 1, März 1951 beim Beschv/erdeaus-schuß befunden« Akten und eine Zeugenauskunft, deren Einholung bereits am 28. April 1951 beschlossen worden war, wurden trotz
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mehr fac her ErInn er urig en seitens cl es Anwalts•. d hö Klägers erst am 2 , Ju 11 1.95d angelordert = Diese einsufordernden Aktec warden auf die Anfang Juli erfolgte Mitteilung; sie -seien an e ine genau bezeichnet e' and e re D len st stellet; u e i n em ■ genau ■-y.. angegebenen Aktenseichen versandt, trotz mehrfaeher Anmahnung seitens des Anwalts. des Klägers ' von dieser St eile . nicht ange- : f o r d ert; v i e Im ehr w urde d em A nw alt des ICläg e r s a u f d e s s e n An-frage, wann ein Dermin anberaumt werden würde, nur mitgeteilt, die Unterlagen seien .noch nicht vollständig beisammen; sobald die Beweisermittlung zu dem Abschluß gekommen sein würde, werde
man ihm weitere K'achricht geben. In Wahrheit liefen überhaupt keine ! 1Beweiserrni 111ung en"; es wurden auch nunmehr keine Ermittlungen angestellt, vielmehr .wurde lediglich eine Whder-vorlage der Akten zu dem 1, September 1951 verfügt; aber auch am h September 1951 geschah nichts.. Erst auf die Androhung einer Unt ät ig.ke it skia g e war de dem Anwalt des Klägers am 1 5. S ep t emb e r 1951 mi t g e t e i 11, die ange10rderte'2eugenauskunft liege trots mehrfacher Anmahnung noch nicht vor.. Diese Mitteilung war insofern unwahr, als die Zeugenauskunft überhaupt nicht angefordert geschweige denn mehrmals angemahnt worden war, ferner wurde dem Anwalt des Klägers mitgeteilt, daß die angeforderten.Akten ebenfalls noch..nicht vorlägen, und daß auch insoweit neu angemahnt won den sei. Auch diese Mit t e ilun.g . war unwahr, v/e i I in Wahrheit die.Antwort der wegen der Akten angeschriebenen \ Stelle seit über .zwei Monaten vorlag, die dadurch erforderlich gewordene Aktenauforderung bei der Stelle, an die die .Akten versandt waren, dagegen noch nicht geschehen war. Auch die MitteilungP' es sei erneut angemahnt worden? traf nicht zu; vielmehr 'geschah .auch nunmehr immer noch nichts, sondern der Durchschlag, des Schreibens an den Anwalt, des Klägers vom..
15* .September 1951 erhielt den Vermerk ,Mz*dc A Erst nachdem : der.:.Anwalt des Klagers "letztmalig" die Erhebung der Uritätig-
keitsklage angedroht hatte, wurden die beizuziehendsn Akten
V-H VlvUr-n . ' . : . .: .1 - ' 1.
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7
angefordezyb? jedoch trotz' Vorliegens-genauer Aktenzeichen: mix unzulänglichen Angaben*; so daß sie bei der angesehfiebenen : Stelle nicht gefunden würden und dort erst Ermittlungen ein- i geleitet werden müßten* Erst auf nochmalige Vorstellung des. . Anwalts des Klägers vom 3• November 1951 wutden die Akten am 6, November 1951 unter genauer Angabe des A3Vfcenseicfeejns;-!:1 angefordert und gingen am 6. Dezember 1951 beim Beschwerde-aus schuß' ein. Die.erstinstanzlichen Akten waren am 28,. November 1951 wegen eines Beihilfeaatrages des Klägers;an den Kreis-, sonderhilfsausschuß zurückgegeben worden» Nach Eingang .der. .. auf Grund des Beschlusses, vom 28* April. 19.51'laug<§forderten Beiakten beim Beschwerdeaasschuß am o* Dezember i 951 ist von de sein nichts veranlaßt’ worden« Die erstinstanzlichen Akten? die nur zu kurzfristiger Überlassung vom Krsussonder-h;iif saussch;uß erbet en; waren? wurden weder zurückgef ord ert, noch' war' überhaupt eine Vorlagefrist verfügt worden«;E^st' unter dem 5-= Januar 1952 'wurden die Akten des Be schwer deaus-schusses dessen Vorsitzenden oder Berichterstatter ohne ein ärztliches Gutachten? dsts ebenfalls nach dem Beschluß vom 28,. April 1951 eingeholt werden sollte? und ohne erstinstanzliche Akten vorgelegt» Der Vorsitzende oder der Berichter-, statt er des Beschwerdeausschusses veranlaßt*? dann die Bei-ziehung der. erstinstanzlichen Akten und.des ärztlichen Obergutachtens? sowie -die' Terminierung und die Jhitscheiäungw
■ Die revision hat diese TatsachenfestStellungen nicht angegriffen:* 1
Däs Berufungsgericht würdigt den festgestellten Sachverhalt dahin?, daß die aufgeführten Umstände zahlreiche Amtspflicht-Verletzungen des Beschwerdeausschusses enthielten? durch die d i e' Ent scheid uhg üb er die Bes chw e r de . des Kl äg e r s ins g e s amt um etwa drei Vierteljahre verzögert worden sei* Das Berufurgsge-
■.
