BGH · AnwZ (B) 101/08 vom 07.12.2009
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Dezember 2009 in dem Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, den Richter Dr. Ernemann, die Richterin Lohmann sowie die Rechtsanwälte Dr. Wüllrich und Dr. Frey am 7. 1 Der Antragsteller wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs, die den Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO bestätigt hat. 2 Die nach der senatsinternen Geschäftsverteilung zur Mitwirkung an der Entscheidung über den Antrag berufene Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof Dr. H. Dezember 2009 mitgeteilt, sie sehe sich für befangen an, in dieser Sache mitzuwirken, da sie bis zu dem Jahre 2008 in mehreren Verfahren tätig gewesen sei, in denen der Antragsteller die Mandanten in den Vorinstanzen vertreten habe.