* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · III ZR 37/03

Gericht: BGH · Aktenzeichen: III ZR 37/03
JahreszahlvorgesehenSchlick20VeröffentlichungVorsitzenderSenatsurteilBGHZ

Volltext der Entscheidung

BERICHTIGUNG
Das zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehene Senatsurteil vom 27. November 2003 - III ZR 37/03 - ist auf Seite 12, siebte Zeile des Urteilsumdrucks dahin zu berichtigen, daß die Jahreszahl 2001 durch die Jahreszahl 2003 ersetzt wird. Das im Klammerzusatz aufgeführte Zitat lautet demgemäß richtig:
"Debong, ArztR 2003, 12, 16"
Karlsruhe, den 20. Januar 2004
Schlick
 Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof