Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
EnVR 5/14
vom 28. Juli 2015
in dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren
-2-
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg sowie die Richter Prof. Dr. Strohn, Dr. Grüneberg, Dr. Bacher und Dr. Deichfuß
am 28. Juli 2015
beschlossen:
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beschwerdegegnerin zu tragen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe:
1 Die Beschwerdeführerin hat die Rechtsbeschwerde unter Anerkennung
der Kostenlast zurückgenommen. Der Beschwerdeführerin sind daher entsprechend ihrer Kostenübernahmeerklärung die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 50.000 € festgesetzt.
Limperg
Strohn
Bacher
Deichfuß
der Wert des
Grüneberg
Vorinstanz:
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2013 - VI-3 Kart 109/12 (V) -