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BGH

Gericht: BGH

hat der III» Zivilsenat des Bundesgerichtshofs'auf die . Die Revision der, Beklag^ gegen ,das: ßx'i. at ; Die Kosten des-Revisionsverfahrens.; .der in ihrem Hause ein Zimmer .-gemietet/^ wies5gedocdit,das:7&dnm Stadt durch Verfügung von demselben' Tage'5"Jen-^ Bäumüngäschälä-ner mit seiner Familie als Obdachlosen in seinen bisherigen Mie t r aum wieder ein ? u nd zwar zun selbst bis suit 51 kl) e z e mb er 1955» Mit Verfügung von diesem läge verlängerte das 0yd-nungsamt die Einweisung bis zu dem 29*■■; Februar';: 1956^ Hiergen; gen legte die Klägerin Beschwerde,; ein? ,A nl aß d er Be s chw erde andre Beklagt e:, ge r i cht et e n :V e r fügjung vom 30, Januar 1956 bat der ;Bsgierungspräsldent die: Beklagte? den Bäumungspfliefet!geh möglichst bald ändervveitig unter subr Ingen, und erforderte Bericht ;übern das Veranlaßte-his zu dem 1, April 1956« Das,. ■indes am 29= Februar 1956 die Einweisung ein weiteres Mal?. Die Klägerin hat;;mitt^f ve r langt sie diesen .■■'.Betrag- nebst .Binsen,von, 'beklagten- Stadt' aus die ObdachlosendehÖrde auf: Grund des Polizeiverwaltruigs- . ge seizes dürfe als „eine U otmäßnahme ze iii ich nur • kur z be-v messen sein und sei 'nachs der;:;ständigen Praxis' des. ; fenen Vereinbarung oder auf ' Grund.'.allgemeiner Übung in der- die um Abweisung der Klage gebeten haif hat demgegenuber insbesondere geltend gemachts Per zuständige'Beamte des Ordnungsamtes habe:trotz aller. Verletzung schuldig gemacht».Keinesfalls könne die Klägerin mehr als die' gesetzlichen Gebühren für ihre Vertretung . Abweisung'..eines .Teiles des.von. der, Klägerin ■galt end i gemacht en Zins an Spruche s:;: zurZahlung .von 5 2 2. .-*■ V ■ .Die Einweisung, eines Baumühgsschuldnersy inkseine'*-‘Dis-:. sigkeii su hewahi'en« Die ■ Obdachlosenb'ehöräe habe ahei^ den düreh die Einweisung heil-offenen nicht p'olizeipf 1 ich.'!igen :Personen gegenüber die ^Amtspflicht r:alles::.Zumutbare sü'itun9. bringen- Wenn auch die Beschafrung' eines;Obdachs in vielen Fällen nicht von heute auf morgen möglich und mit Schwie-righeiten ‘verbunden sein könne5 so sei doch eine Zwangseiri-weisung: i|ber einen Zeitraum von ,seclas Monaten hinaus in tibeieiristimmung; mit dei Verwaltuhgspraxis^ und der Be cht- 1 .sprechung ■ der, yei-vsältuhjgsgerichte als rechtswidrig uni in-zulässig -anzuseheh-o '-Einb' Yerlänjger^^ . sechs; Monaten hinaus, stelle daher : auch, .die Verletzung einer dem Betroffenen gegenüber oblie- : -gendehJniitspf licht, dar o; Hier.' Wfgff • y in das Zimmer ;der Klägerin einen -Zeitraum. yyy;yh:y i:yiy'■%t -a: -^3 -Bechlfertigüng der. dar auf blruf en > ••• daß:, d ie.' •Balles: eine Oberscnreitung.y.der;.;hoi;malengPris.t;y.^ Babs ?auch' schuldJiaf t g©hande 1t c ■ Er babe die- Terwalturigspraxis'..;deS;F?e^ierüngspräsideht eniin Arnsberg und die •Rechtsprechung;’;. wältshohorar o Pa es sich hier niic'nt um die Festsetzung von Kosten nach §§ 91 ff. der .Einlegung der Beschwerde beauftragten Rechtsanwälten eine Vergütung von 50 *I)M zuzusagen0 Pas sei zu bejahen» 1») Eine v or h a ndene oder üb mi t te 1b a.r b e v o r st e he n d e Ob -dachlosigkeit einer Person stellt, eine Störung der öffeht-11 eilen ,0zdnung dar 9 die die.' ff,• Pr PVG s um S in schrei tenbere cht igt, und ’ v erpfli c ht e t., We nn; der. dem die Obdachlosigkeit' öevolsiehdr .oderidei; bereits obdäch- . los geworden ist, selbst.zur Beseitigung der von ihm aus-i; ge he nd e h ‘ "St Ö r ung” h i e ht mit. grunasät slich miti den - ih: • ;zur, ^Verfügung st ehenden oder von' ihr . z inen' Mitteln ;und :Kräftenfdie zur Beseitigung der Störung^::- :- -Polizei auch eine, nicht ;p9lizeipflicht'ige - .Person zur Be - r .:::s;e i t i gung. und so lange sie' ■ nieht: ahdeÄ ;sur -:Beseitigung- der. wenn' sie" nicht inuder 'lage-ist *,den Obdach-:.. losen in ihr zur Verfügung stehenden und als -vorüber gehe n-i •.. mit:- der' Unterbringung :.v.on Obdachloseh:5niciits' zu tun habend- f i n A n s br uc h nehmen«; Unt ei d eh", genannt ehv V'ör au säet Zungen.1 l darf sie mithin auch einen Bäuniungsschuldner P gegen den die •Zwahgsf äumun g dur chge fuhrt ■ ■ w:e x de iv g oll 9. .vor üb er gehend ■ rin > die .bisher von, ihm bewohnten Bäiune .•;(oder einen .Tei 1 davon) i wieder e in v ei sen 0 Ui e s e s 1 e t zte nMi'bte 1 s darf sich die zu™ st ahdi ge Behörde ab .er,, nur so lange,; bedienen,: als die' Be- . : her ,zu dem längeren Aufenthalt geeigneten' johnuf^) auf Kosten de r All gerne iniie it ob j e kt iv unmö g lieh b 1 e ib t (vgl, da zu im' einze 1 heh u.a9 Pr PVGr 989 74 if) * Bur soweit sich die poli-zeilichen Maßnahmen in diesem.Bahmen Hait.ehy, 1'4 '•• und • 21 ■ :Pr PV 0 ■ nur-, -li,y or über - ■ E s ; lass en sieh le d o ch b e si immie ■Höchst grenzen ..f e ststellen , bei' deren' üben sehr eil.ung in y; der Hegel - sof ern nicht ganz. ■ den kanni: Bemeirusprechend,:nahen',.die.:.Yerwa 11 ungspraxis und die Hechtsnxecliung ^der ’ Veiwalidngsg&richllifür 'dieiBegel : , sechs Monaten als . der bisherigen' Wohnung eines HäumuhgsSchuldners für die; auf die dem § 21 Satz 2 Pr PVG entsprechende Bestimmung;, des § 8 Satz 2 Ms,-Ges* über die offentliehe' Sicherheit und. . einer Unierbrin'gu'ng, des Obdachlosen in seiner bisherigen Wohnung so kur z zu bemessen "sei^'’Wie es -ühtef.den örtll“ daß die von dervHechtsprechung für. schen 14 Tagen und vier Monaten 1agens weiter 9 die Prist auch nicht im Wege der erneuten. daß als Anhaltspunkt eine Frist, von' drei bis ;'däs• Öfeeryeiwal;bungs Lüneburg wi s d 0 x fe olt * e in en Ze 1 i r aum y onHn ä ge a ami vie r.Monat eh als v ' äußerste Gr enze für mehrereyaufeinander••••folgende■ Einweisung'--' : 'r' gen eines • Bäumungsschuldnersy&ezelernet*.;($JWx1953S;-:’599p-ZSi zur .Yermeidung .dei Ofedachlosigke;^i, eines^Bäumungsschyldners; dessen Wiedexeinvveisuiig in seine bisherige Wohnung "nach der ständigen Bechispx-e chung des fee schließenden Senats nur für e i n e fe e s c hr änkie Er ist ? die sich in d e r Bfe ge1 auf höchstens . 