rieht sieht dieses Verhalten der beteiligten Beamten' als s c h-u 1 g h a f t e Amtspflichtverlet zung an».weil das
Verha 1t en c.er betei 1 igten .Eeamteh sich auch nicht mit der größt en Arbeits über lastung und mit mangelnder Einarbeitung entschuldigen lasse*. Das Yeriähren hätte äußerstenfalls in .. . ein bis. zwei Monaten abgewi c3ce 11 werden könnehf. wahrend der.: jBeschwerdeausschuß dazu über acht Monate gebraucht haben
ha s be hl. agt e' Land könne s ich' au ch -des halb nie ht m i t: Üb er -manege Inder Einarbeitung der Amt.sträger des. Ee~ , ■ s chwerd e a us s chus s e s ent schul d ig eh» w e ii e s’ ■ s i ch»,< sow ß ht■ ■ Üb er-, last ling bvorgelegen haben sollte» um einen Organ isätiönsf ehler .: handeln wür.de»! ;iür den • das beklagte Land . gle ichfäilV aus ; ..
dem Gesichtspunht der Amtspf 11 chitver 1 etzung einzusieben hätte.:-, ■; Im Palle der Überlastung würde. !,das -beklagte .Land•;äl's Aüb'ergehL ordnete- Behörde5’■» also auf Grund des ' Verhaltensüer.vhehid.es-.’ regierung» dafür haften» daß diese» obwohl der : Ge setsgeb er ; . .: dem Land.! als möglich und'zu demutbar auigebürdet habe/ den Beschwerdeausschuß personell ausreichend ;ä:u besetzen/ hie-' ' /;; ■ '/ Bes et sung h icht wenigst ens so ausreichend ; vergeh daß . eine/ Bearbeitung d er' ans t ehenö en • Angelegenheit eh; in/einem.;!/! auch bei Rücksichtnahme des Rechtsuchehheh;;aui:.;:,dle.^herias^tu der E ehör d e erträglichen Zeitraum hab e erfolgen .föhnen ////l;/ I •/•
. 2.) Die Rey i sion • greift..diese Würdigung/mit der: Erwagähg/an/./ das Berufungsgeri cht habe folg e nd e Umstand e nicht: genügend/ /
berücksichti gti, Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses.hätten hur ;äua*'einem beschränkten Kreis von Personen entnommen werden können /Verfolgte» Hichtmitglieder der R8LAP/ die über• gut-ristische Kenntnisse verfügen» teils sogar die Befähigung. • zu dem Ri cht er amt besitzen muss en); d erart qualifizierte Personen hätten nicht in genügender Zahl zur Verfügung gestanden; has/; zu bearbeitende Gebiet sei MNeuland" gewesen» so daß die-Kräfte
■ • 9' - • •
des .Beschwerdeaussc 1msses sicherst in die völlig neue ; '
Materie hätten einarb eiten.' müssen; auf Grund der gesetzli- ■ chen. Bestimmungen sei eine unerwartet große Zahl von Perso- ■ nen antragsberechtigt.gewesen? so daß sich’die Entschädigungs-Behörden einer Blut von Anträgen gegenübergesehen hätten (bis;.'.•• sum 1 5o Mai .1.952 insgesamt 2d73 Sachen vor dem Beschwerdeaus-• schuß), die fast alle als eilbedürftlg ■ ansusehen gewesen seien, An g e s i ch t s : der o ff enb a re h Unrnogl i chfc e it, d i es e V1 e 1 zahl d er : Anträge auch:.nur einigermaßen zeitgerecht - zuu erledigen? sei es abwegig/ .von einer Haftung wegen eihes'Orgähisät Ionsfehlers: zm spreGhen»n .. ’. cttiA
' P einer. rügt die . He vision s Bas b ehlagt e Land ; habe, sich auc h ausdrüchlicJl darauf berufen, daß eine frühere Terminierung nach der■■ Geschäftsinge; des Beschwerdeausschusses yaus diesen ■. ■Gründen nicht;'-möglichgewesen sei; .sie rügt, insoweit; die Übergehung der mit Schriftsatz des behiagten Landes vom 31t, Mai ;
1957 auf S* 5 an gebetenen. Beweise, . -
... .iJ.-uilese. •-Ätigeh, '&er Revision greifen im Ergebnis'''-nicht
durch» ;■■■■■ ^tt.i ■" . ■ tt;•t-t• tt-.3 t•
■ : ' ü't: I' - ** ' -V t / ' *v* ■:, V : ft g / g g - d f'V A ' ■' \ V \ .
•a), Zwar, .höhnen die ÄÜBführungeir des Berufungsgerichts über c. eh der Land e s .reg ge run g unterlaufenen Organisations- ry. :■
id-n,.■ y ; ■'.■.! ■.r „■ . ■■ ■-L'v "!.p- v. :'i-*** • r v -y t .•/*** y • .. - -.t -n -.-t. .
f ehl er y.w e g en n i cht au s r e i chend e r 3 e s et zun g- ..d er,: Bes chw er d e- t aus b chüss e mit Personal möglicherweise von. Hecht s irrt um y.y ■ ? be ei nf 1 u ß t sein» Bas Be r u f uh g s g e r i c nt scheint die ■ na ch sei n e r. Au f fas sun g . n i cht aus re i chend e' Aus sfcrt t un g: d er Be s chw erde äu s~ s chüss e mit. Personal, s oweit sie .auf ;' ein Verhalt eh d er Landesregierung zurückgehty als; die Verletzung einer dem Kläger gegenüber obliegenden Amt spf liht. anzusehenc Die Pf licht der ;.. ’'sehtralsn Stellen11 (z*B* der Landesregierung) ? die Pachbe-hördeh. so ■ aussustatten, daß die anf allend en Arbeit en möglichs'"
ro -
rasch erledigt word en _ irönnen? zählt alp er nicht zu den Amts-pflichten/ die diesen Zentralbehörden dem Dritten, ..dem Recht-suchenden (hier dem Kläger) .? gegenüber obliegen? wie der Senat in dem zur Aufnahme ■ in .die,BntscheidungsSammlung des: f Bundesgerichtshofs bestimmten Urtei]... vom 10, November 195S.
