Nachträglicher Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ:_______________ja BRAO §§ 37 ff. Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen; die Vorschriften der Nebenintervention gemäß §§ 66 ff. ZPO sind hier nicht anwendbar. BGH, Beschluss vom 27. November 2006 - AnwZ(B) 102/05 - AGH des Landes Nordrhein-Westfalen