371), Auch hach der Auffassung des erkennenden Senats ist eine Einweisung 'des BäumungsSchuldners in seine feisherigen Mieträume üfeer. E inw e i ■-sung, um eine polise iliche • • Bot st and smäßhahme ■ handelt J;die)nur . un t e x de n o fe e n dar gelegte n st r e hgen^y P r aus s et zungen rgeg enüfe er- -; unfeeteiligten Britten zu .denen;auch;-der..::fei^sherige vYerMieter ö 'eines Bäumungsschulaners! G-rund s ät zli ch is t in e r hier: Bin ie^.derOfe dachl ose' s elfe stfür die Beschaffung eines uhterkommehs für'; sich uh du sfeine-Familie verantwor11 ich und danach die"-für die Beseitigung..einer dutch ; Obdachlosigkeit eintretenden Störung oder Gefährdung der öf-|ent 1 iehen Ordnung- verantwpr;bliche Behördev -Auf unfeet;ei 1 igte vi Brl i t e ' dürfen • die', hier., in Bede stehenden .Lasten,nur":. ; stfeU ;1 Notfall und nur sohlange/ afegewalzt ..werden ?' als:\feei--;:, k<;.ö zuMt-b^ \.Einet ?ol2zei-'(Ordnui2gs^)Beliötäe?\.(3idi'di;e 'ihx näA ;.dem-Vorstehenden- obliegenden Auf gabele rn st nimmt,':mußte es .in einer Stadt von .der Q^ößehoxännng^äex Beklsgfeüy(B. v^öhüerzahl 1950 über 46 000) hin die, Jahreswende 1955/56 j nerhalb von einigen Monaten möglich.eeilyfüf eine daß'ihre Schwierigkeiten größer waren als die anderer vergleichbare ;;GemeInden*.,>Diesen allgemeinen Schwierigkeiten wird .aherli'bereits Bechnuhg getragen durch die verhältnismäßig lange.. die Yerwaltungspräxis und Rechtsprechung den Gemeinden zur Unterbringung von RäumungsSchuldnern? denen-Obda.chlosig.keit droht* durch Einweisung in ihre bisherige Wohnung zubilligen» Besondere Gründe* die die Inanspruchnahme einer längeren Frist ausnahmsweise", als • gerechtfertigt • er-scheinen lassen "könnten*"' sind hier nicht dargetan und nicht ersichtliehim] Gegenteil lagen hier die Verhältnisse\insofern einfach* als der Räumuhgsschuldner Yif/^mit seiner Fa- milie lediglich ein Zimmer bewohntet Daß in der Familie des Krankheit geherrscht hätte oder raus; anderen Grün- an e in aüsrä iehendes anderweites Obdach zu -stelleh * gewesen waren 9 läßt der vorgetragene- Sachverhalt nicht. Die .Beklagte hat hier mit. 29.v|e-„ -bruar 1956 die'Einweisung- bis zu dem r30.o Zeitraum, von mehr als; sechs, Monaten seit'der er--sten. 1955p verlängert< Das : war:^üh- h -zulässig und rechtswidrig, wobei of f eh .bleiben .kann,.... nicht bereits auch einer- Einweisung von'kürzerer Dauer are tt:-- - -: ... Bechtmäßigkeit ahgesprochen werden müßtet Auf die Tatsache? vor gehoben hat - nicht entscheidend an,; sondern .auf,/diean- ggfophtene-; Verfügung9..orLe. die Einweisung his sum 500 April s ■1956 \vor sah ' und den Anlaß. x e n B e gx undüng» Dem für die Verlangexun gavex x ügühg vom .29 . Februar 1956 verantwortlichen Beamten -der, beklagten Stadt fällt sonach - ob jektiv.;•>>, der Klägerin gegenüber obliegenden- Amtspflicht , zux; Last * Eunderlaß des Wi e d er auf b aümini st ei* s von Kordrhbin-'Westfalen - vom 27> Juni 1951? in..dem .ausdrücklich ’dar auf.,..hin-gewiesen' worden war ?' daß' ein,1eiWiedereihwelsung des Räumungsschuldners in seine bisherige Wohnung nur als; eine vorübergehende 3 möglichst kurzfr istigelVe r wait.uhgsma -Las .gleiche, gilt- für die'■■■eihschlägige" Spruchprazis3 ..wurde p d och ge r a de ' vom „Ob e rv'e rwaltu ngsge ri'cht ..Hüiister; here its/19 5 4‘ in.;;st ändiger. .'die.-.Wied er ein-w ei sung v on ■ höchst e n s-, 'vier bis sechs Monate n f ür d i e, ■ Be ge 1 ais'T2Fülässxg erklärt j und gilt auch; für die..- nach den Fest-Stellungen des Berufungsgerichts ‘dieser Rechtspxechung. Verfügung des Regierungspräsidenten,vom 50,:Jauuar 1956?.„mit der. dieser von der Beklagten Bericht über/das,; Veränlaßte/ Y.t "pr äs i de nt e ine a nde rw eite, Ünt e rbx in gün g des- Raumungs schuld^ ners spätestens bis su diesem :2eitpxrnkt., erwartetet ,:H^eh; iaile-d e.m muß t e -a d i e zu st an d i-ge n Be amt e n. nicht entlasten können * Seit • der.