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BGH

Gericht: BGH

Dezember 1996 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jähnke, die Richter Dr. Fischer, Basdorf und Streck sowie die Rechtsanwälte Dr. von Hase, Dr. Schott und Dr. Körner beschlossen: Die Gerichtskosten des Verfahren tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte. Gründe Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben sich außergerichtlich dahin geeinigt, daß die Antragsgegnerin gegen eine Zulassung des Antragstellers als Rechtsanwalt zu dem 1.

Zitierte Normen: § 91a ZPO
GerichtskostenBundesgerichtshofJähnkeHälfte

Volltext der Entscheidung

2025 026
BUNDESGERICHTSHOF
AnwZ (B) 40/96 BESCHLUSS
vom 9. Dezember 1996
in dem Verfahren
 des Dr. Günter P Drive,
 Südafrika,
Antragstellers
 und Beschwerdeführers,
- Verfahrensbevollmächtigte:
gegen
 lechtsanwaltskammer Frankfurt am Main,
 Ff
Antragsgegnerin
 und Beschwerdegegnerin,
 wegen Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft
 Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat am 9. Dezember 1996 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jähnke, die Richter Dr. Fischer, Basdorf und Streck sowie die Rechtsanwälte Dr. von Hase, Dr. Schott und Dr. Körner
 beschlossen:
Die Gerichtskosten des Verfahren tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfah-rens wird auf 100.000 DM festgesetzt.
3
Gründe
 Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben sich außergerichtlich dahin geeinigt, daß die Antragsgegnerin gegen eine Zulassung des Antragstellers als Rechtsanwalt zu dem 1. Juli 1997 keine Einwendungen erhebt und die Sache damit ihr Ende gefunden haben soll. Die Mitteilung dieses Sachverhalts an den Senat ist als übereinstimmende Erledigungserklärung zu werten. Damit hat in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO nur noch eine Entscheidung über die Kosten zu ergehen. Da die Parteien vereinbart haben, die Verfahrenskosten gegeneinander aufzuheben, entspricht es der Billigkeit, ihnen die Gerichtskosten je zur Hälfte aufzuerlegen.
Jähnke	Fischer	Basdorf	Streck
v. Hase	Schott	Körner