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BGH · 1 PBvU 1/79

Gericht: BGH · Aktenzeichen: 1 PBvU 1/79

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kroner, Boujong, Dr. Halstenberg und Dr. Werp am 25. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 1. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). worfenen Rechtsfragen entschieden und die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, daß der Kläger zur Darlehensrückzahlung verpflichtet war.

Zitierte Normen: § 97 ZPO
WerpKrohnZPOKronerKlägerRevision

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
nr 2» ,i «4 BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
 Dr. Gerd J BIHHBI HBBstraße |^, ud,
 Prozeßbevollmächtigte:
Kläger und Revisionskläger,
 Rechtsanwälte Dres. und
 gegen
die AM^Bank AG, Allgemeine Deutsche Creditanstalt, OMBstraße MB» BflB |, vertreten durch den Vorstand: Klaus RMBBi, Dr. Hans-Eberhart M( Karl-Friedrich TBBH» Walter A.
Beklagte und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
 
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kroner, Boujong, Dr. Halstenberg und Dr. Werp am 25. Januar 1985
gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39)
beschlossen:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 10. Januar 1984 - 1 U 83/83 - wird nicht angenommen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 194.880,— DM
Gründe :
Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr. Durch das am 17. Januar 1984 in der Parallelsache III ZR 135/83 verkündete Urteil (zu dem Abdruck in BGHZ bestimmt) hat der Senat alle von der Revision aufge-
worfenen Rechtsfragen entschieden und die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, daß der Kläger zur Darlehensrückzahlung verpflichtet war. Sein Rechtsmittel kann daher auch keinen Erfolg haben.
Krohn	Kroner
 Halstenberg
Werp
 Boujong