-- nicht dem Vorwurf der 3äumnis aussetzen wollte ? der mit seiner Familie ’••lediglich ein; Zimmer bewohnte und' auch son 31 k ö ine ungswöhnli chen Ünt erbrin gu n gs schwie r igke x t e n bot? in weniger als sechs Monaten auf andere Weise als durch wiederholte Einweisung in seinen früheren Mi'eträum ein vorübergehendes... Mich wenn', man das,Vorbringen der Beklagten über die Schwierigkeiten,der Unterbringung Wohnungssuchender und Obdachloser und die..'zur Behebung dieser Schwi sr igkeiten äufgewandten.Leistungen.als so läßt das doch nicht den Schluß zu? 5 0 ■ Wenn die B e v is i on me in t ? Bet rächt kommt ; w e nn ■' überhaupt - allenfalls ein ‘Anspruch ; gegen.:,den. nifindiiclaeh Bescheinigung der .Beklagt e n• • vom ; 13 . zu ernähren hatte und Bei dem der Versuch einer Kwangsvoll-streckung nicht erfolgverspxechend war 9 als eine.zwecklose Maßnahme erscheinen. die hier in Bede stallenden Kosten Braucht .sich daher'-die Klägerin im; Böhmen des § ..839 ABs.l daß der durch' einen Verwaitungsakt' betroffene StaatsBurgerVti-v die . ?, der vom : 2eitpunkt der Brfolglosigkeit der Beschwerde ab auf die Amtspfi ichtve r 1 et zung - zuruc 1czuführen; sei; • demnach: kÖnne d ie : .Klägerin, so me int d i e;Be visiong die Kosten ihrer B e sc hwerde n1cht ersetzt ver1ahgen. d er jeni ge > der von ei ner Amtspflichtveriet zung Betroffen ist ? die sich als;adäquate Folge där' Amtspflichtyerietzungjd^r--ü: '■■*: :■ stellen r Zu diesen adäquaten folgen;;..gehören--auch die Kosten, die dem Betroffenen durch sacli ge rechte Maßnahmen •(Beschwexde -Anfechtungsklage usw) entstanden.sind, - mit .denen er sich gegen die Amtspflichtverletzung zur Wehr, gesetzt hat, her Kla-t-v gexin sind:- daher auch;;diecKosten,die : ihr durch -die:••Beschwer •1. 'zu erstatten, iEs,./geht hiernicht umr-;d-ie-:--:V---IKrstattuhg-.von Kosten ^der Äecht sverfolgung ,im Rahmen, ein es. ihre :Orundläge ausschließlich ineiner ■ über .die: höstentragui Pflicht getroffenen gerichtlichen Entscheidung und sind unabhängig .vom.Verschulden des erstattungspflichtigen Gegners Insofern gehen die.-Ausf iihrüngen' der Revision, daß die Klage rin seihst dann, wenn sie Verwaltungsklage erhöhen und obge siegt hätte., lediglich Erstattung der gesetzlichen Gebühren .hätte.'verlangen können, ins.Leere* Vielmehr sind hier unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes aus Amtspflichtver- letsung die von der Klägerin aufgewandten Kostep^in dem Umfange von der Beklagten zu erstatten, als ihre Zahlung als adäquate. Eine'- gesetzliche - Anvvaltsgehühr betrug hier bei let gelingen in Betracht kommenden Streitwert (Monatsmiete 13 1 'weniger als 10 DM» Angesichts dessen.war es keineswegs ungewöhnlich, wenn der Betroffene dem von .ihm mit der Einlegung der. daß auch die 'Aufwendung- eines- ,derartigejr Honorärs;.-für^le. muß Die -IT or der gerächte; haben daheir'-mit. : Die Eevis'iondäer Beklagten mußte'nac3a alle dem. . los geblieDenen Bechtsrnittelshat die ■ Beklagte;' gemäß •

Zitierte Normen: § 97 ZPO
KostendyEinweisungrMonatKlägerin<^

Volltext der Entscheidung

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1; Klägerin ?: Be rrif migsheklagt ■ :• i C' und- Revisiönsbeklagte f-;,
- Pr ozeßhevollmächtigter % Rechtsanwa-lt \Dr *
hat der III» Zivilsenat des Bundesgerichtshofs'auf die . mündliche Verhandlung vom 12p.; Jsritiärt 1959 'unier-' Mitwir^. t , küng de s -/§ enät spr asicten t e n- Pr osf, i)r Ge i ge r. sowie' de if. A ' -' Bundeseichter v,Br » -Wehet P' Br ■."' Kr ef t:? ...B.r iiirndt. Und' Dr »Beyer
 für . Kecht. 'er kännt§.	Vi;^ lilS--'!-;:. i# l:'hi:..: ••'•>•
Die Revision der, Beklag^	gegen ,das: ßx'i. :r
teil des 41 Zivilsenats ;des ■ Qberia ndes gerrents, ■ in v. Hs mm (we-stf *) v om: 12i; Jü ll ~ 19 5 p; w i r d, zu r ü c kg e w i |s e n> -:
at ; Die Kosten des-Revisionsverfahrens.; werdend der . , Beklagten Stadt auf erlegt	• '■
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. der in ihrem Hause ein Zimmer .-gemietet/^
1955', ein Bäumungsurteil. des Antsgerich;ts IserlohrU;,.^
55/55)' wegen Miet 2ah lungs Verzüge a ’ erwirkt/;.	1	der;	1	/	§?/..; •
..-.■■ Zwangsräumung beauftragte Ger ichtsyollzieii^r.:ae t zte/1^	'
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termin:. auf dent 17» Okt oberl 1955. ähV Vor Düichführun'g der b/ .
. Zvs.ngsräumung■■' wies5gedocdit,das:7&dnm
 Stadt durch Verfügung von demselben' Tage'5"Jen-^ Bäumüngäschälä-ner mit seiner Familie als Obdachlosen in seinen bisherigen Mie t r aum wieder ein ? u nd zwar zun selbst bis suit 51 kl) e z e mb er 1955» Mit Verfügung von diesem läge verlängerte das 0yd-nungsamt die Einweisung bis zu dem 29*■■; Februar';: 1956^ Hiergen; gen legte die Klägerin Beschwerde,; ein? die' aber-/erfolglbstt-'v blieb (X Pol2281-86/56. Eeg»PräsE.	ln einer aus	,.
,A nl aß d er Be s chw erde andre Beklagt e:, ge r i cht et e n :V e r fügjung vom 30, Januar 1956 bat der ;Bsgierungspräsldent die: Beklagte? den Bäumungspfliefet!geh möglichst bald ändervveitig unter subr Ingen, und erforderte Bericht ;übern das Veranlaßte-his zu dem 1, April 1956« Das,. Ordnungsamt dertBeiclagtent.verl'ä.ngerte' ■indes am 29= Februar 1956 die Einweisung ein weiteres Mal?. und. zwar nunmehr bis zu dem .3PovApril, 195.6:vkGegen-'diese/V er f Up. 5. gung erhob die Klägerin durch die,. Bechtsahwalte JDres'o/ und Bmpän fflHHBunter;^em.6y< :Märzki^
Beschwerde.- Nunmehr brachte , däi-;Oj^	•v •_.-
deh HäümuhgsSchuldner Moog. am, 9< * !März';'' 1956 anderweit. unter »
Die Klägerin hat;;mitt^f
rer' 2 ?92 DM Nebenkosten (Umsat^steuer:^'':p	p j	? .mithin' ihs- •
gesamt 5 2 ?92 DM be zahlt» iStfit. d er vor. lie gehden Klage.. ve r langt sie diesen .■■'.Betrag- nebst .Binsen,von, 'beklagten- Stadt' aus
'■'liiliftv rl;€f glfVl 6
■■ dem 'Gesichtspunkt der. Amts p f 1 i chtveiletzung ersetzt0 Sie..
