Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu/ tragen///.'■. ,eine::.:.ii.|gMei der Klägerin fnJd'ef Zeit vom l|i;du|-l|i 24 Stunden nach» Sie machte gelfehlyä%e Firma : KHPhahet |; ihre Zahlungsversprechen nicht eingehalten und sei .seit li längerer Zeit- im Verzug; die Klageforderung sei ünbestreit-harntB^r. mit der ^Saohh befsBth Einieiricifary Br» HöflHHP, verkürzte am 7» September 1950 die Einlas-sungs- und iaduhgsffist;; auf dreiy& amvÄif|i|i::|lt« woch, den 15» September 1950» die mündliche Verhandlung ab» u'In dem lerrnih stellte fürtlielKläggrÄRef®sänftfait|JBi’:» den 18, Sepfember1195;0i:■ bll| tjftde f päptemher -195pf: 1 ■ ■ Urlaub bewilligt ■ erhalten - .und varhä^i'eltentB^ajm &ipp|prf| ■Parteien streitig» Der Richter -''setzt e-dähaeh;!' In einem am Sonnabend, den 16» September 1950, beim Landgericht eingegangenen Schriftsatz wiederholte Rechtsanwalt Br» L®HBBPmit dem Hinweis auf die kritische läge auf dem Baugewerbe, von dessen Firmen eineiganze Anzahl vor dem Konkurs- oder Vergleichsverfahren;, stünde, - und' unter Vorlage der Rechnungsdurchschrift den inträ|;, idle;Be- . Anspruch* Die Klägerin hat hierzu vorge£ragens Rechts- die Ki'ageforäirung?Ät' der? ahzuerKennenS Als Rechtsanwalt Br« IW ■■■I sich auf diesen Vorschlag nicht eingelassen habe, habe Rechtsanwalt Sr« eine kurze Vertagung gebeten, die von dem Richter vorgeschlagenen beiden nächsten läge jedoch als verfrüht abgelehnt» Rechtsanwalt Br» habe erst dann den gesamten Rlagevor- Rechtsanwalt Br» !<■■■■) habe hur not- , gedrungen in dem Termin vom 15» September 1950 den Klag- ' antrag gestellt; er habe in erster Linie gebeten, einen reuen Termin zu Beginn der nächsten Woche abzuhaltenrhi Landgerichtsrat fir» habe dies jedoch mit der Be- gründung abgeschlagen, dem Urlaubsvertreter könne die Abhaltung dieses Termins nicht zugemutet;, ward ent:;-^gerung;:: seit- so. hat die Klägerihfefe^ pflichtwidrig gewesehj denn offensichtlich sei die Klageforderung nichtzu bestreiten und nur eine Zahlungsflucht tauf Seit en'iderlRchuidnarlh: vorhanden;■ gewesen; u. echriftliche Beie|e und Zeugen für die Riehtigkeiti>ddsi;t 1 Klagevört r ags" häiSen\;'l er ■ Oager in.(»zur V erfügung ge st an- » ,den:l;die :,;|:.prderuhg;!:wäre,yhieidiei"' .'».Warfe'' ein')Brt::feil:, f: sh: beiauptfeflhie Klägerin weiter:h;i um den 20» ;Sept emb'er. der Birma XflBin einem neuen Termin die .loruferüng^ erkannt:, der Klägerin .eine; größere. der kurzen Urlaubsvertretung hätte der Urlaubsvertreter die . Sache nicht in einemi;nennehswerten Umfang fördern ikönneniäUi von dem llinzeirie^ ; 1andesge-■richt ; d iei,Ber ufung®def ii/Klägerin" zurtickgewiesen„ Mit der Revision vOrfoigp; die Klägerin ihren Antrag weiter» Pas beklagte Land bittet um Zurückweisung der:Revision, Darstellung■■ der Klägerin-,.'his Int eres.seniage.' was man nach Lage ten Anwalt verlangen; kann^rtnrirägt; einediimi zur :®ehhrt;: gung ühertragene Ange 1 egehhei§/:k:einen AüfSehüb* so ist|;1 für die Ausübung eines Ermessens hinsichtlich der Zeit . der Erledigung kein Raum; vielmehr muß der Anwalt in Erfüllung seiner vertraglich übernommenen Pflichten ungesäumt die gebotenen Maßnahmen ergreifemlstier hierzu nicht in der Läge, so muß er notfalls die Übernahme j des Mandats