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BGH · III ZR 376/51

Gericht: BGH · Aktenzeichen: III ZR 376/51

...Mit der Klage begehrt der Kläger Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einen Urteil, das ihn zur Zahlung einer vierteljährlich in voraus an Quartalsersten zahlbaren Unfallrente von 150 RLI (jetzt Dil) bis zun 19o August i960 an den Beklagten verpflichtet hat0 Diese Rente ist für die Zeit seit den'ly Juli 1945 nicht mehr bezahlt wordene Der Streitwert für diese Klage bestimmt sich mithin nach den nach § 10 Abs 5 GKGr zu berechnenden Wert der laufenden P.enteny der Juli 1948 er-t der Ladung am 260 Juli 1948 zügesteilt wor Das Landgericht hat angenommen, dass die Klageerhe-bung erst durch die Zustellung der ferminsladung, die es irrtümlich auf den 27» August 1948 datiert hat, vollendet worden sei und hat demgemäß die Rückstände bis zu diesem Zeitpunkt hinsugerechnet 0 Dem kann nicht gefolgt werdeno ;■ Januar 1948 eingetreten anzusehen istV Sowohl Rosenberg (§ 91 III 2 S 413) als auch Nikisch (§ 43 IW S 168) haben mit Recht ausgeführt, daß Mängel der Klageerhebung heilbar seien und diese Heilung dazu führe, daß die Klage als von Anfang an fehlerfrei zu behandeln jsei.und alle Wirkungen der Rechtshängigkeit vom Augenblick der Zustellung an eintraten«, Der Mangel der Terminsliestimmung und der Ladung, sofern er überhaupt geeignet sein sollte, die Zustellung der Illage als fehlen-behaftet anzusehen, ist hier jedenfalls dadurch geheilt worden, .dass die Terminsbestimmung später erfolgt und die Ladung zugestellt worden ist, der Beklagte sich alsdann aut die Klage eingelassen und den angeblichen Mangel der Klageerhebung nicht gerügt hat0 Entgegen der Ansicht des Landgerichts sind mithin nur die bis zu dem 9»Ja-nuar 1948 fällig gewordenen Rückstände der Rente hinzuzurechnen! In der Zeit vom 1« Juli 1945 Ms zu dem 9o Januar 1948 sind eit Vierteljahresraten der Rente fällig gewordene Diese Räten zusammen ergeben den Betrag von 4c950 RLI, der umzustellen ist auf 495 DLI»