:hai dazu im einzelnen ^ vox ge t3jageitg;. v	■ ' v'' ■
.'l;.!' : Pie .-Zwängseinwsisung des Bäumun g s s c huid n er s" durch ■'
'.. die ObdachlosendehÖrde auf: Grund des Polizeiverwaltruigs- .
: . ge seizes dürfe als „eine U otmäßnahme ze iii ich nur • kur z be-v messen sein und sei 'nachs der;:;ständigen Praxis' des. 'Ee§ae- • :
. iungs-pr aside nt en in;
•	: ;. de:r „Verwaltüngsjgerielite .liöchstens für einen;. Zeitraum-yon•.. bc
: :vier Monaten zulässig» Parüber; habe sichrer;vefan^
liehe'Beamte der Beklagten schuldhaft hinweggesetst= Wegen' der ungerechtfertigten.Maßnahmen der Beklagten habe sie ? ^KlagerinVdie Hilfe eines: Anwalts in Anspruch nehmen, und ; . . dabei ,ein. Sonderhonorar, von. 50 PM. vereinbaren müssen 5 da . ..
. die Anwälte in iMHHPauf Grund einer unter ihnen getrof-.	; fenen Vereinbarung oder auf ' Grund.'.allgemeiner Übung in der-
artigen. Verfahren nur gegen ein Sonderhonorar tätig würden0
Pie Beklagte.; die um Abweisung der Klage gebeten haif hat demgegenuber insbesondere geltend gemachts Per zuständige'Beamte des Ordnungsamtes habe:trotz aller. Versuche . den B äümun g s s c hui dner Iv'dB ht- fr üher and er weit ig trn f e r -': Bringen kennen» Er nahe sich deshalb keiner Amtspflicht- .
Verletzung schuldig gemacht».Keinesfalls könne die Klägerin mehr als die' gesetzlichen Gebühren für ihre Vertretung . erstattet verlangen»" V >vk:,; i-'...-	;.
. k Pas Band ge rieht .hat' .hach.: Bewei s.erhebung d ie. beklagt e • Stadt unter. Abweisung'..eines .Teiles des.von. der, Klägerin ■galt end i gemacht en Zins an Spruche s:;: zurZahlung .von 5 2 2. PM::.- ■
1 heb st .; 4'$ Zinsen ; seit ;dem ■ ;V:^;;Öp^ember’ ;: 1-95-6;- verur t e iltr; Bier|b.; hhiergegen{von der b eklägte»^ ingele £;■'-Ber^
:rdasVOberlandesgericht zur .Uc;^	1i;'!."11 i'-./V.'/.l
ihrer tBevlsiom^b¥^äägte:iötädt'' i^reh'.; v|hj|r'e &au f r Ab w ei sung- der.'. Klage j? ei t e r» . Pie. Klage r in b itte t-uc&ei¥üngrder-.;Bevisiotuf .y -W c. \-;-’V/V	t	yb'-b

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über e:haen Eeitraim von. sechs; Monaten hinaus, stelle daher : auch, .die Verletzung einer dem Betroffenen gegenüber oblie- : -gendehJniitspf licht, dar o; Hier.' habe,;.d ieBe klagte; mit. der . dr i : ten; bis; sum 3 Oy April 195 6.. befrist et en; Einweisung ' des. Wfgff • y in das Zimmer ;der Klägerin einen -Zeitraum. von sechs Mona- ..
■ ten :überschritten9 wobei- esilh;.'dlesem':"ZusaÄenhang^ nicht;:; entscheidend darauf ank'omme-i’-d’sißSachlich' bereits r
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Beamte der Be-riagten. Babs ?auch' schuldJiaf t g©hande 1t c ■ Er babe die- Terwalturigspraxis'..;deS;F?e^ierüngspräsideht eniin Arnsberg und die •Rechtsprechung;’;. der V 0 r wa i tu hg s ger icht e gekannt si wonach auch -bei- großzügiger' Auslegung der; §§ 14 ,21 Pr PYG- Zwangseinweisungen--übeiu'Sechs..••■Monate. hinaüS'...i:n : federn Fall als unzulässig angesehen' und-iaufgehoben- würden, Zumindest -hatte er diese Grund Sätze kennen • muss en*\::
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;-•/•: .Zu *&en de£■ $1 ägbr ih; eicwacJi senehhund'v v^^	Beltlägt en
 äzuz ersetzenden Schädeh;*;;‘gekör b taüch.;;.dashhierf• gefprderie,-;Än~
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wältshohorar o Pa es sich hier niic'nt um die Festsetzung von Kosten nach §§ 91 ff. ZPO handele j Komme es nicht darauf an? ob die Kosten über die gesetzlichen Gebühren hinausgingen, sondern nur öaraiif p ob.. es" angemessen sei«,, den vmit.. der .Einlegung der Beschwerde beauftragten Rechtsanwälten eine Vergütung von 50 *I)M zuzusagen0 Pas sei zu bejahen»
Pie hiergegen garrchtenehuAngriffe der Revision sind unbegründet*	.
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1») Eine v or h a ndene oder üb mi t te 1b a.r b e v o r st e he n d e Ob -dachlosigkeit einer Person stellt, eine Störung der öffeht-11 eilen ,0zdnung dar 9 die die.' Pollzei gemäß .§§ 14 ? 18 . ff,• Pr PVG s um S in schrei tenbere cht igt, und ’ v erpfli c ht e t., We nn; der. dem die Obdachlosigkeit' öevolsiehdr .oderidei; bereits obdäch-
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. los geworden ist, selbst.zur Beseitigung der von ihm aus-i; ge he nd e h ‘ "St Ö r ung” h i e ht mit. Erfolg he range zöge n w erde n Kai
: -vuhät ;d.ie . Polizei (Oranüngsbehörde) . grunasät slich miti den - ih: • ;zur, ^Verfügung st ehenden oder von' ihr . zu- beschaff enden, eige-
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z inen' Mitteln ;und :Kräftenfdie zur Beseitigung der Störung^::- :-
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h ;r. nipt we ndigeh; Haßnahmen', ^zü^t r.e f f en h: Er st Fwenn :^ie, .hier zurim^ - ^ ■Bä.hmen des ihr Zumut bar eh nicht in- d.ertiäge.'- ist V-ukännr:.clle:-r:-u -Polizei auch eine, nicht ;p9lizeipflicht'ige - .Person zur Be - r .:::s;e i t i gung. d er S.törumg; der öf f ent 1 i che h ,0r d nung = hei-an ziehe h
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Si£.-.darf. derartige gegen .fin^e. t eiligte-'lfc’itt e Bger ^	:.v,	-o:
■MaBnalim^h, jedoch. nur >;tiefecht;: er hjä^	^r&
und so lange sie' ■ nieht: ahdeÄ ;sur -:Beseitigung- der. ;G-ef ahr',v-■ “
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führenden Maßnahmen treffen käHity(<§i£1 •;•:Satz••;2';;P.r.-'.Py.Gr).* it)es.
