BGH · AnwZ (B) 12/09 vom 05.03.2010
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
Die Anhörungsrüge/Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 24. "weitere Rechtsbeschwerde wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs" richtet sich gegen den eine ebensolche "weitere Rechtsbeschwerde wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs" zurückweisenden Beschluss des Senats vom 24. April 2009 gerichtet, mit dem der Senat die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 2 AGH 1/93 ablehnenden Beschluss des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 10. Der Antragsteller wiederholt und vertieft in seiner "weiteren Rechtsbeschwerde" lediglich die Argumente zur Fehlerhaftigkeit der Ausgangsentscheidung 2 AGH 1/93, eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Senat zeigt er nicht auf.Ganter Roggenbuck Fetzer