ablehnend Die Pflichtenlage ist daher grundlegend anders als die des Richters beschaffen* Dieser /I soll beiden Parteien gerecht werden». . e^.Wü^i^xgUng' älilbjer' IJmstänlehä^-’^alles nach pflicht mäßigem Ermessen in seinen Arbeitsplan einzuordnen,, Dem entspricht es, daß der Richter bei der Anheraüniungi.ei_' des Gerichts nicht 'außen A^ braucht o -so weit von den an eine ordnungsmäßige Ausübung der Ver-: |^ö^ühgS|il: ■ stblf ehdÄrl^if bird ei2|hicn|feht f erntb^:: ;äaß2 e sir ■ hlS'f s bl;p®hi oder wenn :; nicht vor» In diesem Zusammenhang ist der Revision zunächst entgegenzuhalten, daß Landgerichtsrat Dr„ den Rechtsstreit als einen eine erhebliche Belastung mit sich bringenden ' Recht sf all ansehen^durft e 1, Auch unterstellt, daß .Recht s-;' anwalt Br. KBHÜHBLm lermin vom 13, September 1950 den . von der Klägerin behaupteten Vorschlag gemacht hat, so ließ dies', nachdem die Klägerin durch ihren Anwalt V das Vergleiehsangebet zurückgewiesen hatte, nicht erwart en, die Beklagte werde in einem neuen Termin nichts, zu ihrer Terteidigung Vorbringen^ Die- Kürze der Klage- , schrift schieß eine-umfangreiche Verteidigung:nicht aus»- Zudem; hand eit-et es.:' sich, hei der von. der "Malerin gegen: die Pirma; Alex ICJ^|anhängig ’ gemacht eh ^klägeium:; 1 einen Abrechnungsslreit i^hei'idie sem wird häufig der Ansatz der einzelnen Posten auf seine Berechtigung hin von der beklagten Partei angezweifelt und muß erst im Wege einer größeren Beweisaufnahme geklärt werden» Die von der Revision auf gegriffene Klagebehauptung, Rechtsanwalt Br» H^PBBPhabe. erst auf Drängen des Richters . hin die-Abweisung der Klage beantragtvermag der Revision nicht weiterzuhelfen„ Ein ursprüngliches Zögern bei der Antragstellung auf seiten von Rechtsanwalt Br» BOTHikönnte : der 'xAnwä®, was er itt:|$ermih ■ erklärt e sieh Blick W HöflBHpmit der Erklärung, seinen Urlaubsvertreter von; derahia^r® ehibhifermihs ; a sonderh sich did weitere Bearbeitung des Rechtsstreits für .die;$'eiith^j|/ sefHemtüüf ':';i^fzd^?-ttiiiaub vorbehielt, so hat er damit sein richterliches Ermes sen .nichtlin; i®^er.;:.|T^^etfdÖ§^a^^#iBgeüb^v4örB^ von eiher:'hchuld-jha|tenwer-den könnt e ;;;:;l®t;h .fl®:.a; Um ;.Revision, nachdem der Versuch, ;;:dehii® vom 13=. die den Urlaubsvertreter in Stand gesetzt hatten, als-baid wenigstens Äh'hbhfmÄ raschen a; macht ®eifefft^eitendwenn ein Ur-: ■ laubsvertreter so überlastet sei, daß er als Ersatz-idäa|tiha®zü;aaubschi^ - feine solche" Rf lichif i|® die/yKlägerin in den i as saeh eninst anz en nicht, ^abgestellt und nach Odiöse]?:; Richtung hatte sie' nichts vorgetragenDas9 was die Revision;*gel:izt voTträgt? stellt eine Klagänderung darv Diese 'ist in der Revisionsinstanz-hlcht mehr statthaft „ i« ^ Die Revision erweist sieh Vsonäöhs uÄnetilaB auf ihre weiteren Rügen i}ocb| einzugehen ist,, als unbegründet» Sie ist daher mit der Kostenfolge aus § 97 ZPO zurückzuweisen»
Ill ZB. 219/53
erkundet“ am' 211 März 1955 g|ieser? Justizangestellter Üricunasioeamter der Geschäftsstelle
Im H a men des V o 1 h/e/d;
In dem Rechtsstreit
eingetragene 'Genossenschaft' mit he schränkt er/'Jpltpflh^ in S®»|strvertreten durch-
den Vorstand £ t it//: lÄisti- //■SSSIlfi': ;
Klägerin? Berufungsklägerin und Revisionsklägerin?
