BGH · EnVR 98/10 vom 23.04.2012

Zu dieser Entscheidung liegt kein PDF vor. Der Text unten stammt aus einer automatischen Texterkennung (OCR) und kann Lesefehler enthalten.

Leitsatz / Zusammenfassung

1. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sind entsprechend dem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten gegeneinander aufzuheben. Die zwischen den Parteien im Vergleichsvertrag vom 22. 2 In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 12.682.818

Schlagwörter

KostenBeteiligteBacher23BundesgerichtshofsKostenentscheidungRechtsbeschwerdeverfahrensTolksdorf

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 98/10 vom 23. April 2012 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf und die Richter Dr. Raum, Dr. Kirchhoff, Dr. Grüneberg und Dr. Bacher am 23. April 2012 beschlossen: 1. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. 2. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 12.682.818 € festgesetzt. Gründe: 1 Die Kostenentscheidung beruht auf § 90 Satz 1 EnWG. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sind entsprechend dem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten gegeneinander aufzuheben. Soweit die Beteiligten dies auch - unter Abänderung der Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts - für die Kosten des Beschwerdeverfahrens begehren, fehlt es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage, nachdem der angefochtene Beschluss infolge der Rücknahme der Rechtsbeschwerde rechtskräftig geworden ist. Die zwischen den Parteien im Vergleichsvertrag vom 22. Dezember 2011 getroffene materiell-rechtliche Kostenregelung bleibt unberührt. 2 In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 12.682.818 € festgesetzt. Tolksdorf Raum Kirchhoff Grüneberg Bacher Vorinstanz: OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.09.2010 - VI-3 Kart 50/09 (V) -