Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwalts Sachen, hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hagen, Dr. Gribbohm und Dr. Lepa sowie die Rechtsanwälte Schaefer, Dr. Weise und Dr. Messer am 18. Juni 1982 zurückgenommen hat, werden ihr die Kosten des Rechtsmittels einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Auslagen des Antragstellers auferlegt.
2114 091 BUNDESGERICHTSHOF AnwZ (B) 24/82 BESCHLUSS in dem Verfahren der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk BMA, vertreten durch ihren Präsidenten, Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin, gegen den Rechtsanwalt PeterS KfllB Straße 0-0, Antragsteller und Beschwerdegegner, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pr, Dr. in 2 Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwalts Sachen, hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Pfeiffer, die Richter Prof. Dr. Hagen, Dr. Gribbohm und Dr. Lepa sowie die Rechtsanwälte Schaefer, Dr. Weise und Dr. Messer am 18. Oktober 1982 beschlossen: Nachdem die Antragsgegnerin ihre sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 1. Senats des Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1982 zurückgenommen hat, werden ihr die Kosten des Rechtsmittels einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Auslagen des Antragstellers auferlegt. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 DM festgesetzt. Pfeiffer Hagen Gribbohm Lepa Schaefer Weise Messer