durch den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Walter SM^Ü und das Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstandes, Herrn Hermann HMstraße Wb Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Engelhardt und Dr. Werp am 31. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 24. Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§97 Abs. 1 ZPO). Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554 b Abs. 1 ZPO).
BUNDESGERICHTSHOF III 2R 264/87 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit Wolf gang L Straße als Konkursverwalter über das Vermögen der Gregor Kommanditgesellschaft GmbH & Co. - Prozeßbevollmächtigte Beklagten und Revisionsklägers, Rechtsanwältin ■HHB als amtlich bestellte Abwicklerin der Kanzlei des Rechtsanwalts Dr. gegen die Gewerkschaft TSHB- und B4( vertreten durch ihren Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Bertholt KMP bzw. durch den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Walter SM^Ü und das Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstandes, Herrn Hermann HMstraße Wb - Prozeßbevollmä.chtigte: Klägerin und Revisionsbeklagte, und Rechtsanwälte Dr. Dr. WIII 2S Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Engelhardt und Dr. Werp am 31. Mai 1988 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO beschlossen: Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. November 1985 - 24 U 68/85 - wird nicht angenommen. Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 400.000 DM. Gründe s Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554 b Abs. 1 ZPO). Das Rechtsmittel hat auch'im Endergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277). Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Gemeinschuldnerin zur Annahme des von der Klägerin im zuletzt gestellten Klageantrag formulierten Vertragsangebots und zur Zahlung von 400.000 DM verpflichtet ist, ist im Ergebnis zutreffend. Krohn Engelhardt Kröner Werp Boujong