- Ill ZR 155/57 - ausgeführhhat . Anders: lat es dagegen bei den Pflichten der Paehbehorden (hier der .Beschwercleaus-schüsse) » Diese DachDehörden-haben 'die"Pflicht ? ..innen'etv/ac f zur Verfügung . stehende hes ervepersonalki'afte in den Amts- ■ stellen einzusetsen? bei: denen besonderer Bedarf besteht.*’;./’ Sie haben darüber, hinaus .die Pflicht., im Wege der, Vorstel-
lung hei .ihrer..Tprgesetsi3n Dienststelle' die Ih.nsteliung ; weiterer Kräfte su. betreiben?1 ' wenn..mit ■ den; vorhandenen :Kräi- f tenj . einschließlich. etwa zur. Verfügung stehender. Reserve- i , ■
■ Kräfte äiehanxaliende ^Arbeitslasthic|it.,...bewälti'gt'-;w^ /••
Kann /Die Beachtung dieser Pflicht en/obliegt; den: Rachbehörd en auch gegenüber; den Personen? deren,'Angelegenheiten;.; sie zu'
,bearbeit en-haben-wie.. . den Senat .,ebenfalls :in dem.fangezoge- ’
' nen Urieil-bereits ausgeführt hat, -
■; ,
-Auf diesem Rechtsirrtum* fd er/sleh/a^ .
klaren Unters che idling zwischen dem Verbal ten'; der sent rale ; i
Stell en und- d ein Verhalt en der Pachbehörclen • vielleicht, er-
IV'Ah-hnh'. : 1- V-.fVl.bW' --'--A •." ■"V;f' ' '• :r; V vkh- .vnhfc -vv---. ' .fCf?.;
. t gibt-?. ” beruhv( das fangefo cht ene Urt eil: e’dpcih:?nicht.f. //fl : ;.-.;
■ Aus,,, den; oben. wiedergegebenen? nicht 'angegriffenen Pest- :. -f .u-stellhngehr'das ('Berufungsgerichts ergibtssich:hindeut'ig'?i daß;
'; ■ d -i e J?ü 11 eder ' Bin gang e. nicht so gr o ß ..war ? / daß' (d .ie (bei dem -c/ Besch’w erd e a üss c.huß .f tat igenBedzaist et en . etwa sin folge';1 d ;er ^ *
.Bulle der .Eingänge nicht .in: der ■■ Lagevgewe sehlwar en?:/ di e.'>vhhVh/f
finr-d ie in Brage” kommend en -Akt eny^einzüördheh? Rod erv.(; •
■ ■■■■l-v. r.j f v:f' ':'vff. ■■■"' - ... "f--: f 'rc 'ffn fvc • vvv'- •••';•••• v^.v---...yv
d flTt3 fj 1 p> S KV n o y~l ■■A Ir'h OM .. ri 0 es ■ 1 V~l 'A /-Y. '' :U -- JJ»1' '-i'-l- - <-> Tn - :.v,'
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Hallen • gezeigt- hat? Zeit und. Gelegenheit, auf die Eingänge Anzworren zu erteilen., Sie wai’en also trotz des angeblich sehr großen Arbeitsandranges nicht daran.gehindert, diese . Eingänge zu bearbeitend. Sie haben diese Eingänge aber, falsch bearbeitetd Mag in gewissen Pallen der übermäßige Arbeits-. :-.andrang und die damit verbundene Hast und Eile bei der Bearbeitung das Yorkommen"von Peh1ern entschuIdigen?' so können die Bediensteten des beklagten Landes sich auf derartige Entschuidigungsgrü-nde bei der Art der ihnen hier unterlaufenen Hehler nicht berufen. Wenn z,B. Akten angefordert werden? so muß die Anforderung mindestens dann unter sorgfältiger Angabe des Aktenzeichens erfolgen? wenn das Aktenzeichen genau angegeben ist; wird in einem solchen Falle das Aktenzeichen gänzlich fortgelassen? so kann dieser Feh1er auoh nicht mit Ha st und Ei1e beider 3earb eit ung entschuldigt werden. In noch viel stärkerem Maße gilt das aber dann? wenn die Bediensteten auf Anmahnung des Britten diesem inhaltlich falsche"Auskünfte dahin geben, bestimmte ;Akten? Gutachten und Aussagen seien eingefordert?:; sie seien aber trotz .mehrfacher:Anmahnungen näht, eingegangen?:ob--gleich; Einförderungen.'nicht erfolgt- undAnmahntmgen. '.tat-J sächlich nicht !ergangen waren. Ein Beamter? .der:Zeit :findet? derartige inhaltlich falsche Antworten zu erteilen? zund.
: zwar unter Behauptung von Tatsachen? für die sich..selbst.
■ bei ganz flüchtigem Burchblättern der Akten keinerlei Annali s punkt e erg eben? deren Vorli egen s e lb sf a u f Gr und: einer inur oberflächlichen* Aktendurchsicht nicht, angenommen .werden konnte? die der'Beamte vielmehr der Wahrheit zu-■wider erfunden hat ? hand eit st et s . grob pflichtwidrig und., kann sich in keiner: Weise, auf Überlastung; nnd Überarbeitung zur Entschuldigung für sein; Verhäl ten beruföUcYEr mußte? wen n. er schon Zeit fand:, eine derartige Änty/ort zu ert ei 1 en? erb t recht die Zeit f ind en? s i ch d u r ch. e in e n auf me rk s am en
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12 -
Blick in die Akten davon zu überzeugen, ob tatsächlich die WLaß nahmen, nach denen anger ragt war und die von ihm in der Antwort im einzelnen erwähnt wurden, Überhaupt bereits einge-1 eii 91 waren« Bei Eeacht ung dieser Pflicht mußt e er erkennen , daß die anzufordernden. Gutachten., Akten und Zeugenaussagen überhaupt noch nicht ahgefordert -waren; er mußte das mit Bes chle unig un g na chho1en. Mußte a1s o auch ein üb ertasteter Beamter, der sich, wie das hier festgestellt ist, mit dem Sachverhalt befaßte, diese Prüfungen vornehmen, so. kommt es auf den Vortrag des beklagten.Landes, die Bediensteten des Beschwerdeausschusses seien überlastet gewesen,, überhaupt nicht anB
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.. Hinzu kommt. nochp Der Vortrag des beklagten Landes,. d ie ■
• Be s chw erd eaus scliüs ä 6 V-.s eien /üb erlastet gewesen, "bezieht., sich ...
