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BGH

Gericht: BGH

Der frühere Rechtsanwalt die Kosten des Verfahrens zu tragen. Mai 1976 hat der Ehrengerichtshof die Berufung des Rechtsanwalts verworfen. Staatsministerium der Justiz die Zulassung des Rechtsanwalts zur Anwaltschaft mit Verfügung vom 9. Der Ehrengerichtshof hat den dagegen gerichteten Antrag des Rechtsanwalts auf gerichtliche Entscheidung am 11. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts hat der Senat mit Beschluß vom 25.

Zitierte Normen: § 139 BRAO
RechtsanwaltEhrengerichtshofRechtsanwalts

Volltext der Entscheidung

AnwSt
2133 046
BUNDESGERICHTSHOF
(r) 18/76 BESCHLUSS
in dem ehrengerichtlichen Verfahren
 gegen
den früheren Rechtsanwalt Rudolf P
in Mi
2
Der Bundesgerichtshof, Senat für AnwaltsSachen, hat am
10. Oktober 1977 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Vogt,
 die Richter Börtzler, Dr. Girisch und Ochmann
 sowie die Rechtsanwälte Petersen, Pfleger und Dr. Brandner
 beschlossen:
Das ehrengerichtliche Verfahren wird eingestellt.
Der frühere Rechtsanwalt	die	Kosten	des
 Verfahrens zu tragen.
Gründe :
Das Ehrengericht hat am 7. Oktober 1975 den Rechtsanwalt	Ausschluß	aus der Rechtsanwaltschaft ver-
urteilt. Mit Urteil vom 18. Mai 1976 hat der Ehrengerichtshof die Berufung des Rechtsanwalts verworfen.
Gegen dieses in seiner Abwesenheit verkündete Urteil hat der Rechtsanwalt durch seinen Verteidiger Revision eingelegt. Das Verfahren konnte bisher nicht weiterbetrieben werden.
Inzwischen hat aber das Bayer. Staatsministerium der Justiz die Zulassung des Rechtsanwalts zur Anwaltschaft mit Verfügung vom 9. Oktober 1975 zurückgenommen. Der Ehrengerichtshof hat den dagegen gerichteten Antrag des
 Rechtsanwalts auf gerichtliche Entscheidung am 11. Mai 1976 zurückgewiesen. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts hat der Senat mit Beschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 20/76 -ebenfalls zurückgewiesen.
Das ehrengerichtliche Verfahren ist daher gemäß §139 Abs. 3 Nr. 1 BRAO einzustellen.
Im Kostenpunkt beruht die Entscheidung auf § 197 Abs. 1 Satz 2 BRAO.
Vogt	Börtzler	Girisch	Ochmann
 Petersen
Pfleger
 Brandner