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BGH

Gericht: BGH

aus Der Bundesgerichtshof, Senat für AnwaltsSachen, hat am 1. August 1983 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Girisch, die Richter Prof, Dr. Hagen, Laufhütte und Dr. Gribbohm sowie die Rechtsanwälte Sieljecke, Schaefer und Dr. Rössler beschlossen:

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Volltext der Entscheidung

2112 0€0 BUNDESGERICHTSHOF
AnwSt (R) 22/82 BESCHLUSS
in dem ehrengerichtlichen Verfahren
 gegen
den Rechtsanwalt Egon U geboren am in M^BBfc/Westpreußen,
 Straße
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Rechtsanwalt
 Rechtsanwalt
aus
 Verteidiger:
aus
 Der Bundesgerichtshof, Senat für AnwaltsSachen, hat am 1. August 1983 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Girisch, die Richter Prof, Dr. Hagen, Laufhütte und Dr. Gribbohm sowie die Rechtsanwälte Sieljecke, Schaefer und Dr. Rössler beschlossen:
Der Antrag des Rechtsanwalts, ihm gegen die Versäumung der Vorlage einer Urkunde im Termin zur Hauptverhandlung über seine Revision gegen das Urteil des 1. Senats des Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte des Landes Hessen vom 14. Juni 1982 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird alsunzulässig verworfen, weil eine Frist nicht versäumt worden ist (vgl.
 KK Maul § 44 Rdn. 8). Im übrigen wäre eine Wiedereinsetzung schon deshalb nicht möglich, weil das Verfahren inzwischen durch eine vom Revisionsgericht getroffene Sachentscheidung zu dem Abschluß gekommen ist (vgl. KK Maul § 44 Rdn. 17 mit Nachw.).
Girisch	Hagen	Laufhütte	Gribbohm
 Siebecke Schaefer	Rössler