im v/osenolichen "auf die Besetzung der Sprüchkörper? niedre p aber auf das Büro- und Kanzleiperscnal* Bür dieses Personal/
.verlangte'aiämlich das niedersächsische Personenscbädengesetsk . vom 22'n September. 194? (C-VB1 77) .nicht die oben angegebenen . besonderen Vc r a assets un gen- paß ICan ziel-, und Bürokräf te k k: :' nur in ungenügender Weise zur Verfügung gestanden,hätten*=• ; .behauptet das beklagte Land.; selbst nicht» .Baß hie unter eh kV :: '
^-'^i&ächb'ehördeh sich um die Behebung eines 'etvmigen .Mangels".7? .
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an Kaiiziei^.- und; Büropersonal ernstlich, jedoch .ohne - Erfolg: :
. bemüht' hätten, ist ebenfalls nicht ' vörfeeivagexi•.v/orden
doch kommt es auf;eine etwaige::Verletsüng der :deh>Pächbe'Hör-lbk
U •••1.:' k V V/ V 7;.;;.., v.; ' : •: ; v . . • 7y:? ;■ • : . ,-y;: .. . . •••• ■?.- ;\-^Z :■ -nkCV y;!%'V , '. •
. den in dieser:,Richtung obliegenden .Organ ijsaiiohs'pflicKtVnv^:""k' 'nicht mehr entscheidend an,: weil', wie ausgefUJbrt•, a üeil. bei 1 '
■.:■-lk• k vkiv;•:::•.' •• i5••" • k-M-ü. V*7r-:j■:-0 :’Ub■
p ^übermäßiger Belastung : des Büro-., und:• Kanz 1 eipersqhäls:'die;kkif:r-;
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ZuUnrecht beruft das. beklagte Land sich an diesem Zusammen hang auf die angebliche Neuheit des Rechtsgebiets und die Schv/ierigkeiten? die mit der Einarbeitung in dieses neue Rechts-gebiet verbunden gewesen seien* Alle vor Berufungsgericht beanstandeten Amtspflichtverletzungen beziehen sich, nicht auf Senderfragen und Sonderaufgaben? die erstmals durch das perso-nens chad enges et s aufgeworfen worden und deshalb als neu und schwierig gewertet werden können? sondern auf einfachste hinge, die bei j e öem Gericht und jeder Ver v/a i1ung a 11täg 1 ich vorkom-men. und deren Bewältigung von jedem in der Ausbildung zu dem Verwaltungsangestellten befindlichen jungen Menschen erwartet
werden muß-
b) heben, der Sache liegt die Rüge der Revision? der änge-: botene Beweis.dafür? daß eine frühere Terminierung vor dem-Beschwerdeausschuß mit Rücksicht auf dessen unzulängliche Besetzung mit Vorsitzenden und Beisitzern nicht möglich' : gewesen sei? sei nicht erhoben wordene Das'Berufungsgericht sieht die Arntspflichtverletzungen der Bediensteten des Be-schwe r de a us schu s s e s n i ch t in ■■ d e r .zu spät enierminier ang s .sondern darin? daß infolgeder Nicht- und unsachgemäßen Ausführung der von' dem. Beschwerdeausschuß beschlossenen. Beweisaufnahme durch die Büro- und Kanzleikräfte die . ■
T er mir i eruhg der Schlußverhandlung . nicht eher ■ erf ö 1 gen ko nnt e,. Amtspflichtverletsangen werden/ also ; gerade'. nicht 'den 1-Vorsi-tzen-den und Beisitzern des Beschwerdeausschusses?; auf die allein f ; sich das jBeweisähgebot des beklagten Landes bezog;?;; sönderr : deh Kans 1 ei~ und Bürokräften des .Beschwerdeausschussesfzu dem .for-, '■'warf - gemachtuf ; f "-••• •;,!;■/ 1 vif.':■: hier 'ilpir' flbh-A-c h;i;
Bas: Beruf uhgsgericht..hat ■ daher , j edenfalls . im Ergebnis-:.“ z ui r eff end. di e;... s chuldha ft e Ver let sun g v on Amt sp f 1 i cht en, der-.
Bed i ehe t et en 'd es Bes chwerd eaus schub s.es ähgeh örnmeh ? die die semi dem Kläger gegenüber obgelegeh haben» ;'.