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.bedeutets. Sie Polizei••''(Or dhung’s^	...darf “•Öanh;^-;öbfi!-..-.....	•
"auch,nur dann? wenn' sie" nicht inuder 'lage-ist *,den Obdach-:.. . :,,
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losen in ihr zur Verfügung stehenden und als -vorüber gehe n-i	•..
vorüber gehe n d; auch f r eist ehe nde,; Bäume, Dritter i die ■ e gib st U: " v ■::. mit:- der' Unterbringung :.v.on Obdachloseh:5niciits' zu tun habend- f i n A n s br uc h nehmen«; Unt ei d eh", genannt ehv V'ör au säet Zungen.1 l darf sie mithin auch einen Bäuniungsschuldner P gegen den die •Zwahgsf äumun g dur chge fuhrt ■ ■ w:e x de iv g oll 9. .vor üb er gehend ■ rin > die .bisher von, ihm bewohnten Bäiune .•;(oder einen .Tei 1 davon) i wieder e in v ei sen 0 Ui e s e s 1 e t zte nMi'bte 1 s darf sich die zu™ st ahdi ge Behörde ab .er,, nur so lange,; bedienen,: als die' Be- .
, s c haf f un g e i n e b an deren v o f üb e r g eh enden:, Obdachs (nicht e i -. : her ,zu dem längeren Aufenthalt geeigneten' johnuf^) auf Kosten de r All gerne iniie it ob j e kt iv unmö g lieh b 1 e ib t (vgl, da zu im' einze 1 heh u.a9 Pr PVGr 989 74 if) * Bur soweit sich die poli-zeilichen Maßnahmen in diesem.Bahmen Hait.ehy, :sind :;^ie:.:du^?jh..^ die Be ch t s or d nun g gedeckte Deme nt sprechend wird in eirieia.; Bunderlaß des Wiederaufbaumihistörs;.v'on:-B'prdfheih^We	■
vom 27, Juni 1951 (MinBl ,NBh~W 19515 817) ausdrücklich :darauf h i n g e w lese n,. da ß zur Bes eiti gung '•: e in er; im, A ü ge nb lie iid f ohe h1- v '..■■■
■	de n Ob d a c hl o s i gkeii gemäß: §'§ . 1'4 '•• und • 21 ■ :Pr PV 0 ■ nur-, -li,y or über - ■
■	gehende 5 möglichst kurzfristigevVsf^vyältüngamaMahmenlh^ ;f' '
■	treifen;werden'^ können«-. :
nes
.. ■ ■ • \ y' ■	•	.	• "y: :•• ,.?y' yy	y.	Vy>r;-..	?.	-.j/i-'X,;	:■	-yyyyiy.: ;... . ,.;y. y' ■ .y . ■■■	;	..,i
nölizellichen! Gesich'tipühktÖn:tzüiässig;-:dä't.y^iäBt; sinh.:nicht.'
7-: • ■■ ■:■r■: ■' "•"■ r:'	:v.r4;r,v• ^uv.^4?: • --w to. ■■■.'■.	j<-v
. allgemein beantwortent.:,Sieühängt wesentlich, von den: S-ege-n- ■
'	'-r-::'	•	'.:V.;:;,:^;rra::^:^v=v-;;,ry-y	.;'::*^*7,■ - rv:-".; ;
benheiien.; des ■Bxnz&l'fsg&psisfo:.^
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■ .^e^liaifnisse- und "Zähl der soils.tigen'.Codachlosen in -der „ ■. ein seinen Gerne in de uswo). E s ; lass en sieh le d o ch b e si immie ■Höchst grenzen ..f e ststellen , bei' deren' üben sehr eil.ung in y; der Hegel - sof ern nicht ganz. besonders. gelagerte Verhält-J-n is s e 1 im Hi nsslfall ei nean dere: "Be ur 1 e i lun g; v e r lange ix - — ■ 7 : die : Aufie cht erhaltung deli: E inweisung ;de s 1Haumungss.chuldP ? ;
;ri-k /j i:.-' -■. ---: x.- x-vb	/.. .	■ - :■-	■.* ..	*.	'H' ; -V j' ■■	'!'-	** **:*.:.*:-r***•■::** ■	.	B -kO; - v ;	!'■
, ners ; irr seine ..bisherige' Wonni#gynicUl^	gUliig un'd'.
. durch, d iölvBesii'mmüngiöes§i211 Pr .0.Giged§c:ki-iers.ch’i'ei .wer-
•:' -Bill	lit': ;■.^i.' B-: xckil i/kl-i	: . :	:
■ den kanni: Bemeirusprechend,:nahen',.die.:.Yerwa 11 ungspraxis und
 die Hechtsnxecliung ^der ’ Veiwalidngsg&richllifür 'dieiBegel : ,
. -einen Zeitraum von - vier his nöchstens;. sechs Monaten als . , -.
äuBerste zei 11 iche : Grense'einer zulässigen Inanspruchnahme "
der bisherigen' Wohnung eines HäumuhgsSchuldners für die;
pollzeiliche Un1e r orin gun g an g e s e he ru _ S o w i rd b s r e it s in.
reinem '/.Gerne in samen Hin i s t e rial e r 1 aß. für Nieder sach s e n vom
13 o Okt ober .1931 (Nds MinBl 1951 ?. . 413.).' unt er Be zugnahme.'
auf die dem § 21 Satz 2 Pr PVG entsprechende Bestimmung;,
des § 8 Satz 2 Ms,-Ges* über die offentliehe' Sicherheit
 und. Ordnung vom. 21, März-1951 .angeordnet?:idaB die Frist
. einer Unierbrin'gu'ng, des Obdachlosen in seiner bisherigen
 Wohnung so kur z zu bemessen "sei^'’Wie es -ühtef. den örtll“
chen Ge gebe nh e itennur ir ge n d /möglich ist =“ c’leiter heißt
 es; in diesem.Hundexla,ß nach Hinweis darauf ? daß die von
 dervHechtsprechung für. zulässig angesehenen Fristen zWi-
schen 14 Tagen und vier Monaten 1agens weiter 9 die Prist
v on vie r Monat en dürfe,in.keinem Pall übersehritt en wer den f
auch nicht im Wege der erneuten. Unterbringung desselben
, Obdachlosen, In ähnlicher ..Weise heißt es in einem Brls-ß
1 des Hessischen Innenministers .vorn- 30*. Mai 1952 (vom fies- : 1
 xsischen..Yer\vaitungsg©ro.chtshof .angeführt :r.ahri)VBl,--1954> ■ .
