Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 3# Zivilsenats des Oberlande sgerichts München vom 25« Oktober 1978 - 3 U 2005/78 - wird nicht angenommen. Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§97 Abs. 1 ZPO). Zwar bestehen gegen die Hauptbegründung des Berufungsurteils insoweit rechtliche Bedenken, als das Berufungsgericht dem Beklagte» nicht unter Fristsetzung gern.
BUNDESGERICHTSHOF hi zr 183/78 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit Wolfgang R itraße > Beklagter und Revisionakläger, Frozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Frhr.v. gegen Eheleute Friedrich und Alma Straße Kläger und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr 2 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Nüßgens und die Richter Dr. Krohn, Lohmann, Kroner und Boujojng am 19. September 1979 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Bö* Schluß vom 9. August 1978 - 2 BvR 831/76) beschlossen: Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 3# Zivilsenats des Oberlande sgerichts München vom 25« Oktober 1978 - 3 U 2005/78 - wird nicht angenommen. Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 100.000,— DM Gründe Die Sache hat keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung (§ 554 b ZPO). Die Revision verspricht auch im Endergebnis keine Aussicht auf Erfolg. Zwar bestehen gegen die Hauptbegründung des Berufungsurteils insoweit rechtliche Bedenken, als das Berufungsgericht dem Beklagte» nicht unter Fristsetzung gern. § 356 ZPO auf ge geben hat* den Zeugen nN.N.M namentlich zu benennen (vgl. BGH NJtf 1974, 188). Das Berufungsurteil wird Jedoch von seiner* rechtsbedenkenfreien Hilfsbegründung getragen* Insbesondere bedurfte es angesichts des eindeutigen Wortlauts des Vergleiches und des Inhalts der vom Berufungsgericht gewürdigten Schriftstücke nicht der Vernehmung des Kon kursverwalters darüber, ob er sich über den umstrittenen Anspruch vergleichen "wollte** • Nüßgens Krohn Lohmann Kroner Boujong