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BGH

Gericht: BGH

Januar 1996 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Odersky, die Richterinnen Dr. Deppert und Dr. Otten, den Richter Streck und die Rechtsanwälte Dr. von Hase, Dr. Kieserling und die Rechtsanwältin Dr. Christian beschlossen:

OderskyStreck29KieserlingBeschwerdeOttenRechtsanwälte

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
2025 022
BESCHLUSS
AnwZ (B) 56/95
vom 29. Januar 1996 ln dem Verfahren
 des Assessors Rainer W. Kl TflHIIHBstraßefll Bl
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Antragstellers und Beschwerde führers,
 Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte
 Partner,
und
 gegen

Rechtsanwaltskammer Berlin, traßeJfc Bl
 Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin
 wegen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft hier: Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
2
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwalts Sachen, hat am 29. Januar 1996 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Odersky, die Richterinnen Dr. Deppert und Dr. Otten, den Richter Streck und die Rechtsanwälte Dr. von Hase, Dr. Kieserling und die Rechtsanwältin Dr. Christian
 beschlossen:
Nach Rücknahme der Beschwerde wird der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren auf 1.500 DM festgesetzt.
Odersky	Deppert	Streck	Otten
 Hase	Kieserling	Christian