?:''- - .-•- :vx kr ;.;. ■ x,,,,,:'..■ ytry;./''-;-" kyS;;>r;,cX::: - :•; ..: •-••,'; -:•
. 675 .- 677) ? daß als Anhaltspunkt eine Frist, von' drei bis
; -"ar	■: ■■:.. ■■■■■;:.■;	•	•	-. / ■ - ■ h	x.;,	-iBkn	^' ■ -•:	,,-y	r■>' •;	-r-.-; r ,r. -sk .;
tvier. Monaten als äußer'stexkoBahmen-anzusehen'tsei^-.ln'^srrieai
 far-., v	<.	-••	e;•,:r;r,fi;-jf pyr:;'rp=r=
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r:Qiiei: feezeichneten - V or su s se izungen siatigirl'den soiley,-In :	*y.
dei Bechtsprechung feat. ;'däs• Öfeeryeiwal;bungs	Lüneburg
 wi s d 0 x fe olt * e in en Ze 1 i r aum y onHn ä ge a ami vie r. Monat eh als v ' äußerste Gr enze für mehrereyaufeinander••••folgende■ Einweisung'--' : 'r' gen eines • Bäumungsschuldnersy&ezelernet*.;($JWx1953S;-:’599p-ZSi t• « sehrifi f Ur Miet-und Bauinr echi - ‘ ZM& - ■ 1954> 312 ;un&:313; ’■ ■' :
• 'i,	• ?■■ ... .■■.-■;■;■■	,. 7........ ...'•. .: •'.• ;:;.j. :r:o.v:J..... v..	v-;:*•^.••* .;,•:•••■• ■•■••.■• opoof • 'f ’ ? <: ",:;..;.
1955? 60); das OfesxvexWäilühgsgerichi"Berlin1 eine^solchei •:
- •:• .•?:-•-••: --■ ■■ -: ■';■ ■ u... • . ■■ . ••J •. : ■■■■UU: -■	■■■'.'»W' ■■ .. :.UUUU|:c'er-;	•;, = ■ ••, ,;
•	von sechs Monaten (ITJW 1955? . 319^ ZmB'1955^ 29; ZMR 1955?
247) o In dex Enischeiämg des fux Koxclrhein-Wesifaien :zu-':' '
•	- •::• .••"' • ■■■■'	-	-■	^	•	-.	:	'-e-	•;.	.	vj	.-.V	...	•-	•'
;siändigen und deshalfe,hier fee sonder s ini exe ssierenqen. Ober- ,
•	• vex waliüh gsge x i chi s. Müh si e r in ZM‘ i954V^31’4-- heißi 'esy^däß =	-
zur .Yermeidung .dei Ofedachlosigke;^i, eines^Bäumungsschyldners; dessen Wiedexeinvveisuiig in seine bisherige Wohnung "nach der ständigen Bechispx-e chung des fee schließenden Senats nur für e i n e fe e s c hr änkie Er ist ? die sich in d e r Bfe ge1 auf höchstens . viex feis secns Monate ersirecken darf?;: zulässigy (vgl =; fer-;
 :ner OVG Münster in OVGE S? 212 imd .252 sowie Zt© 1958? 371), Auch hach der Auffassung des erkennenden Senats ist eine Einweisung 'des BäumungsSchuldners in seine feisherigen Mieträume üfeer. sechs Monate hinaus unter, polizeirechtlichen Gesichtspunkten ’für den Bögelfall." nicht "mehr : zu : rechtfertigen ,■'/'•
. Dafe e i ist zu beachten, - da ß'; es ^ s i ch ■ fe e iy e in er sol cheh. E inw e i ■-sung, um eine polise iliche • • Bot st and smäßhahme ■ handelt J;die)nur . un t e x de n o fe e n dar gelegte n st r e hgen^y P r aus s et zungen rgeg enüfe er- -; unfeeteiligten Britten zu .denen;auch;-der..::fei^sherige vYerMieter ö 'eines Bäumungsschulaners! rechnet .' -' getroffen' werden : darf..
G-rund s ät zli ch is t in e r hier: Bin ie^.derOfe dachl ose' s elfe stfür die Beschaffung eines uhterkommehs für'; sich uh du sfeine-Familie verantwor11 ich und danach die"-für die Beseitigung..einer dutch ; Obdachlosigkeit eintretenden Störung oder Gefährdung der öf-|ent 1 iehen Ordnung- verantwpr;bliche Behördev -Auf unfeet;ei 1 igte vi Brl i t e ' dürfen • die', hier., in Bede stehenden .Lasten,nur":. im. aü .8 er -.;
; stfeU ;1 Notfall und nur sohlange/ afegewalzt ..werden ?' als:\feei--;:, k<;.ö
. . ^	1	11 L';.,,V,Vv	x. ■■ ■	' ■■■■■■", :	-r;- - r-	■0/ . : . ' ■	1	'	:-L ,;X' "	: ■	L	f"	i ■■■■ .	■ s; .. ■	. . .'
^:Aniegwng'Uine s '8lüfeagä#Jiäß'0tat>ei,“.4e'f zuMt-b^ \.
Einet ?ol2zei-'(Ordnui2gs^)Beliötäe?\.(3idi'di;e 'ihx näA ;.dem-Vorstehenden- obliegenden Auf gabele rn st nimmt,':mußte es .in einer Stadt von .der Q^ößehoxännng^äex Beklsgfeüy(B.
 v^öhüerzahl 1950 über 46 000) hin die, Jahreswende 1955/56 j nerhalb von einigen Monaten möglich.eeilyfüf eine
v"'v..
. Familie ein anderweites”Obdach zu schaffen, sei es auch
y3v0"y	.■-	‘ - :y -v '■	¥33. y---:., ■ -w,. ->-v Auy.y
" notfalls durch Kauf . oder Erstellung besonderer Notuniev- : '
' kunfte o hie Darlegungen 'der-heklagientüber	Schwierig- t
ksiten, denen sie in der Bekämpfung der. l'ohnräümnot gegen-;
überstand^.-iUüd- über.: die'.Üufweädüngen» die,’sie zu diesem
1 -'	-;	" ’ v"	\,	' '	/ ^	-
...-Zweck gemacht hat, vermögen' eiiiä-.andere..Beurteilung nicht
 su iechtfeTtigenv Sie lassen nicht* erkennen? daß'ihre
 Schwierigkeiten größer waren als die anderer vergleichbare ;;GemeInden*.,>Diesen allgemeinen Schwierigkeiten wird .aherli'bereits Bechnuhg getragen durch die verhältnismäßig lange.. Frist ? die Yerwaltungspräxis und Rechtsprechung den Gemeinden zur Unterbringung von RäumungsSchuldnern? denen-Obda.chlosig.keit droht* durch Einweisung in ihre bisherige Wohnung zubilligen» Besondere Gründe* die die Inanspruchnahme einer längeren Frist ausnahmsweise", als • gerechtfertigt • er-scheinen lassen "könnten*"' sind hier nicht dargetan und nicht
 ersichtliehim] Gegenteil lagen hier die Verhältnisse\insofern einfach* als der Räumuhgsschuldner Yif/^mit seiner Fa-
milie lediglich ein Zimmer bewohntet Daß in der Familie des	Krankheit	geherrscht	hätte	oder	raus;	anderen	Grün-
:dch; besondere und nur schwierig sü'erfüllende)Anforderungen^
an e in aüsrä iehendes anderweites Obdach zu -stelleh * gewesen waren 9 läßt der vorgetragene- Sachverhalt nicht. erkennen»
Die .Beklagte hat hier mit. ihrer Verfügung.wom: 29.v|e-„ -bruar 1956 die'Einweisung- bis zu dem r30.o April 1956?:.mithin > auf einen. Zeitraum, von mehr als; sechs, Monaten seit'der er--sten. -Einweisung (17*Oktober. 1955p verlängert< Das : war:^üh- h -zulässig und rechtswidrig, wobei of f eh .bleiben .kann,.... ob-:
nicht bereits auch einer- Einweisung von'kürzerer Dauer are
 tt:--	-	-:	...	,	-	VVn-^-v!V-'Ov.':'-.ü:'^Sl^:V
Bechtmäßigkeit ahgesprochen werden müßtet Auf die Tatsache?
