BGH · AnwZ (B) 14/96 vom 21.07.1997
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
Juli 1997 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Geiß, die Richter Dr. van Gelder, Basdorf und Streck sowie die Rechtsanwälte Dr. Schott, Dr. Körner und Dr. Wüllrich nach mündlicher Verhandlung beschlossen: Mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung wandten sich die Antragsteller gegen eine Belehrung der Antragsgegnerin, wonach sie mit der Werbeannonce in einer Zeitung die Grenzen nach § 43b BRAO erlaubter Werbung überschritten hätten. Nachdem die Antragsgegnerin die Belehrung in der Verhandlung vor dem Senat zurückgenommen hat, haben die Beteiligten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt. Mai 1997 - AnwZ (B) 67/96 - zu den Grenzen zulässiger Werbung, wie sie sich allein aus § 43b BRAO ergeben, da zu dem Zeitpunkt der in Streit stehenden Werbung die gemäß § 59b BRAO erlassene Berufsordnung für Rechtsanwälte noch nicht in Kraft getreten war, ist die hier in Frage stehende Werbung nicht zu beanstanden.