II
9
I) Las Berufungsgericht bejaht die Ursächlichkeit der su X erörterten Armüspf lichtveirletzungen für den dem Kläger entstand eren Schaden, Es führt in diesem Zusammenhang aus s "
Wenn der Beschwerdeausschuß nur einen Tag früher als geschehen entschieden hätte; wäre er noch zuständig und wäre seine Entscheidung gültig und rechtsicräf'tig gewesen; alsdann wäre es nicht mehr zur Zwangsversteigerung des Grundstücks gekommen. Lie Zwangsversteigerung sei vom ursprünglich betreibenden Gläubiger wegen einer Forderung von 2,800 DM betrieben -worden» La dem Kläger aber auf Grund, einer Nachzahlung bereits im Mai 1952 über 4,000 JM zur Verfügung gestanden hatten* hätte er damit die Zwangsversteigerung des Grundstücks abwenden, können. Zwar seien dem Zwangsversteigerungsverfahren noch weitere Gläubiger mit insgesamt 2 ..IGO LM Forderungen beigetreten, Es. könne jedoch ohne weiteres angenommen werden* daß sie* wenn der betreibende Gläubiger befriedigt worden’-wäre, allein das Verfahren nicht fortgesetzt hätten, Falls das aber bei dem einen oder anderen von ihnen doch der' Pall gewesen wäre* hätte der Kläger aber auch schon im Mai 1952 nach Befriedigung des betreibenden Gläubigers : noch -.etwa 1,000 LM aus derllach.zahlun g zur Befriedigung s01 cher. Gläu~ hige.r übrig gehabt => Zur Zeit der Versteigerung . am 6, Lesern- , her I.952. hätten dem Kläger nach dem eigenen Vortrag des be--klagten Landes aus der Zahlung sogar' 5300>LM zur Verfügung. . gestanden^ also .mehr;, als alle betreibenden-Gläubiger zusam-
men hätten fordern können«. Laß dem Kläger durch die Zwangs-.
verst e iger un g* s eines Grundstücks ,e in S chad en1 ent stand eit s ei *X.. sei .so. :;selbst^erstädajälieh#' .daß' äs : fUr;.dascGründyerfahrent-f ft . um „das es sich im . gegehwärtigen Beruf ungs rechtszv.g a 11 ein. ff ■■f.;, :: .ha.rä;'el;;ei-.. einer >Weit;er:eniErörterung ;dles'.erkFfä|_e.■„nichtfbedü:rie,
zur Befriedigung der^Gesamtheit der Gläubiger zur Verfügung .
gestahden hä11 e n« Sie tragt weiter v'or, die Ansicht des Be-rufungsgerichts, daß die übrigen an der Zwangsversteigerung ü-beteiligten Gläubiger nach Befriedigung der Haupt gläubiger in für sich allein die Zwangsversteigerung nicht weiter betrieben hätten9 stehe mit der Sachlage nicht im Einklang und ‘widerspreche auch der Lebenserfahrung? - die übrigen Gläubiger f seien gerade wegen Erlangung von Zahlungen dem Verfahren 1
beigetreten und es spreche nichts dafür,-daß sie Lei Be- f
friedigung nur eines Gläubigers allesamt das eingeleitete Verfahren'rückgängig .gemacht hätten« Die Revision meint, es müsse für die Revisionsinstans davon ausgegangen werden, ü daß jene anderen Gläubiger mit einer Einstellung der Zwangsversteigerung nach Befriedigung des Hauptgläubigers nicht i
einverstanden gewesen wären und die einmal eingeieitete 1
7,war gsversteigeru ng weiter b et r i eb en hat t e nv Z um v/en ig s t en fehle es für die gegenteilige.Ansicht an einer"Begründung 1 im angefochtenen ürfeilt- i
■ ■■•■v .i - • • * • • "■
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Be r .4 uff a s s un g d er R ev i s i ön kann hi cht ge f o lg t w e r d en h ,
Voraüsgeschickt sei* Baß dem Kläger bei. rechtzeitigeri Ent scheid uhg eine Rent enßhuhz ählun g .und ei ne:. 1 äuf end e we i t ere
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b: maßte, ist im Prozeß niemals bestritten worden.,, Deshalb geht
das Berufungsgericht mit Recht davon aus,- daß dem Klager ohne die amtspf 1 icht v/idrigen Verzögerungen bereits vor ■ Mai-1952 Beträge ungefähr in Höhe der durch den Beschluß vom 16= Mai 1952 zugesprochenen Nachzahlung zur Verfügung gestanden hättenn "
hach den .tatsächlichen* nicht _angefp.cht.enen Feststellungen' des Berufungsgerichts war der Kläger willens, die gesamte ihm sustehende Nachzahlung aus dem Beschluß vom 16, Mai;
1952 in Höhe von etwa. 4 = 000 DM zur 'Befriedigung der Glaubi-.
ger zu verwenden? die die Zwangsversteigerung betrieben haben« .Infolgedessen kann nicht mit der Revionudavon ausge-• gangen werden.? der Kläger habe nur 5.500 Bll zur Befriedigung dieser. Gläubiger verwenden’wollen* Bei gültiger Festsetzung ■ der an den Kläger zu leistenden Nachzahlungen im Mai 1952 würde der Kläger daher ohne weiteres in der Lage gewesen
sein?, die Hauptgläubagerin. des /Zwarigsvers'teigerungsverfahreits zu befriedigen.a. Im übrigen würden darüber, hinaus ? wie: das : •
; Berufungsgericht zutreffend ausführt? noch- rund.11000 DM 1 zur Befriedigung weiterer Gläubiger' zur -'Verfügung gestanden . haben* Nun gibt die Revision selbst zu,:: daß --das' Pfnanzamt . -■■■■' im Sommer 1952 ohne Vorbehalt mit einer^ vor lauf i geni'Sins t-el-w-.-.;^ ■ lung der. Zwangsvollstreckung .einverstanden gewesen sei, und : f
tragt Vor ? ds,ß auch die..Gläubigerin ‘mit. der '.nächsthöheren ;
-=-.Vv, Pohdö^ung,; von rund .' 1 s 5.0Ö,:BM hBr:;rBinstellunglfurlpiii'iViertei-:h‘
■ ■ . • • f. ■ Ihr.-; u: f. b : ' ..... ' ' .. '■ '
jahr zugestimmt habe». Nach dieseiri..wertpren- Vortrag' der f v
Revision war der Kläger; mit!den „ihm.:-im vSommer ij952- bei'prd-n
■ il.’nüngsmäßi-g,er AbY^icklung;des^Verfahrens' vor'vdem;.Beschwerde-■'v.-aussÄuß'; zurr.Verfügung' \st'ehehäeh: Mitteln;'in 'der' Lage; '.die'' .‘V." ;
Exit sc held urig nach dem Personenschädengeset z eine Rachsahlufl1 erha 11 en ? die ein s t.w ei lig e Eins t e 11 un g d er. iw an g s v e r s t e i ge-, r un g b ew i 111 gt b.ab en ? ; war d as 3 er uz u n g s g e r i cht n i c hi g eh in 6; § anxunehmen? sie würden erst recht dann mit der Einstellung , des 'v er:t'ah.r ens ei.n ve r s i and en s e in ? w en a die. ü br i g e n G-1 ä u b igg sogar durch Barzahlung befriedigt v/urden; und dem Klager . eine laufende Rente■zustande die. er zur kurzfristigen.Ab- . Geckarg der Bord erungen.dieser dann noch verbleibenden beiden Gläubiger verwendendwoiliei Der Revision kann daher nicht zugegeben werden? daß das Berufungsgericht die von ihm vertretene Ansicht noch näher hätte -.begründen müssen? zu demal, die/ Umstände? auf 'die die ^Revision.-sich jetzt st ü; b s t ? in den f at s ab heu in s t a n z e n : n 1 oh.t.' i m.. e ins e ln. e h.; v o r -get ragen' w o rd eh;'.war en» ■ ■ ■ hg h. /.