- /ff q zeih e vQlImätöti^t 'er i/'Meghf s;an§Slf:
das //|änd/;iad eh-fuf tfäiÄe r p/''f'|rt'h|t:e|||:;idur "Äi nifter i urn-tr/S t utt ga'ri;?.; ;J//|§|' v/|g
■hä|//der /"Ifltu
Endliche /:^|rhahd^ i|^4^
;';|:|s/' gerät sprätft;. Geig er /f ewie' 11 er/Bund es/'/ ■rilht er/lr /g':'#el:;eff|.^
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Die ,:B ey i sf on :;fd § r/;k| a g e rlf -: fjp5gjiff u des ■■lr..:'Jitil;S.ehalä.)':'d,e's;;lGharlandesg|r
Stuttgart vom L April 1953 wird zurückgewiesen., ;,.:, >/://§ ;|§ .// ///l® lliSI.:/-
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu/ tragen///.'■. //■ /■§/%/;/'/ -:;/
Ton Rechts wegen
lätb.e Stand;
. Bie felä;gerin':vK^fe:'Ma 6lt, September :i9|ö beild'emi^ gericht in Stuttgärl;^^ ..Klage auf: Zählung'.. vö^l'6yi5Qs9:5. :i>P. ;if nebst :Zinse.ia,-.gegen1 die Bauf irma; Alex eifijg»1 f er myl-
KlagehetragJatjilte las. Entgelt für Iu|irieisti|IbgSir;"
;yj.re ,eine::.:.ii.|gMei der Klägerin fnJd'ef Zeit vom l|i;du|-l|i
;.li5.:^ 195© erbracht mbabfii' soll,..Gleichzeit j||:"l|:11
- s:uchflp|m^ älfi;t
24 Stunden nach» Sie machte gelfehlyä%e Firma : KHPhahet |; ihre Zahlungsversprechen nicht eingehalten und sei .seit li längerer Zeit- im Verzug; die Klageforderung sei ünbestreit-harntB^r. mit der ^Saohh befsBth Einieiricifary
Br» HöflHHP, verkürzte am 7» September 1950 die Einlas-sungs- und iaduhgsffist;; auf dreiy& amvÄif|i|i::|lt«
woch, den 15» September 1950» die mündliche Verhandlung ab» u'In dem lerrnih stellte fürtlielKläggrÄRef®sänftfait|JBi’:»
■■■■I den Antrag ;®is deftKlhieeelirl^
; t rat;... ;E echl s apwal t. ..;35r ipiP
.vsat z -vom
' hat t. efund 'i; be ant r agt e. ';Kl.a gabf: ei suri'| A'Sae h;;" rllli t zung spiff;.-
- nied er schrif t. St. Recht sanwalt| Bpy■ IflMBi;;b®;pmrz!f I st 1 W{:W$ .ge Erledigung der Sache, .eventuell:;dupch; Urlaub^
land gericht srat Br »■::;;;:S:0BBBBP':;hatt e:';'namlich:-.|f ür die -,:|eit;
..;.voh.'".Montag? den 18, Sepfember1195;0i:■ bll| tjftde f päptemher -195pf: 1 ■ ■ Urlaub bewilligt ■ erhalten - .und varhä^i'eltentB^ajm &ipp|prf| ■Parteien streitig» Der Richter -''setzt e-dähaeh;!' ä^iri-fzurttii'^ Verkündung einer Entscheidung auf den 4» Oktober 1950 an»
