YerOrdnung über"die Aufhebung der Gebäudeentschuldungs-. hie Vorschriften der 10fHot, die dem Notar hinsichtlich der 'Grunde rwerb--, .Kapita 1 ver kehrs- r lTr~ . für die/GebäudeentscliuldungsSteuer nicht BiviXsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 26. März 1953 unter Mitwirkung; der Bundesriciiter Prof, . Kläger kauften am 110 März 1946 von dem inzwischen verstorbenen Bäckermeister zwei teilweise zerstörte- Grundstücke nebst Bäckerei Inventar" zuaä Preise v on 3 5> Ö 0 0 EH .* Be r V er trag ne bst der gleichzeitig erklärte n Au.fi as sung ward e yon d em Be kl a gten fee ur'künd et. 000 EM auf -die beiden Grundstücke und 3000 EM auf das. In Anrech nung auf den Kaufpreis Übe ins innen die Kläger zwei auf den Grundstücken lastende-Hypotheken von .220500 EM und 10o000 E den -Rest von 250Ö EH zählten" .sie in bar ah den Verkäufer, f ieser übernahni in dem Vertrag die. im Grundbuch eingetragenen pplastungen.und Beschränkungen sowie von nicht übernommenen Sinsen, . •Br erklärte bei .'dem Vertragsäbschiusesdass die Hauszins-Steuer abgegolten sei. Kläger von der "StadtSparkasse1 in die Habhricht. .-.verlangen- die;.'Kläger vom Beklagten Ersatz des ihnen entstandenen Schadens«. ben behauptet, er habe seine Amts pflichten bei der Bear-Leundung des Kauf"ertrages vsr 1 et:zt * Br ha'oe • vor der Beur-bund ung' da s" Grand b ach e inge sehen« hei der J “B e ur 1: nn d ung aber nicht erklärt, class aus. dem Grundbuch?etwaige Haas-s 1 n'3 s t e ae r ab gelt ung s 1 a s t e h nicht su ersehen ssieiir Ebenso . habe er: nicht perwähnt, dass, die Grundakten: infolge' Kriege-einwirkuhg zerstört seienp auf diese#.sei nach der Gbung ■ derl.Griindbuchämter ein fsrmerk aberj.'bestehende Hauszins-stederabgeltubigsdarlehen gemacht werden»i Sie., die' Kläger, hätten die.B:.e.kahn'tgäbe des Grundbuch-ständes ..durch den ■ Hotar dahin verstehen:miissenF. Hätte er sie ubep- die Behandlung' der Heussinsstpuerähgeltungsdaraehen aufgeklärt, so wäre innen der Schaden nicht entständen.■ an der Hand, gehabt and hätten auf.keine# rail .bei Kenntnis der' wahren- Sachlage, den 7ertrag mit 30 sfe-geschloss eh, wie es tatsächlich geschehen :sei.c . teiligten von si oh aas die G-ebäudeentsehuldungssteuer und da ' ' - ' ■ ' . .'•ihre Ablösung - sü erörtern .und diesbezüglich über die Hechts^ aus geht..' he ine al 1 gerne ine Belehrung spi 1 i cht •> gegenüberden/ Be 'teil igten --.(vgl -BS2 142/ 424), es sei denn, dass, 'im Eins elf all =etwas anderes vor ge s ehr leben ist. und; zwar auch' nur nach' einer ganz be-stimmten Sichtung- hin .(.Bflicht zu dem Hinweis auf die Möglichkeit: be stimmt er Dolgen) gemacht.* .- An. 3 ich ist.zwar auch, bei' " regelwidrigen1*. s-r steuerrechtlicii erhebliche^ Tatbestand von ihm beurkundet wird, Bei der Werizavvachä'^^if Steuer lasst. ..unterliegt^ t .erkennen,; dass die Bfeehrunpcs- ' wenn ■där'.Rotar^ schon aus dem' Inhalt; des von ihm hsfekundeten Ee c kt s ge s c häf t s auf die-Högl ich heit 'eines Steuerari-caiies •Sans .anders ist ■ es aber, bei der Gebäude ent schuld unß:s- - dass die fenzeliälle sehr verschieden-gestaltet sein können .'und. und • der ,.Gr hnda kt en •. läge - für die Gebäude'entschuld'tmgsst'euer -bildete 'dasGesetz, '' n-Y ■■■-.lÄfitber vom i ^ Juni ■ 192a ,: panach sind *aber nicht .etwa ; Tgi JLioJDeii iiap i §§ 2 f f) in -Verbind ung mit .der Verordnung ^ii• Februar 193.2 (BGBl I A 57 V .die.Möglich.. keit einer AbiÖsung der Gebäudeexitschullungs'steuer-die für d ie ..Seit vom 1* April 1932 b'is'.zurn Auch- daraus können sich für die Binselfäl 1 e inamii-gfache Re*öhts 1 agen ergebsn, und selbst, wenn man" ' es s ui. über die Aufhebung’- der . ■ s ohuldungsSteuer vom ,310 j uli; 194£ .(BGBl ,i's 501)• und - die 1, IV 0 hie rzu- v om: gl eic hen läge (BGB 1 T); 503) h e r b e i ge -führt. .die einzelnen Grundstücke; sehn ver-scmeden sein- konnte,- Bs'ist''insbesondere nicht sos als ob, die. ■■■: -Bei dieser Verschiedenen Reehtslane ist: es nicht an- eine vdert Die HeinüKg!.der^Rev.lsion.'‘die Abgeitungsslast' habe and ere* yRecl^feSur-aÖ "die; Gebäude ent schuldungsstei .a; Iß Schrifttum, wurde von Anfang an die Meinung vertreten, aass die Abgeltungslast nach der Verordnung vom -juii 1^42 sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich nichts anderes -bedeutete als eine" besonders geregelte Fortsetzung der bis dahin geltenden Hausz-insSteuer (vgl I-elbrücu, deutsches Hecht'1942/ 1479: I aimer IBotZ 1943, gr i) o Jje.m .ist in der lat so, ftir den vorliegenden-.fail interessiert nur die■Gestaltung? .wenn uer iSigentlimer den Abgeltungsbetrag nicht aus pri-vaten Mitte m- zanlte , sondern'hierzu, .von einem der,in der 1 ..-Durchführungsverordnung vom''31.. --oder wenn ein Institut die Abgeltung ihr ihn "gemäss'■§ "4 der 1 a furchztihrungsverordhung kräft Auftragsides'-Finanz- ' antes geleistet hat» In diesen fällen hatte der Bigsn-turner die auf e/tweg 17.. ÄÜftlte nicht ersichtlich/ wieso es auf die von der lievision genannten • Difte-rseheidüngen. massgebend an-feommen sollte * .Auszugehen ist vielmehr davon, dass mit dem Vorhandensein öffentlicher Lasten der Verkehr grundsätzlich rechnen muss und däs-s ..dem motar mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln in solchen Bällen, weil es entscheidend auf die tatsächlichen Verhältnisse des Binzelfalles ankommt, e.