1) Bie Revision , trägt weiter vor? aus, den., zwangever-steigerungsäkten ergebe: sich? daß die' gesamte Forderung der Hauptgläubigerih sogar d. 74-5■ DM betragen habet' und daß die/Schuldenlast :deS Klägers unter Hinzurechnung der übrigen Forderungen bereits im Mai 1952 sich auf rund 5 o 430 T)M ;belauf en hab e 1 Sie rügt uni er Berux ung' a uf § 286 ZPO? daß das Berufungsgericht diesen Umstand nicht berücksichtigt -habe = : . ih.
.'Diese Büge ist verfehlt., weil nicht vor getreu, ist? . daß diese Umstände bereits in den lat SachenInstanzen- unter Beweis gestellt ‘worden sind. Der allein vorliegende Hinweis auf die Zwangsversteigerungsakten genügt in dieser Richtung nicht'; es hätte behauptet werden müssen? daß auch schon in den latsacheninstansen unter Hinweis auf bestimmte Stellen der Zwargsversteigerungsakten sich diese Hohe der Forderung ergeben hätte.
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\ vv Im übrigen ergibt sich aus dem sum vorigen Punkt Ausge-
| h - führten..} daß dem Kläger bei ordnungsmäßiger Bearbeitung l v des Beschwerdeverfahrehs im Sommer 1952 bereits etwa 4*OOG.DM
;i zur Befriedigung seiner Gläubiger zur Verfügung gestanden
hätten., und daß nach Befriedigung von Gläubigern'mit 'Bor“ derungeu über 4,000’ DM- die restlichen. Gläubiger die Zwangs-1: Versteigerung nicht weiter betrieben haben, würden*
-} Zutreffend'weist die Revision zwar ' darauf hin? daßb dem Kläger im Dezember. 1952 entgegen der Annahme des ..Vorderrichters nicht 5-300 DM nur Befriedigung der Gläubiger aus den Nachzahlungen zugestanden hätten* sondern daß dieser Nachzahlungsbetrag im Schriftsatz des beklagten Bandes vom 31. Mai 1-957* auf den der Vorderrichter' Bezug genommen hat* für den März 1953 errechnet worden seih Jedoch ist dieser Irrtum des Berufungsgerichts unerheblich? da das Berufungsgericht auf den.Zeitpunkt der Versteigerung;, also auf den Dezember 1952? nur hilfsweise eingeht. Bereits die unter den vorigen Punkten abgehahdeite -MÖg- •... liohfceit/; die Zwangsversteigerung bei rechtzeitiger Nach-za hlun g im S ornm er 1952 ab znw end en, tr ägt. allein die Ent -scheidang des Berufangsgerichts <
Das ' Berufungsgericht hat also mit hinreichende^ Be- h’; a-t, 1 gründung fest ge st eilt,-., daß ein Urs aehenzdisammenbang swirli: s chen den. von; d en Bed i e ns tatend es. Be s chwerd ©aus s chus s es : .ntä ■ -b egangehe.n Amt spflicht verletzungen und»-.d erDurchfühfüng; /
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für das Griehdv erfahr en lke;iher zweiter eir /Br brihrun^lS^äci-;
Drage ?. d ä ß hem; Klag er. durch;. ,d i e •; Zwangs V:e r s teig eruhg fse ine sp'kv". ^fruhuhtübks' ein- Schäden lent:standen <s'etie'zß:ehtf shbh':.qff en^ti--3;.
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"bar auf d en 'Kau sal z u samm.enhm g zwischen dem konkreten Haf-tvungs grand and dem Schaden, Mit dieser' Wendung behandelt das Berufungsgericht in zulässiger Weise die Hohe des Schadens im Verfahren über den. Grund nur summarisoho Dieses Verfahren * das auch von der Revision nicht angegriffen worden ist, läßt einen Rechtsirrtum nicht erkennen/
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Infolgedessen hat das Berufungsgericht zutreffend aus-g e führt; üa ß d er Kla ge r dar ch sehu1dhaft e Amt spf1i c htv er-let sangen der Bediensteten des Beschwere* eaus s chus s e s Schaden erlitten hat.