In einem am Sonnabend, den 16» September 1950, beim Landgericht eingegangenen Schriftsatz wiederholte Rechtsanwalt Br» L®HBBPmit dem Hinweis auf die kritische läge auf dem Baugewerbe, von dessen Firmen eineiganze Anzahl vor dem Konkurs- oder Vergleichsverfahren;, stünde, - und' unter Vorlage der Rechnungsdurchschrift den inträ|;, idle;Be- . |.f
arbeitung: ür|aütii^ertr.et er?:voh 'ländge^ :
?ri.chf srat,:R;^^ üb^rtr^e^ -'o':
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auf eine eekuldi;|f ffrem. Rieht er Landgerichtsrat BrvHöJBBHHP ihr gegenüber obgelegenen Amtspflichten zurück und. nimmt zu dem Ausgleich das beklagte RaSIt Pit?: .d^em::;int?^^|||eM^ ?|uBZ alliS|^?illh ? 2:j§Ö ?3Ä|ufe|S:gt? : 0
Anspruch* Die Klägerin hat hierzu vorge£ragens Rechts-
?arpäit. ?Bri?;:spj||^p^ ?■'
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die Ki'ageforäirung?Ät' der? Maß gab'a?S er RälligKeit am ..
15 „ Oktober 1950? ahzuerKennenS Als Rechtsanwalt Br« IW ■■■I sich auf diesen Vorschlag nicht eingelassen habe, habe Rechtsanwalt Sr« eine kurze Vertagung
gebeten, die von dem Richter vorgeschlagenen beiden
nächsten läge jedoch als verfrüht abgelehnt» Rechtsanwalt Br» habe erst dann den gesamten Rlagevor-
trag bestritten, als Landgerichtsrat Jr. HÖ.VHlHB1 zur.-üU;.; Stellung der Anträge mit der Beiter!kun|gedrängt1 habe, erd müsse, , wenn die Anträge gestellt werden sollen, eben alles bestreiten». Rechtsanwalt Br» !<■■■■) habe hur not- , gedrungen in dem Termin vom 15» September 1950 den Klag- ' antrag gestellt; er habe in erster Linie gebeten, einen reuen Termin zu Beginn der nächsten Woche abzuhaltenrhi Landgerichtsrat fir» habe dies jedoch mit der Be-
gründung abgeschlagen, dem Urlaubsvertreter könne die Abhaltung dieses Termins nicht zugemutet;, ward ent:;-^gerung;:: seit- so. hat die Klägerihfefe^
pflichtwidrig gewesehj denn offensichtlich sei die Klageforderung nichtzu bestreiten und nur eine Zahlungsflucht tauf Seit en'iderlRchuidnarlh: vorhanden;■ gewesen; u. echriftliche Beie|e und Zeugen für die Riehtigkeiti>ddsi;t 1 Klagevört r ags" häiSen\;'l er ■ Oager in.(»zur V erfügung ge st an- » ,den:l;die :,;|:.prderuhg;!:wäre,yhieidiei"' iätslchlich-:spafer*gah» hChehenTs.ei:;?v;' auch 'in;': eihem alfebald.; durch gef jf;e rrain v on ».de r IR i rma IiflBi ahferk annt . w o rI en;l:;;|hl; fern-■.der..Richt;.er:.: von.;"Rechthanyial:|.t'.l).r.v' LfllHP aU§;;:;jd;ie. ;au:larfei..f .prekäre 'läge; der,Bifaa,>.:im:;befeonderen».da^ ihgen laufenden:'Verpflichtungen, auch' ^ stofflieferungen, hichtlmehr"':gere^^