hdaß- '.der Eäümungspflichlig'e; tatsächlich'bereits" 'am’ 9

'1956 .arxöercvvait untergshi'3/cht worden ist? kommt es in die-~; sein. Zusammenhang. - wie das' Berufungsgericht zvcttbf f erid::ier^:•-
vor gehoben hat - nicht entscheidend an,; sondern .auf,/diean-
ggfophtene-; Verfügung9..orLe. die Einweisung his sum 500 April s ■1956 \vor sah ' und den Anlaß. ■ zur- Besehwexdc ,und damit'= zur.'' Auf-.' Wandung der. hier' in Bed h' stehend end Kosten/ge geh e:n hattet .1
;i.V:	. • ’. ;■/y, .7.	;■ r.V/i/ä '••	.'	.V»	■	*£-"jy'-i •' ./X :i:7V- Ws'..: v$j>" "SK
haß,, die Pf 1 icht der■ Ohdachlosenhehorde ? ' die; 'Xhanspruchhah^e;;”. eines, .unb e t e il i gt e n' • Br it t en zur ;'Äbi/$en düng., /einer . drohenden//
• Obdachlosigkeit nicht überVdeh ;'nach“ ;_pbl'izeia4 echt lache h' -^e.-Ay-" sicht spunk'ton zulässigen'' Zeitraum hinäus vaus.züdahnen ? ^eiiie.i
'S	'	'	.. . '	’	”	‘	‘	’	‘	‘	*	PF*.'*	~	*	‘i	>	’	.	’	/■	X1"
Amtspflicht'1 diesem Britten gegenüber; darsteiit;?^bbdarf;^ei^h n er.nähe x e n B e gx undüng» Dem für die Verlangexun gavex x ügühg
 vom .29 . Februar 1956 verantwortlichen Beamten -der, beklagten Stadt fällt sonach - ob jektiv.;•>>, die• /Veristzüh'g „einenxihny ;
der Klägerin gegenüber obliegenden- Amtspflicht , zux; Last *
2o) Las Berufungsgericht hat auch mit Recht einVerschulden der verantwortlichen Beamten bejahte Der oben er-wähnte. Eunderlaß des Wi e d er auf b aümini st ei* s von Kordrhbin-'Westfalen - vom 27> Juni 1951? in..dem .ausdrücklich ’dar auf.,..hin-gewiesen' worden war ?' daß' ein,1eiWiedereihwelsung des Räumungsschuldners in seine bisherige Wohnung nur als; eine vorübergehende 3 möglichst kurzfr istigelVe r wait.uhgsma ßhä’hme:, getr of-■ f en werden kann? muß be den...zuständigen Beamten, bekannt sein! -Las .gleiche, gilt- für die'■■■eihschlägige" Spruchprazis3 ..wurde p d och ge r a de ' vom „Ob e rv'e rwaltu ngsge ri'cht ..Hüiister; here its/19 5 4‘ in.;;st ändiger. 'Recht spr echüng eine Frist '.für .'die.-.Wied er ein-w ei sung v on ■ höchst e n s-, 'vier bis sechs Monate n f ür d i e, ■ Be ge 1 ais'T2Fülässxg erklärt j und gilt auch; für die..- nach den Fest-Stellungen des Berufungsgerichts ‘dieser Rechtspxechung. ■ ent-. sprecheüde;~ yerwaitungspraxis des R egierungspräs ident an,;:
in	Zudem ließ die im Tatbestand wieder gegebene -
■■r • :::	■ • -	V/	. v:-:';• V, :::•/: /	..	:•	,	;;-J	:.. /
Verfügung des Regierungspräsidenten,vom 50,:Jauuar 1956?.„mit
 der. dieser von der Beklagten Bericht über/das,; Veränlaßte/ Y.t
bi s cram 10 Apr ii 195 6 erbat s ■ erkennen ?. daß derBegieXuhgs- ■:
"pr äs i de nt e ine a nde rw eite, Ünt e rbx in gün g des- Raumungs schuld^ ners spätestens bis su diesem :2eitpxrnkt., erwartetet ,:H^eh; iaile-d e.m muß t e -a d i e zu st an d i-ge n Be amt e n. d e r., B e kl ä gt e n al s.o : .wx ssen daß - sofern nicht ganz, ungewöhnliche Hindercungsgxunde . voxlagen ~ eine Verlängerung de?:. Einweisung 'desRäumungsschul d-ners; MflÄhin seinen früheren Mietraxuu über • den ^.eitxäumxvon.
äußerstenfalls sechs Monaten hinaus -unzulässig: war «>. Selbst r wemi ;■ darnäls : e ine anderwe ite ^ni^bringu ngsmögl xchke j.t ; ob iek~ tiv nicht vorhanden'''gewesent wäre 0 söiwurdeidas- 'die• Beklagte ;
: : -	;	• • • /■ *:•	!--£	'• - -	-	■	-X:eÄlv::	'?	X	■'-	/
nicht entlasten können * Seit • der.-- Iffährungsrei^
als. sieben Jahre. vergangen? und in' dieser .Zeit, müßte und ‘ ' k on nt e e i n e 81 ad t v on d e r Or ö ß e n or d nun g der'Beklagten? w e nn-s i e - s ich. nicht dem Vorwurf der 3äumnis aussetzen wollte ? Mog~ lichkeiten geschaffen haben? um>einem BäunrungsSchuldner? der mit seiner Familie ’••lediglich ein; Zimmer bewohnte und' auch
 son 31 k ö ine ungswöhnli chen Ünt erbrin gu n gs schwie r igke x t e n bot? in weniger als sechs Monaten auf andere Weise als durch wiederholte Einweisung in seinen früheren Mi'eträum ein vorübergehendes... notdürftiges • Obdach zu schaffen. Mich wenn', man das,Vorbringen der Beklagten über die Schwierigkeiten,der Unterbringung Wohnungssuchender und Obdachloser und die..'zur Behebung dieser Schwi sr igkeiten äufgewandten.Leistungen.als xIchfig unterstellt? so läßt das doch nicht den Schluß zu? daß der Behebung der Obdachlosigkeit des BäumuhgsSchuldners:'• MMP in ei n e r k urzere n 3? r i st un üb e r w xndliche. Bi n d e r ni sse e nt-gegongestanden hatten«	..	t;	,. \
5 0 ■ Wenn die B e v is i on me in t ? daß der Ersatzanspruch der Klägerin daran scheitern mü sse? daß für siedle Mo gli c hke xt einer anderweiten Br sät zeriahguh.g.' b est and en.: habe' (§".839 Abs«! Satz 2 BGrB)so. ist d a s ve r f ehlt 0 .. I n. Bet rächt kommt ; w e nn ■' überhaupt - allenfalls ein ‘Anspruch ; gegen.:,den. BaumungsSchuldner	G	©	gen diesen .vor zügehe n ? „ b öt aber. nach dem ■.vörge--
trägenen Sach verhalt keine1 Aussicht .auf.Bx folg 2 .Moog 'wart ■
zur •Räumung- verurteilt' worden? ■ Miete in Rückstand geraten war?
weil■; er', mit der Zahlung' der : obwonl diesemonat 1 ich nur

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nifindiiclaeh Bescheinigung der .Beklagt e n• • vom ; 13 . BJuli 1.955.