-ihe'- Kiar^teiltnig der Verhältnisse nicht' möglich ist. Leshalb.ist'erb Wie schon erwähnt-, dem Grundsatz, nach nicht verpflichtet, diese öffentlichen La-sten bei der Beurkundung von GrOJidstücksveräüsserungen zu klären« Seine Aufgabe ist nicht die eines Wirtschafts- oder S te derbe ra ie rs • f EG- in jh ilh/ . Lie. Kläger haben auch in den Vor ins tanzen dem. Beklagten nicht den Vorwurf gemacht, dass" er-sie über die Abgeltungslast als solche nicht belehrt habe, sondern haben seine, angebliche Lf 1 ichtver 1 etzuhg nur..darin er-' blic'kt',-i das s','er' ihhe-h hiohz- erklärt, habe«; dass- man aus / den Grundbucheinhragungeh nichts über sie', ersehen könne und idäss.: die; GrundakfRiserstör^ h-eieh, so dass auch aus ihnen /.könne..- Wenneine, allgemeine Belehr hngs.pflicht über die Ad- • geltuhgslast bbshlinde., könnte sich aus ihr als leilver-. der ITnte'rlassung; der von den Klägern verlangten tJnterriGhiuhg''hur dann ein Vorwurf gemacht werden, wenn er zu der 'TJiiterrichtung auf Grund an-'derer Vorschriften 'als der/der §§ 3'ß-?- 1 <■ Ans der 'in den §■§ 40 * 41 DOfNöt geregelten Pflicht des Katars zur "Feststellung des Grundbuchihhalts1* ergibt sich nicht eine Pflicht zur 3elehrung der Betetilgten dahin; dass aus den Grundbuchs int ragungen keine Feststellung.über eins etwaige Ab gelt ungslas t für die Ge bäud e e nt s c huidungs Steuer zu treffen .ist. Katars'dass er sich bei den dort ‘ genannten Geschäften darüber vergewissert, ob die Beteiligten eine zuverlässige Iienntnis des Grundbuchstahdes besitzen«, Bei den „besonders wichtigen Geschäften der BigentutasllbertTagung und der. Bestellung oder Übertragung eines grundstacks^ gleichen Rechts hat er grundsätzlich das .Grundbuch ein Zusehen (§ 41)f um auf dieser Grundlage insbesondere auch der sich aus § 40 ergebenden Verpflichtung sicher nachkom-men zu können, Pas Ziel dieser•Srforschungspflichten, ist klar: durch die Feststellung 'des •'G;ruhdb'dch.inhälts ;s.oll eine klare Ausgangslage für,das von den Beteillgten.erstreb-■te "Geschäft--geschaffen, werden-,, damit: dieses mit dem .yen den Beteiligten gewolltsh 'Inhalt/: auch'-'wirklich' rechtlich durchgefuhrt. stand ergeben* sind /abernicht Gegenstand der dem obliegenden Feststellungen‘-und Auf fclärungeny so' dass - auf sie' -besonders aufmerksam; zu macnem«, Pas aber/, verlangen die aus dem'Grundbuch nicht-.alles an Belastungen ersichtlich ist. 2. Soweit die Grundakten' in Bet-racht kpmtneh, ent spr 1 cht es der' herrschehdeh Meinung I 'dässAaueh diese vom Notar* bei den' in den •§§'"40.J 41 BO'fI«at/i^enahnten'' Ge schäften einsu- ■ ■ sehen sind (vgl Seybeld-Hcrnig^Leiimtens, PJotO 193/ Anm V B zu § 21)1 Bä sich der Geschäftsverkehr -auf die" B.eachtung dieses nicht nur erforderlichen, sondern^ auch üblicheil Yorgehens verlasst, wird es.grundsätzlich auch zu den -Pflichten des'Notars gehören, den' Beteiligten Mitteilung ; zu machen, wenn 'ihmim Binzelf äl 1 e eine Gbundakteneins!ehe . ■ w e nh aus den ■■ Gr und a kt en mö gl i che rw eise Vor gange zu ermitte ln wären, die eine vorhandene Grund bücheintragung naher be- 1 'zeichnen oder die zu einer.••••feundbucheIntraguhg in.einer für das zu beurkundende Geschäft massgeblichen Weise führen kö.hnteru Diese- Einschränkung ergibt sich aus den'§§ 40V ; BOfNö'ti Biese Vorschriften' beziehen' sich, wie. nur.-.auf den ’'Grundbuchbestand"deshalb kann auch aus den ! e tw ä Vorhand e n ,7 gewessnen: Vermef-k" überein' gewährtes Abge 11ungsdar 1 ehen dieselbe Bedeutung bei'zu demesseh wie eihem-Eintiagungs^ ■antrag,;,wenn sie ausführt, .der -fragliche 'Stempelaufdruck auf .den' Grundakten habe die' Abgelt'uhgszahlung'-; * * * *.: 'für ■ -Beteiligte- und Interessenten erkennbar gemacht” e Bern kann aber nicht.zugestimmt werden«, Nach der Allgemeiner das Gr and b uc harnt d ein Inst it ut, w e 1 c he s die Gewährung eines Abgeltungsdarlehens - damit ist nach § 3 der 1* -pYö vom ’31. die zunächst für das Ile ich bestehende Ahgeltuhgslast auf., das Institut Über-gegangen - ahgezeigt hat ?. f^usi-dass .die. keneinfr agurg:ist mit der Anzeige des InstitutA'und mi’ Bann 1?^1| 5'lff- ä, dass ■ die ;Ah'z.§\:^ ^ägesf:-.;aelbst>;hi?cht'fher Termer’i war5..wie .aus:: der-'v.ery/^|iteh ' Fceiciis jastizministers vom 2« 0 lit ober 194*2 ersichtlich j ist 5 nur im Sihs elf a He vor zunehmen, wenn das Institut j eine entsprechende Anzeige gemacht hatte*- im übrigen 1 i muss .aber auch hier an dem schon oben unter I gewonnenen! Ergebnis festgehalten werden, dass der iötär zu einem' /; • Hinweis auf die Abgeltungsläst nicht verpflichtet war, 1 woraus sich ergibt, dass er'auch über ihre grand buch- v:;; technische Behandlung dis Beteiligten nicht unterrichtet musste f -■ > • •. 