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BGH

Gericht: BGH

Juli 2006 in dem Verfahren des Rechtsanwalts Dr. Christian BflBj, •! 2. den Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof, vertreten durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Herrenstraße 45a, Karlsruhe Anfragsgegner J Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Richter Basdorf, die Richterin Dr. Otten, die Richter Dr. Freilesen und Dr. Schrriidt-Räntsch sowie die Rechtsanwälte Dr. Frey, Dr. Wosgien und Prof. Die Beiladung war in entsprechender Anwendung des § 65 Abs. 2 VwGO erforderlich, da der Antragsteller hilfeweise die Feststellung begehrt, dass die Wahl der 14 vom Wahlausschuss benannten Bewerber rechtswidrig war.

Zitierte Normen: § 65 VwGO § 168 BRAO
RechtsanwaltWosgienbenanntWahlausschussBundesgerichtshofRechtsanwälte

Volltext der Entscheidung

11
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AnwZ 2/06
vom 28. Juli 2006 in dem Verfahren
 des Rechtsanwalts Dr. Christian BflBj,	•!
Antragsteller :
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
gegen
1.	das Bundesministerium für Justiz, Mohrenstr. 27, Berlin
2.	den Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof, vertreten durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Herrenstraße 45a, Karlsruhe
 Anfragsgegner J
wegen Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof
-2-
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Richter Basdorf, die Richterin Dr. Otten, die Richter Dr. Freilesen und Dr. Schrriidt-Räntsch sowie die Rechtsanwälte Dr. Frey, Dr. Wosgien und Prof. Dr. Quaas
 am 28. Juli 2006 beschlossen:
Zum Verfahren werden beigeiaden:
1.
2.
3.
4.
5.
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6.
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7.	I
8.	- I
Gründe:
Die Beiladung war in entsprechender Anwendung des § 65 Abs. 2 VwGO erforderlich, da der Antragsteller hilfeweise die Feststellung begehrt, dass die Wahl der 14 vom Wahlausschuss benannten Bewerber rechtswidrig war. Die begehrte Entscheidung kann die Rechte aller nach § 168 BRAO benannten Rechtsanwälte berühren.
Basdorf '	. Otten	frellesen	. Schmidt-Räntsch
 Frey		Wosgien .	Quaas