Oktober 1976 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Dr.Br. h.c. Fischer die Richter Börtzler, Hürxthal und Dr. Girisch sowie die Rechtsanwälte Siebecke, Schaefer und Dr, Brandner beschlosseni I, Der Rechtsanwalt wird auf seinen Antrag dagegen in den vorigen Stand wiedereingesetzt, daß er die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des 1« Senats des Riedersäechsischen f Khrengerichtshofs für Rechtsanwälte in Celle vom 27.
2133 090 Bundesgerichtshof ApwSt (B) 7/76 BESCHLUSS in dem elnreugerichtliohen Verfahren gegen den Rechtsanwalt Dr« straße Walter in ¥i Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat nach Anhörung des Ctenerslbundesanwalts am 25. Oktober 1976 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Dr.Br. h.c. Fischer die Richter Börtzler, Hürxthal und Dr. Girisch sowie die Rechtsanwälte Siebecke, Schaefer und Dr, Brandner beschlosseni I, Der Rechtsanwalt wird auf seinen Antrag dagegen in den vorigen Stand wiedereingesetzt, daß er die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des 1« Senats des Riedersäechsischen f Khrengerichtshofs für Rechtsanwälte in Celle vom 27. November 1975 versäumt hat* IX»Die Beschwerde des Rechtsanwalts gegen die Nichtzulassung der Revision wird zurück ge wie sen. ln den vom Beschweideführer oezeichneten Punkten hat der Ehreagerichtshof nur über Fragen des Einzelfalles, nicht aber über Rechtsfragen oder Fragen der anwaltlichen Pflichten, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, entschieden. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechts- j mittels zu tragen. Dr. Fischer Börtzier KUrxthal Girisch Sxabacke Schaefer Brandner