Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AnwZ (Brfq) 25/11
vom 29. November 2011 in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache
wegen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richterinnen Roggenbuck und Lohmann sowie die Rechtsanwälte Dr. Frey und Dr. Braeuer
am 29. November 2011 beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2011 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es unter Rn. 11 heißt:
"Gemäß § 112e BRAO, § 60 VwGO wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt ... Das Verschulden ihres Vertreters ... wird ihr gemäß § 173 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet."
Kessal-Wulf Roggenbuck Lohmann
Frey Braeuer
Vorinstanz:
AGH Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2011 - AGH I 12/09 -