1) Das Berufungsgericht hat weiter ausgefuhrt> der Amtshax-tungsausprueh des Klägers sei auch nicht durch anderweite Ersatzansprüche im Sinne des § 839 Ahst 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen, Das Berufungsgericht führt im einzelnen aus; wie oft der Anwalt des Klägers den Besehwerd’eausschuß an Fortsetzung des Verfahrens erinnert.hat, daß er dabei in Teilpunkten Erfolge gehabt hat * daß er erstmalig nach der am 16= März 1952 erfolgten Mitteilung des Zwargsversteige-rungstermins am 24= März 1952 den Beschv/erdeaussehuß gegenüb e r auf d a s Zwar g sversteiger un g sv e r fah r eh hi n g ew i e s e n hat r, und daß ein Anlaß? früher darauf hinzuwelseny nicht bestanden hatweil noch gänzlich ungewiß gewesen ist3 wie und wan h d. as Zwang sver st e igerungsverfahr en, da s im. Herb st • 19 51 e inge 1 eit et word en 'ist, d ur ehgeführt werd en wür de.
insow.eit rügt die R.evision, der Rechtsanwa 11 des Klägers, der mit dem langsamen Verfahr en.sgang bei den Be schwerd eaus-
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schassen aus einer Vielzahl von anderen dort durch, ihn. be-iriebenen verfahren unterricht et gewesen sei* habe bereits früher'auf das anhängige Zwangsversfeigerungsverfahren hin-weisen müssend Darin erblicht die Revision eine schuldhafte Pflichtverletzung .des -Anwalts des Klägers.* auf Grund deren. ' ■ dem Kläger Ersatzansprüche gegen seinen Anwalt Zuständen,
Dem kann nicht gefolgt werden. Dine besondere Beschleuni-guugsbeüürftigkeit des Beschwerdeverfahrens im Hinblick auf das anhängige Zwangsversteigerungsverfahren bestand im Winter 1951/52 zunächst nicht. Der Anwalt des Klägers hatte bis dahin durch zahlreiche Rücksprachen dafür gesorgt * daß das Verfahren.; wenn auch, lagsam? so doch immer weiter, vorangeschritten war. Er konnte damit rechnen? daß dieses schon, sehr lange anhängige Verfahren nunmehr in absehbarer Zeit b e end et sein wür d e ? und zwar ehe die Zwa ng s v e r s t e i g e r ung durchgeführt werden würde. Dem Berufungsgericht ist darin suzustImmen * daß erst in dem Zeitpunkt? als ihm der Zwangs-Versteigerungstermin, mitgeteilt wurde? Anlaß bestanden hat, nunmehr im Hinblick auf diesen nicht mehr sehr fernen Zeitpunkt auf.besonders beschleunigte Erledigung des Beschwerdeverfahrens zu drängen. Ein Verschulden des Anwalts des Beklagten ist insoweit daher mit dem Berufungsgericht zu verneinen f"
2) Das Berufungsgericht führt weiter aus? darin? der Anwalt des Klägers zunächst verwaltungsgerichtlich.e Klage auf Leistung der Nachzahlung im Blick auf den Be-s chf uß des Bes chw er d e a u s s chus s es vom 16Mai 1952 e rho b en habe? liege ebenfalls keine Verzögerung des Verfahrenst Er habe mit der Erhebung dieser Klage bis Anfang Juli 1952 warten dürfen* da bis zu diesem Zeitpunkt mit Rücksicht auf das eigene Verhalten der Entschadigun gsbehörden damit zu r e ehr en gewes en s e i daß sie der Ents c he id ung d es Be-sohwerdeausschusses vorn 16. Mai 1952 naehfcommeh wurden. Per;
.Anwalt des -Klagers habe' mit. einem günstigen Ausgang des-verwaltungsgeriehhliehen Verfahrens deshalb rechnen körnen..' weil es für einen Rechtsstaat ein ungewöhnliches Verfahren sei, die Zuständigkeit von Behörden zu 'Zeitpunkten zu ändern, in denen- diese Behörden von der Änderung der . Zuständigkeit noch'gar keine Kenntnis hatten haben können* Er habe infolgede'ssen ahnehmer dürfen'? daß die von. der dem Wortlaut des .Gesetzes nach, zwar unzuständigen Stelle erlassene Entscheidung nicht nicht ig sei.. Er habe weiter mit' Rücksicht auf die' Mitteilung des' niedersächsischen. Ministers des 'Innenn vom 29.’ Oktober 1952. damit rechnen, können, die Sache sei nunmehr bei dem. neu gebildeten Landes.aüsschuß anhängig und - werde' von. 6 iesem mit Beschleunigung entschieden werden,
Me Revision meint? der Anwalt des Klägers-habe wissen müssen?- daß aus einem . völlig nicht igen Beschluß keine für. den Kläger günstigen Rechtsfolgen abgeleitet werden könnten, und daß infolgedessen die Klage' vor dem Verwaltungsgeriehi auf Ausführung der Entscheidung des Bes.chwerdeausschusses vom 16, Mai 1 952 keine Aussicht auf Erfolg bieten würde-: hem kann, nicht beigetreten werden;-, denn das vom Gesetzgeber eingeschlagene Verfahren ist, wie das Berufungsgericht zutreffend erörtert? in der Tat derartig ungewöhnlich? daß es einem Anwalt nicht .als Verschulden ungerechnet werden, kann- wenn er davon ausgeht? die.Verwaltungsgerichte würden in dem von ihm angestrengten Verfahren in Würdigung der besonderen Umstände im; vorliegenden Rail die Entscheidung vom 16 * Mai 1952 nicht als nichtig betrachten,
