Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
EnVR 11/08
vom 8. Juni 2010
in dem energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahren
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf und die Richter Dr. Raum, Prof. Dr. Meier-Beck, Dr. Bergmann und Dr. Grüneberg
am 8. Juni 2010
beschlossen:
Die Betroffene hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Rechtsbeschwerdegegnerin zu tragen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.130.864,10 € festgesetzt.
Gründe:
1 Die Betroffene trägt nach § 90 EnWG die Kosten des Rechtsbe-
schwerdeverfahrens. Durch die Rücknahme ihrer Rechtsbeschwerde hat sie sich in die Rolle der Unterlegenen begeben. Es entspricht der Billigkeit, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen der Rechtsbeschwerdegegnerin anzuordnen (vgl. BGH, Beschl. v. 7.11.2006 - KVR 19/06, WuW/E DE-R 1982 - Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme).
Tolksdorf Raum Meier-Beck
Bergmann
Grüneberg
Vorinstanz:
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2007 - VI-3 Kart 441/06 (V) -