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BGH

Gericht: BGH

gegen das Land Niedersachsen, Landes Justizverwaltung, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle, Antragsgegner und Beschwerdegegner, wegen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Der Bundesgerichtshof, Senat fUr Anwaltssachen, hat am 25« Januar 1980 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Vogt, die Richter Dr« Girisch, Laufhütte und Dr« Gribbohm sowie die Rechtsanwälte Correll, Dr« Kohlndorfer und Siebecke beschlossen: Mit der sofortigen Beschwerde wendet sich der Antragsteller dagegen, daß der Antragsgegner die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß § 10 Abs« 1 BRAO ausgesetzt hat« Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Abs« 1, § 119 ZPO, § 14 FGG, § 42 Abs.6 BRAO).

25BRAOAnwZAntragsgegnerRechtsanwälte

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
AnwZ (B) 23/79 BESCHLUSS

in dem Verfahren
 des Assesors Georg
9
traße
 Antragstellers und Beschwerdeführers - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte	und

gegen
 das Land Niedersachsen, Landes Justizverwaltung, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle,
 Antragsgegner und Beschwerdegegner, wegen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
*
Der Bundesgerichtshof, Senat fUr Anwaltssachen, hat am 25« Januar 1980 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Vogt, die Richter Dr« Girisch, Laufhütte und Dr« Gribbohm sowie die Rechtsanwälte Correll, Dr« Kohlndorfer und Siebecke beschlossen:
Dem Antragsteller wird das Armenrecht für das Beschwerdeverfahren versagt«
Gründe :
Mit der sofortigen Beschwerde wendet sich der Antragsteller dagegen, daß der Antragsgegner die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß § 10 Abs« 1 BRAO ausgesetzt hat« Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Abs« 1, § 119 ZPO, § 14 FGG, § 42 Abs. 6 BRAO). Die sofortige Beschwerde ist hier unzulässig, weil es sich um keine Angelegenheit von gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 Mm« 1-3 BRAO genannten Fällen (vgl* Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 1967 - AnwZ (B) 5/67 « EGE X 10; 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 13/74 * NJV 1975, 1927, 25. April 1977
- AnwZ (B) 6/77 - und 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 33/77). Daran ändert hier auch die lange Dauer des Verfahrens, um deswillen ausgesetzt worden ist, nichts.
Vogt	Girisch	Laufhütte	Gribbohm
 Cornell	Kohlndorfer	Siebecke