BGH · EnVR 11/10 vom 31.01.2012

Zu dieser Entscheidung liegt kein PDF vor. Der Text unten stammt aus einer automatischen Texterkennung (OCR) und kann Lesefehler enthalten.

Leitsatz / Zusammenfassung

Dr. Meier-Beck und die Richter Dr. Raum, Dr. Strohn, Dr. Grüneberg und Dr. Bacher beschlossen: "Die Rechtsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen den Beschluss des Kartellsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12.

Zitierte Normen

Schlagwörter

BundesnetzagenturBacher31Meier-BeckBUNDESGERICHTSHOFRechtsbeschwerden

Volltext der Entscheidung

EnVR 11/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 31. Januar 2012 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter Dr. Raum, Dr. Strohn, Dr. Grüneberg und Dr. Bacher beschlossen: Der erste Absatz des Tenors des Beschlusses vom 18. Oktober 2011 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit entsprechend §319 Abs. 1 ZPO, § 118 Abs. 1 VwGO wie folgt berichtigt: "Die Rechtsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen den Beschluss des Kartellsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12. Januar 2010 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom Februar 2010 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sie die Betroffene auch unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden hat." Meier-Beck Raum Strohn Grüneberg Bacher