Der Senat hat durch BeschluS vom 1« Juli 1974 festge-stellt, das der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegenstandslos geworden ist, nachdem der Vorstand der Antragsgegnerin auf Grund veränderter Umstände sein Gutachten fallen gelassen hatte» Der Antragsteller strebt die Aufhebung dieses Beschlus« ses an« Er beruft sich auf § Id FGG und meint, der Senat hätte das Nichtvorliegen des Versagungsgrundes feststellen müssen« Er habe auch gegen Art« 3 GG verstoßen« Die Kosten hätten der Antragsgegnerin auferlegt werden müssen« Der Antragsteller hat beantragt! 3« der Antragsgegnerin die Kosten beider Instanzen des Verfahrens aufzuerlegen«
2133 027 BUNDESGERICHTSHOF An*2 fBl 1/74 Beschluss in der 7m1 des Gerhard W i •&., AatragsttUtr» und Beschwerdeführers » gegen die Hanseatische Hechtsaxiifaltaka»aaer B|BB» vertreten durch ihren Präsidenten» 4HH» 3flP*tra0e R Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin « 2 /fC Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltasachen, hat aa 12. Mai 1975 durch den Voraitzenden Richter hr« Vogt, die Richter Kirchhof, Dr« Girisoh und Ochmann sowie die Rechtsanwälte Correll, Siebecke und Schaefer beschlossen! Die Gegenvorstellung des Antragstellers von 28« April 1979 gegen dm BeschluS dee Senats von 1« Juli 1974 wird zurückgewiesen« Gründe a Der Senat hat durch BeschluS vom 1« Juli 1974 festge-stellt, das der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegenstandslos geworden ist, nachdem der Vorstand der Antragsgegnerin auf Grund veränderter Umstände sein Gutachten fallen gelassen hatte» Der Antragsteller strebt die Aufhebung dieses Beschlus« ses an« Er beruft sich auf § Id FGG und meint, der Senat hätte das Nichtvorliegen des Versagungsgrundes feststellen müssen« Er habe auch gegen Art« 3 GG verstoßen« Die Kosten hätten der Antragsgegnerin auferlegt werden müssen« Der Antragsteller hat beantragt! 1« den genannten Beschlud aufzuheben, 2« festzustellen, daß der vom Vorstand der Antrags« gegnerln angenommene Versagungsgrund nicht vorliegt, 3« der Antragsgegnerin die Kosten beider Instanzen des Verfahrens aufzuerlegen« //<r • 3 - Der ala Gegenvorstellung aufzufasaende Antrag kann nicht zu dem Erfolg führen« Dia Entscheidung das Senats vom 1« Juli 1974 ist formell rechtskräftig» Ihre Änderung ist daher nicht mehr möglich« Vogt Ochmann