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BGH

Gericht: BGH
LeitsatzVorschriftNachschlagewerkAnwZ(BAGHanwendbarLandBRAOBGHZ:_______________ja

Volltext der Entscheidung

Nachträglicher Leitsatz
 Nachschlagewerk:	ja
BGHZ:_______________ja
BRAO §§ 37 ff.
Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen; die Vorschriften der Nebenintervention gemäß §§ 66 ff. ZPO sind hier nicht anwendbar.
BGH, Beschluss vom 27. November 2006 - AnwZ(B) 102/05 - AGH des Landes
 Nordrhein-Westfalen