3, Zu den vor, , üen Klägern verlangten Hinweisen war öbr Beklagte schliesslich auch nicht auf C^ruhd"seiner a 11gsh /-meinen M Bhu’sorgepf licht ^ , wie sie § oO 3)0 f Hot festlegt,. ' ■verpflichtete insoweit kommt-es auf die näheren Umstände' ■des Binselfalles an,•die aber nach den Feststellungen : des Berufuhgsrienters und dem eigenen Vortrag* der Kläger nicht so sind», dass der Beklagte zu einer besonderen Behandlung der Präge der Abgeltungslast:verpflichtet gewesen wäre, u a) Es mag durchaus sein, dass; di^lfciager/Bei der Br- erg^ebehj - das aber verlangen die Klägers we. i":sie-meindn; >We£eklUgfe- hat te .sie über den Ausschluss !:h;derVÄbgjltt^slg^ dem 'Grundbuch' und über den Verlas der Ufuh^kt/hrffl müssen^. Auf die in diesem Es lässt sieh aber nicht sagen« aass^ der --ho.o*? Inhalt aach als gegenseitiger Vertrag oder' als Ver- \ äusserungsvertrag aufgefasst werden Könnte* lies ergibt sieh.zwanglos aus der Pflicht des lotars, die Beteiligten liber die Bedenken.zu unterrichten, die von rechtlichen Standpunkt aus ihrem Geschäftswillen ent ge ge ns t eheh» um e twas dem Ähnl 1 che.s hand altes sich aber in vorliegenden Palle, nicht* Vielmehr geht es hier, wie schon erwähnt, um d ie Verp f 1 i eil t-uiig zu Bele n r. Pest st eil ung einer steuerrechtlichen Lage„ Im vorliegenden Falle hat‘hierzu der Verkäufer vor den Sotar. dass., .der -Notar bei einer s o 1 che n La ge' d e r Ge genpaf t ei' mitteil en mils sie, dass er selbst zur !Qärung der' Frage nichts b.eitrag.eii könne .Eine solche Pflicht'lässt sich aber aus §. besondere gefahren, wenn der hoian tätig wer-»* deh soils es muss die Oefahr einer. eine Irrt ums o de r e ine s Zwei fels bei e ine ni Beteiligten v o r-liegen,., und zwar" in einer, dem Eötar erkennbaren Weise, was mit dem Ausdruck! , daSS der Beklagte irgerc wie an der Zuverlässigkeit des Verkäufers hätte Zweife/ haben müssen, 1er Verkäufer'war mt den Käufern bekanh und 'übernahm die Gewähr dafür, dassdie Grundstücke rq keinen weiteren als den im' V ertrag erwahnteh und von j den Käufern übernommenen Belastungen belastet seien; dass er; .mittellos gewesen wäre, ist .von keiner Seite ermähnt worden, -■ noch :yiel weniger war an irgendeine .-Gefahr der Übervorteilung der Kläger zu - denken-« ..Sie übernahmen die beiden Hypotheken von zusammen 22=500 EM, bekamen aber dafür■nicht nur die beiden Grundstücke, für die ein auch,von•der PreisbehÖrde nicht .beanstandeter Betrag von 271000 KM angesetzt wurde.* sondern auch noch Inventar im Werte von 5 = 500 ELI (.denn nur 2500 EM. Schliesslich ist auch nicht anzuerkennen* dass ■der Iotar hat te'damit rechnen müssen, dass die Kläger seine Aufklärung.über den Grundbuchinhalt dahin hätten . verstehen können, dass sie mit einer-'-Abgeltungslast nicht zu rechnen hätten. Ss ist nicht ersichtlich, dass der Notar Ihre' angeblich.vorhandene unrichtige Vorstel-lung des 'Inhalts., ■ im Grundbuch wurde auch die AbgeltungsU last eingetragen, hätte erkennen können» Dieser Irrtum lag vom Standpunkt des Beklagten aus fern« Man ging von der HauszinsSteuer'aus, von der im allgemeinen be- kannt war« dass:sie ..als eine laufende Abgabe im Grund- ■ Selbst in der Urkunde, die der Bökiägte 'im vorliegenden Palle angefertigt hat« ist'noch Von der u Ha use ins Steueri! die Rede, nicht aber von der- ’’ASgeltungslas.ir'-’j wie es der damaligen -Rechtslage, entsprochen hath -ss: hätte auch im übrigen keines aus d rücklicheh 'Festha1tens der Brklarung des Verkäufers .bedurft« dass die hauszinsSteuer abgelöst sei, wenn sich dies!schon aus dem GrundbuchInhalt er-geben hätte» War aber .der angebliche Irrtum der Kläger dem Beklagten nicht bekannt und auch nicht nach Sachlage erkennbar, so war er auch nicht zu einer Aufklärung nach dieser Seite hin verpflichtet und somit auch nicht zu den von den Klägern verlangten Erklärungen, Kerch alle dem raus st e die Revision als unbe- • gründet surückgewiesen werden.
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BUrl&as- Nachschlagewerk«.-. J;
Nicht für dis Amtliche Sammlung«
Gesetz.: DOfhot §5 38? 39
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YerOrdnung über"die Aufhebung der Gebäudeentschuldungs-. ;a % Steuer vom 31 «.• Juli: 19.4.2 1 £ (HGB1 I ? 501)
Hechtssats:. hie Vorschriften der 10fHot, die dem Notar hinsichtlich der 'Grunde rwerb--, .Kapita 1 ver kehrs- r lTr~ .
; - kund eh-. und Ar e r t zuwaehssteuer bestimmte Kinv/eis-
.pfliöhten auf er! egen? sind auf die Abgeituings-iast. für die/GebäudeentscliuldungsSteuer nicht
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entsprechend anwendbar* V.
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Aktenzeichen:, IIIZR 14/5? ; vYV A. ' IG Köln
urteil des BGH vom-26« : Här-z 1955 , ' OLG;Köln
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III SB 14/52
Verkündet am 26,März 1955 Pieser, Justizangestellter, als Dfkunds'bSamt er der'de-schäitsstelle.
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.X. m Kamen des T ö 1 k
In dem Rechtsstreit
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X) d e s Bäckermeisters W i l'h e Im
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2) der Ehefrau Wilhelm K^IP$ geb* in
V handelnd mit Susticimung ihres
Ehemannes,
Kläger, Berufungsklager und Reyisionskiägerf - Prozessbevollmächtigter; Rechtsanwalt JBat Dr-.f
. VV. g e g e n
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den Kotar Br v Karl bFHIMP? ^flHHFstr*
B©klagten, Beruxuhgs b eklagten und ^Revisions be klag't en, ,
- Pf öz esSb'etfollMch.t igtef:• Bebhtsanwäi't/.Prof>. -
hat,der.III. BiviXsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 26. März 1953 unter Mitwirkung; der Bundesriciiter Prof, . Br. Meiss. Prof,, Br, Greigei’.,;Pietschei r Br« Weber und Br. Jfalanjr .für.. Recht erkannt;,'; fV' 1. ' *"•
Die Revisioü. der' Kläger gegen das Urteil ' des'5*2iy.il-sehats de s 'Ob.erlandesgerichts in' Köln vom 19 * November 19’§1 wird zurückge.wieseho
Die Kläger:tragen die Kosten der Revision* -
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zerstörte- Grundstücke nebst Bäckerei Inventar" zuaä Preise v on 3 5> Ö 0 0 EH .* Be r V er trag ne bst der gleichzeitig erklärte n Au.fi as sung ward e yon d em Be kl a gten fee ur'künd et.
