den Kiedersächsischen Minister der Justizt vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Celle# Antragsgegaer und Beschwerd egegnert wegen Gestattung auswärtiger Sprechtage Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat a» 29. Der Antragsteller hat, nachdem er seine sofortige Beschwerde gegen den Beschluß dee 2.
•2113 030 Abschrift BUNDESGERICHTSHOF Anw2 (B) 28/81 ------^-----c BESCHLUSS in dm Verfahre» das Rechtsanwalts Br# LUbbo Straße ^ 0t 3000, f Antragstellers und Beschwerdeführers * den Kiedersächsischen Minister der Justizt vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Celle# Antragsgegaer und Beschwerd egegnert wegen Gestattung auswärtiger Sprechtage Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat a» 29. März 1982 durch den Vorsitzenden v Richter Dt* Girlseh, die Richter Protoasor Or. Hagen, Laufhütte und Dr. Gribbohn sowie die Rechtsanwälte Petersen, Pfleger und Dr. Kohl»dorf«r beschlossen! Der Antragsteller hat, nachdem er seine sofortige Beschwerde gegen den Beschluß dee 2. Senats des Hiadersäehs lachen Khrengeriehtshofa für Rechts an« wälte in Celle von 23. September 1981 zurüekge« nennen hat, die Kosten des Rechtsnittel» zu tragen. Der Beschwerdewert wird auf 10.000 DM festgesetzt* Oirisch Laufhütte