LandgerichtsRenteZustellungBeschlußLadungKlageerhebung

Volltext der Entscheidung

Für das Nachschlagewerk I Nicht für die Amtliche Sammlung!
Gesetz; ZPO §§ 253, 26ia? 295.
Hechtssatz; Eängel der Klageerhebung sind heilbar«, Diese Heilung führt dazu, die Klage als von Anfang an fehlerfrei erhöhen zu behandeln, so daß alle Wirkungen der Rechtshängigkeit von der Zustellung der Klage an eintreten,' mag diese auch fehlerbehaftet gewesen sein«.
Ob die Zustellung einer Klage vor Terminsbest mung und ohne Terminslädung eine wirksame Kla geerhebung ist, bleibt dahingestellt * i
Aktenzeichen: III ZR 376/51	IG	Würzburg
 Beschluß des BGH von 29» September 1952 OLG Bamberg
III. 2® 376/5J.
Bes chi as s
des Georg Sc h
In Sachen
t
9 Holzwarehfabrikant in
 Beklagten, Berufungsbeklagten und Revisionsklägers,
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- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
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I, Fuhrunternehmer in
 Kläger5 Eerufungskläger und Revisionsbeklagten., - Prozeßbcvoilmächtigter: Rechtsanwalt Dr
 hat der III„jZivilsenat des.-'Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 29 o September 1952 unter Mitwirkung der Bundesrichter Dr■ Delbrück, Dr. Pagendarn, Dr, Gelhacr Rietschel und Dr, Rotberg beschlossen:
Der Wert
 des
Streitgegenstandes wird in Abänderung
 des Beschlusses des Landgerichts von 7o Kürz 1951 für allC drei Instänzen auf
9.495 DM
festgesetzt
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...Mit der Klage begehrt der Kläger Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einen Urteil, das ihn zur Zahlung einer vierteljährlich in voraus an Quartalsersten zahlbaren Unfallrente von 150 RLI (jetzt Dil) bis zun 19o August i960 an den Beklagten verpflichtet hat0 Diese Rente ist für die Zeit seit den'ly Juli 1945
nicht mehr bezahlt wordene
 Der Streitwert für diese Klage bestimmt sich mithin nach den nach § 10 Abs 5 GKGr zu berechnenden Wert der laufenden P.enteny der
450 k 4 x 5	V	9>000	DM
beträgt, unt
 er
Hinzurechnung
 der
Rentenrückstände für
 die
Zeit
 bis
zur Klageerhebung
(BGHZ 2,
74 /75/ mit Nach-
 weisen) o
" Die Kla während die folgt und mi den isto
 ge ist an 90 Januar 1948 zugestellt worden, Terninsbestimmung erst am 22. Juli 1948 er-t der Ladung am 260 Juli 1948 zügesteilt wor
 Das Landgericht hat angenommen, dass die Klageerhe-bung erst durch die Zustellung der ferminsladung, die es irrtümlich auf den 27» August 1948 datiert hat, vollendet worden sei und hat demgemäß die Rückstände bis zu diesem Zeitpunkt hinsugerechnet 0 Dem kann nicht gefolgt werdeno ;■
 
Es bedarf dabei keiner Entscheidung«, wann hier die Klage als erhoben'anzusehen istö Selbst wenn der Ansicht von Rosenberg (Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 5oAufl § 91 I I S 408) und Nikisch (ZiVil-Prozeßrecht /T9507 § 43 IS 166) gefolgt und angenommen werden würde, dass sich die Klageerhebung in mehreren Teilakten vollziehe und die Terminsbestimmung ein wesentlicher Teilakt der Klageerhebung sei, so ändert das nichts daran, dass die Wirkung der Klagezustellung hier' bereits als am 9. Januar 1948 eingetreten anzusehen istV Sowohl Rosenberg (§ 91 III 2 S 413) als auch Nikisch (§ 43 IW S 168) haben mit Recht ausgeführt, daß Mängel der Klageerhebung heilbar seien und diese Heilung dazu führe, daß die Klage als von Anfang an fehlerfrei zu behandeln jsei.und alle Wirkungen der Rechtshängigkeit vom Augenblick der Zustellung an eintraten«, Der Mangel der Terminsliestimmung und der Ladung, sofern er überhaupt geeignet sein sollte, die Zustellung der Illage als fehlen-behaftet anzusehen, ist hier jedenfalls dadurch geheilt worden, .dass die Terminsbestimmung später erfolgt und die Ladung zugestellt worden ist, der Beklagte sich alsdann aut die Klage eingelassen und den angeblichen Mangel der Klageerhebung nicht gerügt hat0 Entgegen der Ansicht des Landgerichts sind mithin nur die bis zu dem 9»Ja-nuar 1948 fällig gewordenen Rückstände der Rente hinzuzurechnen! .
In der Zeit vom 1« Juli 1945 Ms zu dem 9o Januar 1948 sind eit Vierteljahresraten der Rente fällig gewordene Diese Räten zusammen ergeben den Betrag von 4c950 RLI, der umzustellen ist auf	495	DLI»
Der (Jbsaratstreitwert beträgt also 9o495__DM°
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Es erschien angemessen, in Anwendung des § 18
Abs 1 Satz 4 GKG- den Beschluß des Landgerichts von 7« ICärz 1951 abzuändern und den Streitwert ftlr alle drei Rechtszüge auf diesen Betrag festzusetzeni
 Dr0 Delbrück	Dr	,	Pagendarm	Dr,0	Gelhaar
 Rietschel	Dr;0	Rotberg