merksam' gemacht1 '-worden.» .'».Warfe'' ein')Brt::feil:, f: sh: beiauptfeflhie Klägerin weiter:h;i um den 20» ;Sept emb'er. ' 195.Ö'': hferuifelerfe- 11h gangen, so hätte' die;.;Klägerin''.nodR'cam'.WegfehderiYfefiHi;’,.t| Streckung Befriedigung erlangtj'haufehihätteldfe^ll^alife^..:;.! der Birma XflBin einem neuen Termin die .loruferüng^ erkannt:, der Klägerin .eine; größere. Abschlä'gsZahlungvdh;:f;. einigen 1000 BM gemacht und hinsichtlich destRest beträgst Bord erungen "abgetreten». "
p;pSahd:hati'ipngezweif :'elP^ ' :
fei. her dep'PrbbeSEe^ üb erii&upt eine"; PfliqhPigeP'
ge.genuber /a'iner;:.:i;deg* "Part open:wahrnehmap; haP eipf,;: Pflicht pibrigkeifetauPCSeif Richtbra-r'in. Ab- ..;
PefetgestsSppplipciierzu;^ Pas" ■
ffspgieichsijherbpefan.;Sei" .;■ |.b;Ieiafal 1 S.;:s3:ni.cbipip.;;'§eg;■'.zu, 0eKö,P des R1 ch-: ' perS' ■; geifaC Pt: ■ vprf ;fen|ipppeitpichi,.::' zu.;:;erkennen :gekbsbh,;:; ■ Paß■■■'die lirma: IvjflVPürtbäbnlEalfi'bgewi^ len j: ;;;viei-;
':mehr ihabefangehopi©^ Eacheinach
ründ:,und;:Meiraglphoc^ allein ausfEnt-.
.|;egenk©Äen und mi| RpCksibhi;"^ ;daßpdie bet eilig- ;
itah ■ Rechtsanwälte;;vih Pep;'Sit;:Suhg'.;;':,v‘'Om 1Pp Septeinber.1950 ;ip|;eihep;::;£©itpunkb f ;erschienen;seren, als;;.;.in 'eineb; anderen ^SabieiRew'ei s'; e^©beit7^'i^^:;:sei^ . habet Landgericht s-;rai Pr;si';;;§o|BBBÄ sich' bür; ::Abhaitühg eines T ermihs an ;::;einem'.;:;d.er::'nächst enfheldeh^^ erklärt > /Wahrend :
der kurzen Urlaubsvertretung hätte der Urlaubsvertreter die . Sache nicht in einemi;nennehswerten Umfang fördern ikönneniäUi von dem llinzeirie^ ;
:ni;|r^|;;i|ab ei derpe söiäftBlägeidbsjUericÖ alfer SaChen^ipinic ;|;einp; ent'r;bciifen;..;'lifle:-Klagerin■' hattepaüch;|^ennf■;si;e zu piner;pri4pekep'iZeif.:;;:pi.n;:p^
bät1ei, i;'nicht;:;;:;:Äe'hr■;mil;;; Erlo Igpgegen:';-l’ie'■";firmäwPBlj®. voll- -stracken könnehiuhlthäba: züaind:est:hkeineni:ächäleniin der angegebenen Höhe erlitten« /PPP iv Pp®;■
:::■hat.idiai^L-age::;':däs:.:0ber 1andesge-■richt ; d iei,Ber ufung®def ii/Klägerin" zurtickgewiesen„ Mit der Revision vOrfoigp; die Klägerin ihren Antrag weiter» Pas beklagte Land bittet um Zurückweisung der:Revision,
fß'Äier^äS;-;^ : angenoiimeii:':
f ak';,l|M und; in welcher /Zeit: ein. neuen:?;:'
.Ye.nli:ä;nd;i:n]igst er min: ap^uset;z;;en:::::ist, ■ weitgehende^ .
