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BGH · III ZR 58/16

Gericht: BGH · Aktenzeichen: III ZR 58/16

Zivilsenat - Geschäftsstelle -

GeschäftsstelleSchreibfehlerberichtigungECUKieferKlägerZivilsenat

Volltext der Entscheidung

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat - Geschäftsstelle -
III ZR 58/16
Schreibfehlerberichtigung
 In dem Beschluss vom 8. September 2016 muss es in der Kostenentscheidung anstatt "hat der Kläger" richtig heißen: "haben die Kläger".
Karlsruhe, den 28. Oktober 2016
Kiefer, Justizangestellter
 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
ECU :DE:BGH:2016:281016VIIIZR58.16.0