Von dem (lesamtpreis entfielen 27«. 000 EM auf -die beiden Grundstücke und 3000 EM auf das. Backer ei Inventar.- In Anrech nung auf den Kaufpreis Übe ins innen die Kläger zwei auf den Grundstücken lastende-Hypotheken von .220500 EM und 10o000 E den -Rest von 250Ö EH zählten" .sie in bar ah den Verkäufer, f ieser übernahni in dem Vertrag die. Gewähr dafürdass die v e r kauf t en Gr und s t üc ke frei s;e ien vo n ni c ht üb e rn oinmeheii. im Grundbuch eingetragenen pplastungen.und Beschränkungen sowie von nicht übernommenen Sinsen, . Stehern -und’;-Abgaben*
•Br erklärte bei .'dem Vertragsäbschiusesdass die Hauszins-Steuer abgegolten sei. Biese Erklärung würde In Ziff I 5
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Vertrages
ausdruck
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Einige Zeit nach . ihrer Eintragung als Eigentümer erhielten, die. Kläger von der "StadtSparkasse1 in die
Habhricht. dass '’auf..: deii ieiSeh'-vonihnen erworbenen Grund-stücken noch Eauszinssteuerabgeltungsdärlehen in IHöhe von -2109 jlÖ. sowieund • Tilguhgs- . rückständen lasteten^ Sie; verklagten daraufhin die: Allein-erbihydhres- ih,zwi s Verkäufers auf Be- '
freiuHg von diesen^BästeÄ.dijier--Vollstreckung des 'antrags-. gemäss vom Gericht..erlassenen TJrteiis scheiterte an der
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.Mit...,der vörliägendenl’^^ge. .-.verlangen- die;.'Kläger vom
Beklagten Ersatz des ihnen entstandenen Schadens«. Sie hü-
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ben behauptet, er habe seine Amts pflichten bei der Bear-Leundung des Kauf"ertrages vsr 1 et:zt * Br ha'oe • vor der Beur-bund ung' da s" Grand b ach e inge sehen« hei der J “B e ur 1: nn d ung aber nicht erklärt, class aus. dem Grundbuch?etwaige Haas-s 1 n'3 s t e ae r ab gelt ung s 1 a s t e h nicht su ersehen ssieiir Ebenso . habe er: nicht perwähnt, dass, die Grundakten: infolge' Kriege-einwirkuhg zerstört seienp auf diese#.sei nach der Gbung ■ derl.Griindbuchämter ein fsrmerk aberj.'bestehende Hauszins-stederabgeltubigsdarlehen gemacht werden»i Sie., die' Kläger, hätten die.B:.e.kahn'tgäbe des Grundbuch-ständes ..durch den ■ Hotar dahin verstehen:miissenF. dass andere Belastungen ' nicht vorhanden seien. Hätte er sie ubep- die Behandlung' der Heussinsstpuerähgeltungsdaraehen aufgeklärt, so wäre innen der Schaden nicht entständen.■ Sie, hätten dann näm-■ lieh der' 'Ir klär ung de s Ve rkä ufers? da s s ■. d i e ITa us s ins st e ae r ■a.bgelöst sei nicht ohne weiteres Glauben; geschenkt. ■ Sie hätten auch andere Kauf Objekte-. an der Hand, gehabt and hätten auf. keine# rail .bei Kenntnis der' wahren- Sachlage, den 7ertrag mit 30 sfe-geschloss eh, wie es tatsächlich geschehen :sei.c . ■ 1.-...-G'
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verurteilen.,-, .1 , .
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naben beantragt.*--* den -Beklagten.. su Veruri
^ 7;:-ll;'l lyl,;' .. • 1%^:. . .....
1) die.' Klager_;;Vbn tife'n Häus-zlns 31e uer&b-geit ungsdär'lehen m Höhe -von liräb r uhgi i e h HM 2„10 9.1Q und RM 3*02 6., 16 's u
"i et k-1 e in sc hl ie ss 1 ic h
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Göns t e n ■ d erw-^t^^P^te a s s e de r Staat sgrund sphuid in . gl ei eher Hohe in III. best ehend, nebst Zins- und Siigungsruc.kstäi^ im
Grundbuch von
‘Klar 27 Nr<j gro.ss ' 0,55- ar ? und Kr gross 0,65 ar 2u .
2) an die Kläger 'Hl 336 ?86" zu, Eahlsniv.
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teiligten von si oh aas die G-ebäudeentsehuldungssteuer und da ' ' - ' ■ ' . ■ ' ' ' ';■■■■ • •/ .
.'•ihre Ablösung - sü erörtern .und diesbezüglich über die Hechts^
läge ..Belehrungen zu. er teilen. : - " '■
"1 i -/ . Es" handeit s 1 ch hierbei .um e 1 nen Da 11..öffentlicher Ab- :■ .gaben<-Hinsichtiich soleher. hat' aber der.' Bot ar, wovon da s. Beruf uiigsge ri cht. aus geht..' he ine al 1 gerne ine Belehrung spi 1 i cht •> gegenüberden/ Be 'teil igten --.(vgl -BS2 142/ 424), es sei denn, dass, 'im Eins elf all =etwas anderes vor ge s ehr leben ist. Dieser v Ausgangspunk't • des £0rüfungsiichters. v£rdient ebenso Zustim-nung. wie seine Ablehnung:' eine! analogen Anwendung der §§ 53« 59 DOfHotA In diesen Vor Schriften wird hur hinsichtlich dep .. .dort' besonders- erwähnten-. Prun'dstv5erb-. Sapitälverkehrs-. Ilr--' künden- und Aertzuwaehssteuer eine Ausnahmevon dem all- ■ gemeinen Grundsatz! und; zwar auch' nur nach' einer ganz be-stimmten Sichtung- hin .(.Bflicht zu dem Hinweis auf die Möglichkeit: be stimmt er Dolgen) gemacht.* ■ ;
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.- An. 3 ich ist.zwar auch, bei' " regelwidrigen1*. Vorschriften, eine analoge A-mvendung nicht schlechthin ausgeschlossen .. .
;'(hgi'' Annec.c3rus-Bxpperdey/ A XI geneiner .10IX &es Bürgerl1- . feixen Hechts -14, -Auf!' 1952: §• 48 I, 2 )«, Bin vor I i e ge nd e n Ball"!"
