Bundesgerichtshof ^ Senat für |ändwirtschaftssachen Geschäftsstelle Der Senat hält grundsätzlich die erstgenannte Auffassung für zutreffend, dass mit dem Verlust der Hofeigenschaft zwar die durch den Vorerbfall begründete Nacherbenanwartschaft nicht erlischt.
Bundesgerichtshof ^ Senat für |ändwirtschaftssachen Geschäftsstelle BLw 12/11 Schreibfehlerberichtiqunq In der Landwirtschaftssache betreffend die Feststellung der Hofeigenschaft wird der Beschluss des Senats für Landwirtschaftssachen vom 23. November 2012 wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es zu der Textziffer 29, Absatz c) richtig heißen muss: Der Senat hält grundsätzlich die erstgenannte Auffassung für zutreffend, dass mit dem Verlust der Hofeigenschaft zwar die durch den Vorerbfall begründete Nacherbenanwartschaft nicht erlischt. Die berichtigte Fassung stimmt mit der Urschrift überein. Karlsruhe, den 19. Juni 2013 Mayer, Justizangestellte Hausanschrift: Herrenstr. 45a 76133 Karlsruhe Internet- und E-Mail-Adresse: Telefon (Zentrale): poststelle@bgh.bund.de (07 21) 1 59 - 0 www.Bundesgerichtshof.de Telefax: (07 21) 1 59-25 12