'; 1) rfte ä s eii. V ffe s mi t. . d e.f ;'-.B e arbe i t üng des Ree hi s st ne its' ■//f .Gefaßten''' Rieht ers'.a;; Bbi'..d ei^Aühübuhg des:,rl;dfi.t:erf'iehanj V..' .Ehmeeaensühat^^ Br.,.-'-;Eöflflj^^
seiti'g.;'.:die■■ Darstellung■■ der Klägerin-,.'his
Int eres.seniage.' der .PÜegenpart ei.. sow?■ ti/-nach ; d ent® e st st ellungen. de s /B erufungegef:ilBts: dune^i'ei|t'' : ne:;;irb er labtung... all ef iEie ht er 'des
nete .■GefÖhäft.siäge--:®i| berücksichtigt Unrecht \zieht:/
demgegenüber 'die-,/Renteron die Bfagd ilil
gl eich;: he ran, wie /; § ie. für ■
Behandlung einer eiihedürftiger:Angelb^
Mandant en be st eht des mit dem
Mandant en.afegesd&loaserln
:. im Int eres s e d er von . ihm 'iferinitenen Partei alles zu ; tun,.: was man nach Lage
ten Anwalt verlangen; kann^rtnrirägt; einediimi zur :®ehhrt;: gung ühertragene Ange 1 egehhei§/:k:einen AüfSehüb* so ist|;1 für die Ausübung eines Ermessens hinsichtlich der Zeit . der Erledigung kein Raum; vielmehr muß der Anwalt in Erfüllung seiner vertraglich übernommenen Pflichten ungesäumt die gebotenen Maßnahmen ergreifemlstier hierzu nicht in der Läge, so muß er notfalls die Übernahme j des Mandats ablehnend Die Pflichtenlage ist daher grundlegend anders als die des Richters beschaffen* Dieser /I soll beiden Parteien gerecht werden». Er kann die. Eidh /-handlung einer Eilsache grundsätzlich nicht wegen seiner Belastung mit anderen richterlichen Üeschäften ab--
dringlichen Sa- j;
. e^.Wü^i^xgUng' älilbjer' IJmstänlehä^-’^alles nach pflicht
mäßigem Ermessen in seinen Arbeitsplan einzuordnen,, Dem entspricht es, daß der Richter bei der Anheraüniungi.ei_'
: nes^lerminsdie allgemeine Geschäftslast. des Gerichts nicht 'außen A^ braucht o
1:$$!^ erhäl •- ; |
||:;i|ii::^:;a^-|'^:i|||s|:je;ap^^^p;H%.;i^©|E^h ;■;;;
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-so weit von den an eine ordnungsmäßige Ausübung der Ver-: |^ö^ühgS|il: ■ stblf ehdÄrl^if bird ei2|hicn|feht f erntb^:: ;äaß2 e sir ■ hlS'f s bl;p®hi oder wenn :;
das V erhalten It^ riältung 1
, au st eilend en ; J§|g§prbrä^^ unvereinbar »
■ ■.'->■:: Einhbpichen f atbestshiihliegt hier.; nicht vor» In diesem Zusammenhang ist der Revision zunächst entgegenzuhalten, daß Landgerichtsrat Dr„ den Rechtsstreit
als einen eine erhebliche Belastung mit sich bringenden ' Recht sf all ansehen^durft e 1, Auch unterstellt, daß .Recht s-;' anwalt Br. KBHÜHBLm lermin vom 13, September 1950 den . von der Klägerin behaupteten Vorschlag gemacht hat, so
ließ dies', nachdem die Klägerin durch ihren Anwalt V das Vergleiehsangebet zurückgewiesen hatte, nicht erwart en, die Beklagte werde in einem neuen Termin nichts, zu ihrer Terteidigung Vorbringen^ Die- Kürze der Klage- , schrift schieß eine-umfangreiche Verteidigung:nicht aus»- Zudem; hand eit-et es.:' sich, hei der von. der "Malerin gegen: die Pirma; Alex ICJ^|anhängig ’ gemacht eh ^klägeium:; 1 einen Abrechnungsslreit i^hei'idie sem wird häufig der Ansatz der einzelnen Posten auf seine Berechtigung hin von der beklagten Partei angezweifelt und muß erst im Wege einer größeren Beweisaufnahme geklärt werden» Die von der Revision auf gegriffene Klagebehauptung, Rechtsanwalt Br» H^PBBPhabe. erst auf Drängen des Richters . hin die-Abweisung der Klage beantragtvermag der Revision nicht weiterzuhelfen„ Ein ursprüngliches Zögern bei der Antragstellung auf seiten von Rechtsanwalt Br» BOTHikönnte : der 'xAnwä®, was er itt:|$ermih ■ erklärt e sieh Blick W
Icurzehr'Bini'as suhgsfri st reihe;
keihh: .hüsr eidhlnä e ■: Informat ionilürch ■ h'ieiTFi:^
’(3ihfil§en''';byafi^
/Ihn ;Anerk|nnini&lgab:,i
: sei iigen :--'Part eiilEäupf ungund :
gen'' siehk.:''daß dld^Pal.' ICflBIberell^
."hinzugezogen hattäf' ,'daz'u" schieh|::iie.||‘|ail .iiöhlkahlühgsbe'rettfuhd^&i^^
war,;--:■.keine Veranlassung :zu'.''bat|ph:V§M
/ Wenn unter diesen ümständ/eh landgerichtsrat Br. ;■■'/'.