A iAA'^ufdeV demVßchuldner\ sparer v 0% öhlf	’
Vvi, ....^■■^ine^'ivUei'bsiliilfe -Bewilligt-;-. Hack .den.;Gründenv-des amtsge'At-V'
V:v ■/. Vricntlielisn Be Schlusses.-vom' 7 0VäeptemBerVl955, mußta^ahge-' -VA
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!; 'V .'Apoinmen werden 9 daß derSchuldner sich;;: zu^MeSß-rV'-Zei:t^.wied'ep!i
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: ' : . xum- in .Zahlungsverzug befand. Bei . dieser, Saeblage; wartabsvV ; ...'- v, dem: vor getragenen/Sach verhalt 7. nicht zu lent ne hme n>A da	=
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'n ah me ' d es B äumuii gs ä chnldne r's: - Mob g.teiheh>JCx s ät's-;-’ der •. hier ViniV •
• Bede stehenden'Kosten- '-zu^erlähgen«tVielmelixiisiußtfetdejet'-Kia-i-.;.' gerin ein;-Vorgehen gegen.	:”der..	eina.^ünf;.^ämiliec;/
zu ernähren hatte und Bei dem der Versuch einer Kwangsvoll-streckung nicht erfolgverspxechend war 9 als eine.zwecklose Maßnahme erscheinen. Auf eine . InanspruchnahmeVdesi	fU^
die hier in Bede stallenden Kosten Braucht .sich daher'-die Klägerin im; Böhmen des § ..839 ABs.l Satz 2 BG-B nicht vexwei-' een zu lassen.	-'Vh,	■':
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4i ): hie. Revision .willj aus §. 839VABst3 VBGB h^rleiten 7 :- .... daß der durch' einen Verwaitungsakt' betroffene StaatsBurgerVti-v die . Kachteiie hihhshmenlmüsse;3''die ihm. Bis^^ . zurVAufhehung : des Verwaltungssk tes auf : erfolgreiche. Beschwerde, .entstanden sind i un d daß.nur fUr den Schaden ge haxt et wer d e. ?, der vom :
2eitpunkt der Brfolglosigkeit der Beschwerde ab auf die Amtspfi ichtve r 1 et zung - zuruc 1czuführen; sei; • demnach: kÖnne d ie : .Klägerin, so me int d i e;Be visiong die Kosten ihrer B e sc hwerde n1cht ersetzt ver1ahgen. Bas iSt unrichtigi Zwar.verliert . d er jeni ge > der von ei ner Amtspflichtveriet zung Betroffen ist ? es aber’ schuldhaft unterläßt-,Vden • Schadenfdurch!.-Gebrauch--eines Bechtsir.itteis aBzuwenden, nachy §.• 839,; Abs.3: :BGBnjeglieben; .Schaäensersatzanspruch . Das ändertVaber ynichts vdaranVMaßr~, ,u: .un, wenn d ie V ox aus set zungen des § 83 9 Ab s. 3 BG-B. ni ehr : gegeben sind - d e r d ur ch eine s c hui dh af te •. Ämt spfiicfit ve r ie t zuh gV ßje - . 1;
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: schädigt e Er sät z aller Vermögenseinbußeii--jer^angen;
die sich als;adäquate Folge där' Amtspflichtyerietzungjd^r--ü: '■■*:
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:■ stellen r Zu diesen adäquaten folgen;;..gehören--auch die Kosten, die dem Betroffenen durch sacli ge rechte Maßnahmen •(Beschwexde -Anfechtungsklage usw) entstanden.sind, - mit .denen er sich gegen die Amtspflichtverletzung zur Wehr, gesetzt hat, her Kla-t-v gexin sind:- daher auch;;diecKosten,die : ihr durch -die:••Beschwer •1. ge geh; - die. Verfügung.. vome29t, f ebruar 1956; entstanden sind, -.:Ävon\de’r>.--'Beklagten- 'zu erstatten, iEs,./geht hiernicht umr-;d-ie-:--:V---IKrstattuhg-.von Kosten ^der Äecht sverfolgung ,im Rahmen, ein es. ieKo s t 6ner st at tun gsve r f ähr e ns *D er aff i ge;; Kost enerstat t urigsan.-?;-sprüche ’(§§,• 91 ff ZPO,' §../l03^MiiRegVÖ >r'il65 .Uc'am), nahen . ihre :Orundläge ausschließlich ineiner ■ über .die: höstentragui
 Pflicht getroffenen gerichtlichen Entscheidung und sind unabhängig .vom.Verschulden des erstattungspflichtigen Gegners Insofern gehen die.-Ausf iihrüngen' der Revision, daß die Klage
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rin seihst dann, wenn sie Verwaltungsklage erhöhen und obge siegt hätte., lediglich Erstattung der gesetzlichen Gebühren .hätte.'verlangen können, ins.Leere* Vielmehr sind hier unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes aus Amtspflichtver-
letsung die von der Klägerin aufgewandten Kostep^in dem Umfange von der Beklagten zu erstatten, als ihre Zahlung als adäquate. Folge der. Amtspf 1 ichtverletzung’,-ahgeseh.en werden muß. Eine'- gesetzliche - Anvvaltsgehühr betrug hier bei let gelingen in Betracht kommenden Streitwert (Monatsmiete 13 1 'weniger als 10 DM» Angesichts dessen.war es keineswegs ungewöhnlich, wenn der Betroffene dem von .ihm mit der Einlegung der. Beschwerde gegen eine .polizeiliche EinWT.isungsver-xügung beauftragten Beeilts anwalt-fein ängemessenes Sonder-honorar zusagteo Eine Sondervergütung von 5;0:-BM-;mußvmit ; ;dem. Berufungsger icht ■ alsangemes sen:, ange sehen ; werden,' so-,. daß auch die 'Aufwendung- eines- ,derartigejr Honorärs;.-für^le. Einlegung der. Be schwer de 'gegen idieie ine .Aimbspf 11chtverIßt-zung d ar s tell en d e he h Öx d liehe IVe rf Uguhg vom - '2 9 yv Februar,. .1 c - als. eine adäquate. Schadensi olge; dieser Amt spf 11 chtver let z\ range seheii’werden. muß Die -IT or der gerächte; haben daheir'-mit. jBeöht die. beklagte Stadt, zuf 2ählVh'g'dieses Betrages';-tmd
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§ 97 ZPO zu trage no ■.	■■ksd{\^oy%^
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