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BGH · Ill ZB 223/62

Gericht: BGH · Aktenzeichen: Ill ZB 223/62

Beschluß In dem Rechtsstreit der Gemeinnützigen Deutschen Wohnungsbau-Gesellschaft mit beschränkter Haltung, vertreten durch ihre Geschäft sführer^d^e Diplomvo^cswirte Herbert und Dr«. Streithelfer der Klägerin: Berlin, vertreten durch den Senator für Finanzen,

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Volltext der Entscheidung

Ill ZB 223/62
Beschluß
 In dem Rechtsstreit
 der Gemeinnützigen Deutschen Wohnungsbau-Gesellschaft mit beschränkter Haltung, vertreten durch ihre Geschäft sführer^d^e Diplomvo^cswirte Herbert	und	Dr«. Hans-Joachim ßflHHHfe
 in flBHHHi? Jan-Y/^BBfc-flatz®,
Klägerin und Revisionsklägerin,
-	Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr» flHHIHB -
Streithelfer der Klägerin: Berlin, vertreten durch den Senator für Finanzen,
-	Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lr.
gegen
 den Ingenieur Prof»Dr»Ing. Hans D jtraße^B,
in Bei
 Beklagten und Revisionsbeklagten, - Prozeßbevollmachtigter: Rechtsanwalt
 wird die Kostenentscheidung des Urteils vom 8» Oktober 1964 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsrechtszuges mit Ausnahme der durch die Nebenintervention verursachten Kosten; diese werden dem Streithelfer der Klägerin auf erlegt«,
Karlsruhe, den 15« Oktober 1964 Bundesgerichtshof, III.Zivilsenat
 Br, Pagendarm
 Gähtgens
Kreft
 Keßler
 Dr«, Arndt