/ Vi-'i: ' .- . . : ■ • UV“.vA U ; V " r. ,W: V1'- A AjA JZp'.U-VU ■'/ .>i=> ; :V V;'.:V«'” • -- ” : :
..: A pmm t:. - s I ea her hi cht., irr, Betracht u Es <. ist"; d e m: B e r Üf uhg s'-
' -A? ■' ■> . ^-Ä: ,u .:. «Uv* r
.nicht er: z uz üs t raseh>lr.aa-s-s-.i;d^r- s.et.z ge her' • für. die,'Gre bauds-
''.entschuldungss.teüeI*;hi-chtAdies.elb.e--.Behandlung wie bei den
- - UV,.."'- • V-UU.•" •" : Ai.-A-vUV; i \äS3--..=.=:^^;:. \. ;■ ‘V.: • -U • V U V i . • -. ' - ■
in d en § § 38. '3 9 - BOf XT6t\'gena nnt eh St e ue-rn im Auge gehabt
'5.- • -?r ' ■:V ■: *cU -, :.,-5:.-.,,' .U- :-• - A ' '. - '
hat j . d enn' s onst hätte, 'er, die se"..■ in. der' Bran 1 s be im Erla s s
; d as s' die; Ge b'äüde e hJs.Ghjxl^uhg s:st euer-• ni c hx '.al s;/.” w e s ens-gleich'1 mit' den in ..den ;§^v'38/ -39- lÖfhot auf ge führten. Steu-ern angesehen werden kahhv Ob .eine' Grunderwerh-v■’ Kapital-
. ... ,!•,"•• : ' -■ ■■ i;, ", 4 ’* ‘i ■ 'V.:= WZ' :■ ' J ; ■: . "
Verkehrs- oder urkundensteuer.anfällfr dahukahn: der kozar
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-in- •, 'Art
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onn6 weitere a o e ur r eilen well 0. s-r steuerrechtlicii erhebliche^ Tatbestand von ihm beurkundet wird, Bei der Werizavvachä'^^if Steuer lasst. |g;>9 X'öxlvot schon durch seine • Formulierung ühShlb
- 51 ist damit? siv rechnen? dass ein’Rechtsgeschäft der T/e.rt-suwaehssteuer ..unterliegt^ t .erkennen,; dass die Bfeehrunpcs-
Z ULWaC ns am uci ;wiiugi- o,t • . ;------. , ......
pfüc ht nur:' 'd ahn al s gerechtfert'i gt arge sah en'.' w ir d. ' wenn ■där'.Rotar^ schon aus dem' Inhalt; des von ihm hsfekundeten Ee c kt s ge s c häf t s auf die-Högl ich heit 'eines Steuerari-caiies
X:3Ät;. C;:v; U;4v?.;:;BSv.vX ■; -".■ \ ; v-:'o'• .'U>, -■ - •••’• K: :• ' ’ •
_.;schlissseny.k.ann« .-■ >
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•Sans .anders ist ■ es aber, bei der Gebäude ent schuld unß:s-
• -. Steuer und -ihrerAbicsung« hasvom Notar bferkfedete Ysr-
äusserungsgeschäft ergibt .hihsichtIIch.-dieser Abgaben.
■ '-nichts.- :...lazu:--.kommi;, - dass die fenzeliälle sehr verschieden-gestaltet sein können .'und. da'ä’s;;Uber die wirkliche Rechtsla-. ; ge a uch :b er.-Hi ns unr ehurig '-.de s - feund buch s;. und • der ,.Gr hnda kt en •. fe
• ' kein• verbihöli eher - Auf schlussV''1zHi-'-;erh,ait'en ist 1 :l»i:evGrund- • - f
... läge - für die Gebäude'entschuld'tmgsst'euer -bildete 'dasGesetz, '' n-Y ■■■-.lÄfitber ‘den.'Geld'en'fwerk^Ei^h^le'ichkhei^hebautenbGrhhdstUc'k s
• •. vom i ^ Juni ■ 192a ,: panach sind *aber nicht .etwa ;
alle, bebauten Grunds '' '' " ■ "
■' ■■ Mach § . 5 des .ange “
"•' ur-d; umbauten
•..;<•. ■:■• -.v...;..-:v.-.i. 1-. . . -i . ,:*.%•• .^-V.-|3S'Vs
' j ul i 1918- b e z iigs-f
" ;* ' mit >Beihiifin
Y:;?:sifedftä:eRte;
. r v :■■ Yer ll egen - fe 1^
■* ■ ’;; sAtsgd em Grund ^ ? **f< stehen
■x ^ f 'Sent en .■ zur' :^ic_
Schutze des -inneren
•■ 'X -., ' ,v.. . hr' -"
euer erfasst worden--;
';.wr.^ÖS*^ btr^sk':. ■■■ 7-.
■waren vielhefe ,fefe ? -Ein- ;. 1
V’ ;• S-
•’s~Sei/.’denhi^ldass sie t"
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aus geführt' v/ord en: •
s.^vA.’ - ■ h.v; -. .*;■ ■ ■■ b'
’ igfceit, he cfr%as;'.
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;icheh Mitteln können ,
.;.“ITÖt'ar’:zur’Yer^.5^-hw-ei^ehi.fl)asu. ; /hh'tS
d finanzen'.uhd 1 zu dem fe
semDer 1,931'-fEGBi l,
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09 ? Tgi JLioJDeii iiap i §§ 2 f f) in -Verbind ung mit .der Verordnung ^ii• Februar 193.2 (BGBl I A 57 V .die.Möglich.. keit einer AbiÖsung der Gebäudeexitschullungs'steuer-die für d ie ..Seit vom 1* April 1932 b'is'.zurn 31;.'Marz: 19W' zu
■ erheben-’war, bestand. Auch- daraus können sich für die Binselfäl 1 e inamii-gfache Re*öhts 1 agen ergebsn, und selbst, wenn man" ' es s ui. 'di e letzte Ge s t älbung- ab ste lit i wie - sie durch... die Arer Ordnung., über die Aufhebung’- der . Gebäude ent-
■ s ohuldungsSteuer vom ,310 j uli; 194£ .(BGBl ,i's 501)• und - die 1, IV 0 hie rzu- v om: gl eic hen läge (BGB 1 T); 503) h e r b e i ge -führt. worden ..-istnuss man zu, de.m' Ergebnis kommenf das s die I:eohts 1 age.-für .die einzelnen Grundstücke; sehn ver-scmeden sein- konnte,- Bs'ist''insbesondere nicht sos als ob, die. Abgeitungsiast .naeh'.'§ "2 . der 7erOrdnung . voiil ■ 31, Juli-i:l942',;.äiner'Erscheinung' wäre mit 'der schiechtliih zu .•rechnen.-wäret 'SoY/eit; der Abgeltüngsbezrag ■.vom Eigentümer aus' p;ritS:terr Mitteinbezählt'■'w.brden .ist A.'ist esbzur Ent- : stehung 'der im § 2 "der Verordnung vom- 31Juli i942 vor—
. g e s e h e ne n Ö f f e ht 1 i c hen. La st gar nicht g e komm eh «x'
.... . .. .. ..-,.^."0 • - n^ünb-r-'-'.b "-y'-'- " ..
