Volltext der Entscheidung
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 8. Januar 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter -
beschlossen:
In dem Senatsbeschluß vom 9. November 2001 werden folgende offensichtliche Schreibfehler berichtigt:
In den Gründen muß es unter I. im zweiten Absatz richtig wie folgt heißen:
"Auf dieser Grundlage einigte sich die Erblasserin am 22. Oktober 1991 mit der Antragsgegnerin... . Am 4± März 1992 wurde die Antragsgegnerin ... eingetragen."
Unter III. entfällt im Absatz 2 letzter Satz das "nicht", so daß es richtig heißen muß:
"Wird geltend gemacht, der angebotene Betrag sei zu niedrig, ...."
Wenzel
Krüger
Klein