/ -V-Vi"
HöflBHpmit der Erklärung, seinen Urlaubsvertreter
von; derahia^r® ehibhifermihs ;
nie hfa;®müthn; 'zh höhneri:f; -d:%av;'Angime' der-Klägerin auf" ujfc$i’§$^ heuen,. v®adem .-ll'flaudd-'
Vertreter statt find enden. i-erÄii'iis. hiebt;: ilf
a sonderh sich did weitere Bearbeitung des Rechtsstreits für .die;$'eiith^j|/ sefHemtüüf ':';i^fzd^?-ttiiiaub vorbehielt, so hat er damit sein richterliches Ermes sen .nichtlin; i®^er.;:.|T^^etfdÖ§^a^^#iBgeüb^v4örB^ von eiher:'hchuld-jha|tenwer-den könnt e ;;;:;l®t;h .fl®:.a;
l;£ ll£ £'®:;sbic]|"d:^;f e^||tg darin gefunden werden* daß Landgerichtsrat Dr, nicht s
'wie dies ^disiRevi®^ 'häi®
J derölterhahdiung.:;^
ischlufteria die Wahrnehmung :::d®tEeM|isf eiihndgph^ a.
; brauchi aiahch®hter;;dIntiLie®^hehlr®|g|riden. Um ;.Revision, nachdem der Versuch, ;;:dehii® vom 13=. Septembc®;|9;50i®ib® ;
reiriig®£lmihl^ :
die den Urlaubsvertreter in Stand gesetzt hatten, als-baid wenigstens Äh'hbhfmÄ raschen a;
Beil®güngl'dii-vR^ecitsefreiÄ|s|zu' un^
aÄÄf1Ät€.®S®slÄ macht ®eifefft^eitendwenn ein Ur-: ■ laubsvertreter so überlastet sei, daß er als Ersatz-idäa|tiha®zü;aaubschi^ -
fehler und unt er diesem Gehißt eine‘;ikmtspf licht -
"■Vbrietzurig.' seit ehe'
. Damit' .kann; äie;iRsvi;si®£ , werden! £®f ;
feine solche" Rf lichif i|® die/yKlägerin in den
- 10
i as saeh eninst anz en nicht, ^abgestellt und nach Odiöse]?:; Richtung hatte sie' nichts vorgetragenDas9 was die Revision;*gel:izt voTträgt? stellt eine Klagänderung darv Diese 'ist in der Revisionsinstanz-hlcht mehr statthaft „ i« ^
Die Revision erweist sieh Vsonäöhs uÄnetilaB auf ihre weiteren Rügen i}ocb| einzugehen ist,, als unbegründet» Sie ist daher mit der Kostenfolge aus § 97 ZPO zurückzuweisen»
Dr» Geiger Dr„ Weher ' Dr» Kreft
BR» Br.Wolany ist beurlaubt;, ; arts abwesend" ühd th- -
'hg.dadurch an der 1 ei
der Unterschrift verhin- Dr» Hußla
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