Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AnwZ (Brfg) 45/16
vom 28. September 2016 in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache
wegen Herausgabe von Handakten
ECU :DE:BGH:2016:280916BANWZ.BRFG.45.16.0
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Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser am 28. September 2016
beschlossen:
Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Gründe:
1 Nachdem der Kläger den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das
Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg zurückgenommen hat, ist das Zulassungsverfahren entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen.
2 Die nach § 112e Satz 2 BRAO, § 126 Abs. 3 Satz 2 VwGO veranlasste
Kostenentscheidung folgt aus § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 155 Abs. 2 VwGO. Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 194 Abs. 1 BRAO, § 52 Abs. 2 GKG.
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Diese Entscheidung trifft gemäß §112e Satz 2 BRAO, §125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 87a Abs. 1 VwGO der Vorsitzende.
Kayser
Vorinstanz:
AGH Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.2016 - AGH 20/15 I -