Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
AnwZ (Brfg) 48/14
BESCHLUSS
vom 16. Dezember 2014 in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache
wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
-2-
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser
am 16. Dezember 2014
beschlossen:
Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe:
1 Nachdem der Kläger den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das
am 10. September 2014 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg zurückgenommen hat, ist das Zulassungsverfahren entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen.
2 Die nach § 112e Satz 2 BRAO, § 126 Abs. 3 Satz 2 VwGO veranlasste
Kostenentscheidung folgt aus § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 155 Abs. 2 VwGO. Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 194 Abs. 2 BRAO.
-3-
3 Diese Entscheidung trifft gemäß §112e Satz 2 BRAO, §125 Abs. 1
Satz 1 i.V.m. § 87a Abs. 1 VwGO der Vorsitzende.
Kayser
Vorinstanz:
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.09.2014 - AGH 21/2013 I -