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BGH · III ZA 15/09

Gericht: BGH · Aktenzeichen: III ZA 15/09

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. 1 Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 ZPO). 2 Die vom Antragsteller beabsichtigte Rechtsbeschwerde hat jedoch keine Erfolgsaussicht.

Zitierte Normen: § 114 ZPO
ProzesskostenhilfebeabsichtigenBeschwerdegerichtZPORechtsbeschwerde

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
III ZA 15/09
vom 12. August 2009 in dem Rechtsstreit
 Antragsteller,
gegen
 Antragsgegner,
- Verfahrensbevollmächtigte:
 
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. August 2009 durch die Richter Dr. Herrmann, Hucke und Seiters, die Richterin v. Pentz sowie den Richter Tombrink
 beschlossen:
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. Juli 2009 -1-11 W 117/08 - wird abgelehnt.
Gründe:
1	Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 ZPO).
2	Die	vom Antragsteller beabsichtigte Rechtsbeschwerde hat jedoch keine
 Erfolgsaussicht. Das Rechtsmittel ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht es in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 ZPO). Beide Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann auch nicht geltend gemacht werden, das Beschwerdegericht hätte die Rechtsbeschwerde zulassen müssen (vgl. z.B.: BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03- NJW-RR 2005, 294 f).
Herrmann
 Hucke
Seiters
v. Pentz
 Tombrink
Vorinstanzen:
LG Detmold, Entscheidung vom 19.08.2008 -12 0 168/08 -OLG Hamm, Entscheidung vom 08.07.2009 -1-11 W 117/08 -
 
Vorinstanzen:
LG Detmold, Entscheidung vom 19.08.2008 - 12 0 168/08 -OLG Hamm, Entscheidung vom 08.07.2009 -1-11 W 117/08 -