Volltext der Entscheidung
Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
111 ZR 385/03
VERSÄUMNISURTEIL
Verkündet am:
7. April 2005 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ""
I® Immobilien & Maklergesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Elmar Horst SchflR omallee Ä H^MB
Beklagte und Revisionsklägerin,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
gegen
Dirk K<
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Kläger und Revisionsbeklagter,
- Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwältin
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Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 7. April 2005 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Dr. Wurm, Streck, Dörr und Dr. Herrmann
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für Recht erkannt:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. März 2003 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsrechtszuges hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von Rechts wegen
Schlick
Wurm
Streck
Dörr
Herrmann