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BGH

Gericht: BGH

in der Landwirtschaftssache betreffend die Genehmigung einer Grundstücksveräußerung nach dem Grundstückverkehrsgesetz Beteiligte: Dr. Hagen und die Richter Linden und Dr. Vogt - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter - Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3 gegen den Beschluß des 3. Im Verfahren des zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde zuständigen Bundesgerichtshofes besteht nach § 29 LwVG Anwaltszwang (vgl. Die Beteiligte zu 3 hat dem Beteiligten zu 2 die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu erstatten (§ 45 LwVG).

Zitierte Normen: § 20 LwVG
BeteiligtebeteiligtHagenLwVGRechtsbeschwerdeLinde

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
ys
BLw 22/89	BESCHLUSS
in der Landwirtschaftssache
 betreffend die Genehmigung einer Grundstücksveräußerung nach dem Grundstückverkehrsgesetz
 Beteiligte:
liehen Rechts, K|
Verkäuferin,
2. Karl-Heinz PR|
Käufer,
- vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. und	(BHHHHHHHV	in
t Anstalt des öffent-
3. Bezirksregierung T(|, M®HHPstraße^|
Oberlandwirtschaftsbehörde und Rechtsbeschwerdeführerin
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Der üundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 30. November 1989 durch den Vorsitzenden Richter
i-r . f . Dr. Hagen und die Richter Linden und Dr. Vogt - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter -
beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3 gegen den Beschluß des 3. Ferienzivilsenats (Ferienlandwirtschaftssenat) des Oberlandesgerichts Koblenz vom 12. September 1989 wird als unzulässig verworfen. Im Verfahren des zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde zuständigen Bundesgerichtshofes besteht nach § 29 LwVG Anwaltszwang (vgl. auch Barnstedt/Steffen, LwVG, 4. Aufl. § 29 Rdn. 6).
Gerichtskosten werden nach §§ 42 Abs. 2, 41 Satz 2, 32 Abs. 2 I.wVG nicht erhoben. Die Beteiligte zu 3 hat dem Beteiligten zu 2 die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu erstatten (§ 45 LwVG).
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 280.000 DM festgesetzt.
Hagen	Linden	Vogt