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BGH

Gericht: BGH

Wenzel Krüger Klein

Zitierte Normen: § 20 LwVG § 319 ZPO
KrügerKlein31WenzelVerfahrensbevollmächtigterLandwirtschaftssachen

Volltext der Entscheidung

Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 31. August 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter -
beschlossen:
Das Rubrum des Senatsbeschlusses vom 27. April 2001 wird dahin berichtigt, daß Verfahrensbevollmächtigter des Antragstellers und Rechtsbeschwerdegegners nicht Rechtsbeistand Dr. Kuchs, sondern Rechtsanwalt Frey, Kirchheim/Teck ist (§319 ZPO analog).
Wenzel
 Krüger
Klein