■■■: -Bei dieser Verschiedenen Reehtslane ist: es nicht an-
■■ ■ '!vü> ni': " •' : •' •- ■■
jg^ 59 jiQfjjq» bei
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Die HeinüKg!.der^Rev.lsion.'‘die Abgeitungsslast' habe and ere* yRecl^feSur-aÖ "die; Gebäude ent schuldungsstei
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well Sie den Vermöge^ ,un.d nicht. als.,.."laufende Aus-,
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.a; Iß Schrifttum, wurde von Anfang an die Meinung vertreten, aass die Abgeltungslast nach der Verordnung vom -juii 1^42 sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich nichts anderes -bedeutete als eine" besonders geregelte Fortsetzung der bis dahin geltenden Hausz-insSteuer (vgl I-elbrücu, deutsches Hecht'1942/ 1479: I aimer IBotZ 1943, gr i) o Jje.m .ist in der lat so, ftir den vorliegenden-.fail interessiert nur die■Gestaltung? wie sie sich ergab»
.wenn uer iSigentlimer den Abgeltungsbetrag nicht aus pri-vaten Mitte m- zanlte , sondern'hierzu, .von einem der,in der 1 ..-Durchführungsverordnung vom''31.. Juli 19-^2*.gehahnten Institute ein nAbgeltungsdärlehen,f auf gen©mnienihat ». --oder wenn ein Institut die Abgeltung ihr ihn "gemäss'■§ "4 der 1 a furchztihrungsverordhung kräft Auftragsides'-Finanz- ' antes geleistet hat» In diesen fällen hatte der Bigsn-turner die auf e/tweg 17.. Jahre yereilten Ülgungs- und'
•2 ins be trage .; &*Ist & £e'••s-
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nicht ersichtlich/ wieso es auf die von der lievision genannten • Difte-rseheidüngen. massgebend an-feommen sollte * .Auszugehen ist vielmehr davon, dass mit dem Vorhandensein öffentlicher Lasten der Verkehr grundsätzlich rechnen muss und däs-s ..dem motar mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln in solchen Bällen, weil es entscheidend auf die tatsächlichen Verhältnisse des Binzelfalles ankommt, e.-ihe'- Kiar^teiltnig der Verhältnisse nicht' möglich ist. Leshalb.ist'erb Wie schon erwähnt-, dem Grundsatz, nach nicht verpflichtet, diese öffentlichen La-sten bei der Beurkundung von GrOJidstücksveräüsserungen zu klären«
Seine Aufgabe ist nicht die eines Wirtschafts- oder S te derbe ra ie rs • f EG- in jh
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. Lie. Kläger haben auch in den Vor ins tanzen dem. Beklagten nicht den Vorwurf gemacht, dass" er-sie über die Abgeltungslast als solche nicht belehrt habe, sondern haben seine, angebliche Lf 1 ichtver 1 etzuhg nur..darin er-' blic'kt',-i das s','er' ihhe-h hiohz- erklärt, habe«; dass- man aus / den Grundbucheinhragungeh nichts über sie', ersehen könne und idäss.: die; GrundakfRiserstör^ h-eieh, so dass auch aus ihnen
-.be.zügiieh der ,Ab'geltuhgslast iiiehts fe'stge'stel'lt werden
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/.könne..- Wenneine, allgemeine Belehr hngs.pflicht über die Ad- • geltuhgslast bbshlinde., könnte sich aus ihr als leilver-. nflichtung auch 'eine/Pflicht/zu? der voll, den Klagern' ver-J-■*missten -* ----- ----
wie dargelegt, ."diese: allg-emeiliehBelehrungspf 1 i-cht zu verneinen. sp .konnte dem Botar a,us. der ITnte'rlassung; der von den Klägern verlangten tJnterriGhiuhg''hur dann ein Vorwurf gemacht werden, wenn er zu der 'TJiiterrichtung auf Grund an-'derer Vorschriften 'als der/der §§ 3'ß-?- 39 LOfhot verpflidi-uer gevVesen wäre«
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1 <■ Ans der 'in den §■§ 40 * 41 DOfNöt geregelten Pflicht des Katars zur "Feststellung des Grundbuchihhalts1* ergibt sich nicht eine Pflicht zur 3elehrung der Betetilgten dahin; dass aus den Grundbuchs int ragungen keine Feststellung.über eins etwaige Ab gelt ungslas t für die Ge bäud e e nt s c huidungs Steuer zu treffen .ist. ' ’ >. .
§ 40 yerlangt vom. Katars'dass er sich bei den dort ‘ genannten Geschäften darüber vergewissert, ob die Beteiligten eine zuverlässige Iienntnis des Grundbuchstahdes besitzen«, Bei den „besonders wichtigen Geschäften der BigentutasllbertTagung und der. Bestellung oder Übertragung eines grundstacks^ gleichen Rechts hat er grundsätzlich das .Grundbuch ein Zusehen (§ 41)f um auf dieser Grundlage insbesondere auch der sich aus § 40 ergebenden Verpflichtung sicher nachkom-men zu können, Pas Ziel dieser•Srforschungspflichten, ist klar: durch die Feststellung 'des •'G;ruhdb'dch.inhälts ;s.oll eine klare Ausgangslage für,das von den Beteillgten.erstreb-■te "Geschäft--geschaffen, werden-,, damit: dieses mit dem .yen den Beteiligten gewolltsh 'Inhalt/: auch'-'wirklich' rechtlich durchgefuhrt. werden- =kannl .-Ule Folgeny die sich für ö.i.e Beteiligten aus. ihrem Rechtsgeschäft unabhängig vom Grund-buchb.e stand ergeben* sind /abernicht Gegenstand der dem
...... V Vr^-y. .V-1; y •, -
HÖtar. obliegenden Feststellungen‘-und Auf fclärungeny so' dass
V.-;- -W—yfr ■'Vyvfv.
er auch nicht, allgemein- verpflichtet sein kann. - auf sie' -besonders aufmerksam; zu macnem«, Pas aber/, verlangen die
tacnem, Pas aber-verlangen am r % v-'k-r ^ . ■■■ ‘* £’fa - *• -y V V« V'
- ■ , ,:-i: ' 'vir".'- .V. ... V" -.'»V - *'.■ -'V/.l V,-,-.y 6 Vw y VViC f. TV:' .■ ' - ■ /
den Notar für verpflichtet halten-v:l.hihht.yniäf* den. - vorhandenen
positiven Gr undbuchbe stand den .Bet^eiligtäh'' Klar zuxe gen. son-dern auch in einer nega,t.xven V^eise darauf:hinzuwfeis.en, dass
. . : :•> ■ g: ■ .' •.:?'■ :-*v fVftI5".h-v >.• -r ■ •: ■■.