her Hinweis der Revision, dieser Beurteilung stehe der umstand entgegen?- daß der Anwalt des Klägers im. Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Schriftsatz vom 30., Juli 1952 selbst beantragt habe? die Richtigkeit der En.tson.ei-'
dung des' Beschwerdeausschusses -vom 16 , Mai 1952 auszusprechen/ ist Y er fehlt « Gerade aus feuern' Schriftsatz ergibt sieh mit aller Deutlichkeity daß der Anwalt dies Klägers .der Überzäu-r .-.I gang war, der-Beschluß des1 -Bes chwer deauss chusses sei nicht '. •nichtlg; .dementsprechend. ist' auch der Eauptantrag gefaßtr- '
^Nur für den Palida,ß das. Geiicht anderer Ansicht sein 'sollte'.' ■ wird hilfsweise gebeten, die Nichtigkeit des Beschlusses f
des -Bieschwerdsauss.chusses ;vpiu I.6.V Mai 1952. auszüspr echen,•: Weil- dar;•Kläger'"alsdann beabsichtigte? Schade.riser s ät^'ansprii'bhe';
im. Hinblick auf die Nichtigkeit jenes Beschlusses . gegen/das
beklagte Band zu erheben, /‘und deshalb, ein rechtliches Int eres-;s.e ,ah: der .'Peststelluhgider.-Nicht igkeit":.d.ür c h. das . Verwaltungs-ger ich t ha he - W i e;' unt e r ,d ie s e n Ums i and en d i e Be y i s ion gl au b t, ß ü s 1 en 6m.. Hi lf saht rag im • Yierwalt un gsg er i cht 1 i cheh. 7er f a hr en . et was für ihr e Ansicht ..her 1 eit en -s u können ^ is t uhe rf ind Xi c h -,
3 )y.Endiich-..haf das. :Berufungsgericht...sich auch damit aus-: einan.d er ges ei st, d.aiB .der Anwalt : d es Klager s damit rechnen konnte/ der neugebi 1 dete. Landesausschuß werde die Beschwerde des Klägers mit Beoshleuhigung -prüfen, so. daß ein besonde-• hrer Hinweis an den Bandesausschuß .auf die Silbedürftigkeit. im Palle des Klägers.nicht notwendig gewesen sei*
. Wehn dib Re vision darauf ;hinweist, der Land esausschuß ■ habe suh Einarbei tung und. Aufnahme der Geschäfte einer gewiss en Anlaufzeit-bedurft und. deshalb sei es im Palle-des .Klagers antebingt: gebölen gewesen, auf die besondere Eilbedürftigkeit wegen der im Dezember 1952 anstehenden Zwangs-'• Versteigerung .hinzuweisbn,. so übersieht, die Revision/ daß-.;
. nach den Pest Stellungen des Berufungsgerichts der nieder-, sächsische Minister, des Innern' am 29 <• .Oktober i'95B :vdesi Xh— V:; r wall des Klägirs mit geteilt hatte, die Säbhe-'sei''. h^ineiir'' .•••'ft
bei dem Landesaus schuß anhängig, and er, der Minister, habe mit Rücksicht auf die finanzielle Lage des Klägers den. Landesausschuß gebeten, nach. Möglichkeit alsbald -2a entscheiden,' und daß der Minister' auch, am gleichen, tage ■ eine solche Bitte gegenüber dem Landesausschuß ausgesprochen hat, '(Inter diesen umständen brauchte der Anwalt des Klägers sich an den Landesausschuß zunächst nicht zu wenden« .Br hat es aber nach den Feststellungen des Berufungsgerichts am 15* November 1952, als bis zu diesem Zeitpunkt wiederum , nichts geschehen war, getan und hat sich der Bitte des Ministers um Beschleunigungdes' Verfahrens' an ge schlossen. Sowohl in dem Schreiben des niedersächsischen Ministers des Innern vom 29 « Oktober 1952 an■ den Landesausschuß a 1 's auch in dem Schreiben des.'^Anwalts des .Klagers .vom 15a:,N0“. member 1 952 an diesen Ausschuß ist ausdrücklich -auch auf., das Zvargsvollstreekungsverfähren, hingewiesen worden und darauf, daß. am ; 6, Dezember ■ 1952 Zwangsversteigenangstermin . ans ’.ar o , : • -
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-.Damit ist..der Anwalt'-.des. 'Klägers -seinen' Verpflichtungen; auf. die . Dringlichkeit derAbgelegen he it n.inziiweiseh;. -äiis-teichend' nächgekbranien."Vi- f -t'
; ;' Da: d er Anwa 11 des Klag e rs. n acht' p'f 1 ichtw i d r i g. g ehan.d e 11 hat,: als er im Juli 19.52 den Land esaiis schuß nicht auf . das schwebende Z-wan.gsversteigerungsverfahren hingev/ies'eh hat u bedarf es keiner Erörterung" mehrob der Landesausschuß auch bei einem im Juli 1952 erfolgten Hinweis auf: das . zwangs-versteigeruhgsyerfähren nicht vor dem. im Dezember 1952 anstehenden 'Zwahgsverst.e'igerungs:fcer'min entschieden haben wür dewie dais Berufungsgericht meint. Dine Auseinandersetzung mit den von der Revision gegen* die Auffassung des Berufungsgerichts' erhobenen Angriffen ist mithin nicht erforderlich.-
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ter diesen. Umständen 1st das Beru. a lus'gegangen P daß dem Kläger ande:
u n g s g er i s lit m i t H 6 w e ,i t e B r s a ta a s p r b
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iaae des 4 839
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l)XG i?.c V_l S 1 Oil 0.6S f e h 1 e r n i e hi g e r ü g t der Kost erfolge aus
beklagten Landes war-, da a ab er auc h n i eilt erkennbar § 97 ZPO als unliegrundet z
sind? mit"-' iruc'kisuwexsen.
Sr. Geiger .. D:r Pageneiarm I)r, Weber
T)r. Beo/ er -Br . Kaßla