Mai 2006 in dem Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert, die Richter Basdorf, Dr. Ernemann und Dr. Freilesen und die Rechtsanwältinnen Dr. Hauger und Kappelhoff sowie den Rechtsanwalt Dr. Martini am 15. Der Antragsteller hat die Kosten seiner zurückgenommenen sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des 1. Deppert Basdorf Ernemann Hauger Kappelhoff Martini Vorinstanz:
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ(B) 114/05 vom 15. Mai 2006 in dem Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert, die Richter Basdorf, Dr. Ernemann und Dr. Freilesen und die Rechtsanwältinnen Dr. Hauger und Kappelhoff sowie den Rechtsanwalt Dr. Martini am 15. Mai 2006 beschlossen: Der Antragsteller hat die Kosten seiner zurückgenommenen sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des 1. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 10. Oktober 2005 zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt. Deppert Basdorf Ernemann Hauger Kappelhoff Martini Vorinstanz: AGH München, Entscheidung vom 10.10.2005 - BayAGH I - 8/05 - Freilesen