aus dem'Grundbuch nicht-.alles an Belastungen ersichtlich ist. ■■ dann .müsste er-, jeweils ■ samt liehe, - auch hur : mögliche r-
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'A;.ei3 8 ln Betracht; kommenden öffentlichen hasten und privat-
rechtlichen Beschränkungen auf zählen, was. äße fl .eine Über- ; t
t . : V ■ ■ ' ■ ■ ' - V ■ "'v ‘ '
spamiung der an• den Notar zu ,ste 11 endeh r Aniö rderungen- bedeu-
ten würde* . ' ■ ■■ 7 ;
2. Soweit die Grundakten' in Bet-racht kpmtneh, ent spr 1 cht
es der' herrschehdeh Meinung I 'dässAaueh diese vom Notar* bei den' in den •§§'"40.J 41 BO'fI«at/i^enahnten'' Ge schäften einsu- ■
■ sehen sind (vgl Seybeld-Hcrnig^Leiimtens, PJotO 193/ Anm V B zu § 21)1 Bä sich der Geschäftsverkehr -auf die" B.eachtung dieses nicht nur erforderlichen, sondern^ auch üblicheil
Yorgehens verlasst, wird es.grundsätzlich auch zu den -Pflichten des'Notars gehören, den' Beteiligten Mitteilung ; zu machen, wenn 'ihmim Binzelf äl 1 e eine Gbundakteneins!ehe . h i eh t. mp gl i c li war» Pr eili'ch ist. d 1. e s nur ' d ann zu .ve r 1 ängen,
■ w e nh aus den ■■ Gr und a kt en mö gl i che rw eise Vor gange zu ermitte ln wären, die eine vorhandene Grund bücheintragung naher be-
1 'zeichnen oder die zu einer.••••feundbucheIntraguhg in.einer für das zu beurkundende Geschäft massgeblichen Weise führen kö.hnteru Diese- Einschränkung ergibt sich aus den'§§ 40V ; BOfNö'ti Biese Vorschriften' beziehen' sich, wie. därgelegi, i
nur.-.auf den ’'Grundbuchbestand"deshalb kann auch aus den !
................... ‘ '
'Vßu. e)in'err'; Eintragung. fuhren kann (vgl • § 17 .GBO) , wie der Be-
r uf un g s' r i c h t e r mit • Bedit aus führt*' V '
. - ; • t;Viä :w-" ■' .
a-), '; Im .vorliegenden Palle' - sind diese Voraussetzungen '. ni ch t ge gab ehr. Bie; Behl s iöh sehe int einem.' e tw ä Vorhand e n ,7 gewessnen: Vermef-k" überein' gewährtes Abge 11ungsdar 1 ehen dieselbe Bedeutung bei'zu demesseh wie eihem-Eintiagungs^ ■antrag,;,wenn sie ausführt, .der -fragliche 'Stempelaufdruck
• ■ u.' ,. .y; ■//;; "■ ^ ,;a:- ■v-Vr^«-*v-,-v-
auf .den' Grundakten habe die' Abgelt'uhgszahlung'-; * * * *.: 'für ■ -Beteiligte- und Interessenten erkennbar gemacht” e Bern kann
aber nicht.zugestimmt werden«, Nach der Allgemeiner
AU ■ :A A ■/,: ■
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I, T);J ■ 1942 » H'i J ) yy<ajL' usr : v tsiiusx iv mwi i. iwr .i/x'ioue uk
stimmt ' sondern nur ' für ■ das. Grundbuc harnt selbst« In d er gen. ahnt e n A11 g e ni e i n e n V e r f iig un g wird in 2 iff 1 best imm t, • dass.' das Gr and b uc harnt d ein Inst it ut, w e 1 c he s die Gewährung eines Abgeltungsdarlehens - damit ist nach § 3 der 1* -pYö vom ’31. Juli -194.2 die zunächst für das Ile ich bestehende Ahgeltuhgslast auf., das Institut Über-gegangen - ahgezeigt hat ?. über -alle Eintr agungen .so Mitteilung zu machen hat= wie Wenn das -.Institut eine an erster Stelle heisst es in Zi
nehmen und - ein ’formloser Hinweis;: g se igne t er Stelle des“ Har_d.plattes ‘o der aufdem Grundaktehdeekel oder notfalls (wenn keine ;(xrimdakt en;• tt&äfkein• handblatt gef führ t w e id enj h sogar- im.. G. f uh&UGhi! selb s t mit. -3 leistift ansubrihgeii s;ei'? f^usi-dass .die. Anzeige üb ersehen' w i rd f1 -1 'fr ge nde ibe^ stufe'; z u > e i ne r' Hypo t he -?
keneinfr agurg:ist mit der Anzeige des InstitutA'und mi’
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Oktober 1542
n £ rj war der vermerk nich”
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machen nar= wie wenn ctas -Institut eine an . sthA ' eingetragene Hypothek ^er^r^nthatfe.o Bann 1?^1| 5'lff- ä, dass ■ die ;Ah'z.§\:^ zu "" ■^1;::
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Kl ag e r,; hi ch t-s Tge viöhhe h" häf .feh v'; bh.
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eine ,solche^ft|AS^§^ .köhnen;>T jg
wenn Gewährungfeines. Ab|jfj
tnn.o’Rherl."ä.-m" Jii'h-^e-rapi
töhn.eh-le• ^ägesf:-.;aelbst>;hi?cht'fher Termer’i war5..wie .aus:: der-'v.ery/^|iteh -^Äe
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' Fceiciis jastizministers vom 2« 0 lit ober 194*2 ersichtlich j ist 5 nur im Sihs elf a He vor zunehmen, wenn das Institut j eine entsprechende Anzeige gemacht hatte*- im übrigen 1 i muss .aber auch hier an dem schon oben unter I gewonnenen! Ergebnis festgehalten werden, dass der iötär zu einem' /;
• Hinweis auf die Abgeltungsläst nicht verpflichtet war, 1 woraus sich ergibt, dass er'auch über ihre grand buch- v:;; technische Behandlung dis Beteiligten nicht unterrichtet musste f -■ > • •. ' ; : * ■ '
3, Zu den vor, , üen Klägern verlangten Hinweisen war öbr Beklagte schliesslich auch nicht auf C^ruhd"seiner a 11gsh /-meinen M Bhu’sorgepf licht ^ , wie sie § oO 3)0 f Hot festlegt,.
