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BGH

Gericht: BGH

Bundesgerichtshof ^ Senat für |ändwirtschaftssachen Geschäftsstelle Der Senat hält grundsätzlich die erstgenannte Auffassung für zutreffend, dass mit dem Verlust der Hofeigenschaft zwar die durch den Vorerbfall begründete Nacherbenanwartschaft nicht erlischt.

Volltext der Entscheidung

Bundesgerichtshof ^ Senat für |ändwirtschaftssachen
 Geschäftsstelle
BLw 12/11
Schreibfehlerberichtiqunq
 In der Landwirtschaftssache
 betreffend die Feststellung der Hofeigenschaft
 wird der Beschluss des Senats für Landwirtschaftssachen vom 23. November 2012 wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es zu der Textziffer 29, Absatz c) richtig heißen muss:
Der Senat hält grundsätzlich die erstgenannte Auffassung für zutreffend, dass mit dem Verlust der Hofeigenschaft zwar die durch den Vorerbfall begründete Nacherbenanwartschaft nicht erlischt.
Die berichtigte Fassung stimmt mit der Urschrift überein.
Karlsruhe, den 19. Juni 2013
Mayer, Justizangestellte
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