' ■verpflichtete insoweit kommt-es auf die näheren Umstände' ■des Binselfalles an,•die aber nach den Feststellungen : des Berufuhgsrienters und dem eigenen Vortrag* der Kläger nicht so sind», dass der Beklagte zu einer besonderen Behandlung der Präge der Abgeltungslast:verpflichtet gewesen wäre, u
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a) Es mag durchaus sein, dass; di^lfciager/Bei der Br-
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. Örterung des 'Kaufpreises 'deutlich. sü£fi.üs^vuck gebracht haben.,dass'/die rEöhe*';.des. &ufppceises ,für., sie.-vom Be-stellen- oder Ui cnt.be st she h d^h^AbgeltüJigslest msssFel
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- werden -könne:/., erg^ebehj - das aber verlangen die Klägers we. i":sie-meindn; >We£eklUgfe- hat te .sie über den Ausschluss !:h;derVÄbgjltt^slg^ dem 'Grundbuch' und über den Verlas der Ufuh^kt/hrffl müssen^. Auf die in diesem
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Bei der' Beleilraags- pusd SrcrteruEgsprlieiit. aes ßOuftj in dem hier interessierender. Zusammenhang; is t zu unter-
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Möglichkeit
scheiden -zwischendem Exuwe-s c.a-
* v----^:'p-o/-1er5Cien Geschah öS uUj.uiz
Eeein-fiassung aes zu D8urÄ.^e- -
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stimmte- Steuer- oder Kos oenv 0- , x- - -w“ •. “r • "
i M j .. - 'a ir, eifern Binzelfalle .im Einblick
= aer tatsächlichen nage i-^ ei-“ .;_ , „
gi5f «0i0t= R-teuh- ©der Kostenxolgen, Dass Sine A^gei-
"v- " E .- CiA-v^ -duner t-o'mite. war den äe-
tu-ngslas t auf • den Grunds u^c £®*- ;. -. . *
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Eie von den'Klägern.-^erlangte
Belehrung -konnte -hur im- ZussÄ ;oh'
und ge geh ebenfalls in wel eher Hohe V .
'im•vorliegenden Palle -tatsächlich bestand»"von Bedeutung
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Es lässt sieh aber nicht sagen« aass^ der --ho.o*? n«oia dieser Seite der'- tatsächliche^ Phststelltuig der;sieijer- . rechtlich erheblichen y.e.riiäl"Gnisss zur ix’Cr iverun^?
kiärung'ünd-Belehräg »Ve^ _ .
wäre, wenn er.fFSg?:bSSl
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Inhalt aach als gegenseitiger Vertrag oder' als Ver- \ äusserungsvertrag aufgefasst werden Könnte* lies ergibt sieh.zwanglos aus der Pflicht des lotars, die Beteiligten liber die Bedenken.zu unterrichten, die von rechtlichen Standpunkt aus ihrem Geschäftswillen ent ge ge ns t eheh» um e twas dem Ähnl 1 che.s hand altes sich aber in vorliegenden Palle, nicht* Vielmehr geht es hier, wie schon erwähnt, um d ie Verp f 1 i eil t-uiig zu Bele n r. ungen iiü TL ahne n der tatsächlichen. Pest st eil ung einer steuerrechtlichen Lage„ Im vorliegenden Falle hat‘hierzu der Verkäufer vor den Sotar. eine Erklärung abgegeben., las. was. die IQ eg er verlangen, läuft, all-gemein gefasst, darauf hinaus.' dass., .der -Notar bei einer s o 1 che n La ge' d e r Ge genpaf t ei' mitteil en mils sie, dass er selbst zur !Qärung der' Frage nichts b.eitrag.eii könne .Eine solche Pflicht'lässt sich aber aus §. 30 lOfüct nicht herleiten. ; -
liese' Vorschrift verlangt eine besondere Ausgangslage und. besondere gefahren, wenn der hoian tätig wer-»* deh soils es muss die Oefahr einer. Übervorteilung? eine Irrt ums o de r e ine s Zwei fels bei e ine ni Beteiligten v o r-liegen,., und zwar" in einer, dem Eötar erkennbaren Weise, was mit dem Ausdruck! Bhäclf- Möglichkeit" deutlich unter-strichen wird« ‘ " ‘; ' ■ ■'; ^-5l ' "
bj genden
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liese- Voraüs.beisungen lassen sich aber im vcrlie-
3n Falle, nicht.' hspäherh '• ..
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Es■ ist nicht efsrcSfli;
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wie an der Zuverlässigkeit des Verkäufers hätte Zweife/ haben müssen, 1er Verkäufer'war mt den Käufern bekanh und 'übernahm die Gewähr dafür, dassdie Grundstücke rq keinen weiteren als den im' V ertrag erwahnteh und von j den Käufern übernommenen Belastungen belastet seien;
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dass er; .mittellos gewesen wäre, ist .von keiner Seite ermähnt worden, -■
noch :yiel weniger war an irgendeine .-Gefahr der Übervorteilung der Kläger zu - denken-« ..Sie übernahmen die beiden Hypotheken von zusammen 22=500 EM, bekamen aber dafür■nicht nur die beiden Grundstücke, für die ein auch,von•der PreisbehÖrde nicht .beanstandeter Betrag von 271000 KM angesetzt wurde.* sondern auch noch Inventar im Werte von 5 = 500 ELI (.denn nur 2500 EM. sind, in bar bezahlt worden) sowie die Kriegss&chschadenan-Sprüche des Verkäufers,, Ihre Leistungen'mussten somit geringer als die des Verkäufers erscheinen«
Schliesslich ist auch nicht anzuerkennen* dass ■der Iotar hat te'damit rechnen müssen, dass die Kläger seine Aufklärung.über den Grundbuchinhalt dahin hätten . verstehen können, dass sie mit einer-'-Abgeltungslast nicht zu rechnen hätten. Ss ist nicht ersichtlich, dass der Notar Ihre' angeblich.vorhandene unrichtige Vorstel-lung des 'Inhalts., ■ im Grundbuch wurde auch die AbgeltungsU last eingetragen, hätte erkennen können» Dieser Irrtum lag vom Standpunkt des Beklagten aus fern« Man ging von der HauszinsSteuer'aus, von der im allgemeinen be-
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kannt war« dass:sie ..als eine laufende Abgabe im Grund- ■
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buch nicht’eingetragen.war» Selbst in der Urkunde, die der Bökiägte 'im vorliegenden Palle angefertigt hat« ist'noch Von der u Ha use ins Steueri! die Rede, nicht aber von der- ’’ASgeltungslas.ir'-’j wie es der damaligen -Rechtslage, entsprochen hath -ss: hätte auch im übrigen keines aus d rücklicheh 'Festha1tens der Brklarung des Verkäufers .bedurft« dass die hauszinsSteuer abgelöst sei, wenn sich dies!schon aus dem GrundbuchInhalt er-geben hätte» War aber .der angebliche Irrtum der Kläger
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dem Beklagten nicht bekannt und auch nicht nach Sachlage erkennbar, so war er auch nicht zu einer Aufklärung nach dieser Seite hin verpflichtet und somit auch nicht zu den von den Klägern verlangten Erklärungen,
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Kerch alle dem raus st e die Revision als unbe- • gründet surückgewiesen werden. Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO»
Heiß Br, 'Geiger Sietschei
Dr» Weber Wolany
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