Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Dortmund vom 4. Grün des Der Angeklagte hat am 28, September 1952 in Bielefeld zwei vom Parteivorstand der KPD herausgegebene Flugblätter ”Gemeinsame Aktionen gegen Generalvertrag, für Friedensvertrag” und "Arbeiter, Angestellte, was bringt Euch der Gene-v:ralvertrag?" verteilt. Das Landgericht hat ihn wegen Vergehens nach § 84 Nr 1 StGB zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Weder ist die - selbst gewaltsame - Verhinderung einer Annahme des Generalvertrages durch den Bundestag für sich allein schon ein hochverräterisches Unternehmen, noch enthält die Aufforderung zu dem gewaltsamen Sturz der Bundesregierung ohne weiteres einen Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung der Bundesrepublik. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist in den ähnliche Sachverhalte und Urteile derselben Strafkammer betreffenden Entscheidungen des Senats 6 StR 39/54, 6 StR 63/54 und 6 StR 82/54, alle vom 1, September 1954, Mai 1954) als Gericht des ersten Rechtszuges den Inhalt der Druckschrift "Arbeiter, Angestellte - Was bringt Euch der .
6 StR 196/54 2292 098 2o Im Namen des Volkes In der Strafsache gegen den Arbeiter Rudolf L in Bi aus geboren am wegen Vergehens nach § 84 Nr 1 StGB hat der 6, Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 3. November 1954, an der teilgenommen haben« Senatspräsident Dr. Geier als Vorsitzender, Bundesrichter Dr.. Sauer Bundesrichter Dr* Baldus . Bundesrichter Dr. Heimann-Trosien Bundesrichter Weber als beisitzende Richter, Landgerichtsrat Dr. Dr. als Vertreter der Bundesähwältschaft, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht erkannt« Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Dortmund vom 4. Februar 1954 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht zurückverwieseti* Von Rechts wegen - 2 *■ Grün des Der Angeklagte hat am 28, September 1952 in Bielefeld zwei vom Parteivorstand der KPD herausgegebene Flugblätter ”Gemeinsame Aktionen gegen Generalvertrag, für Friedensvertrag” und "Arbeiter, Angestellte, was bringt Euch der Gene-v:ralvertrag?" verteilt. Das Landgericht hat ihn wegen Vergehens nach § 84 Nr 1 StGB zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Seine auf Verletzung des sachlichen Rechts gestützte Revision hat Erfolg. Beide Druckschriften richten sich gegen den Generalvertrag, Die im Urteil wiedergegebenen Auszüge enthalten die Aufforderung, durch ausserparlamentarische Aktionen, Streiks und Demonstrationen seine Annahme durch den Bundestag zu verhindern und die derzeitige Bundesregierung zu Fall zu bringen. Die Strafkammer erblickt darin eine hochverräterische Zielsetzung, weil das Vorhaben unter Nichtachtung verfassungsmässiger Grundsätze und unter Androhung von Gewalt verwirklicht werden sollte. Dass nicht nur eine Verletzung, sondern eine Änderung der geltenden verfassungsmässigen Ordnung beabsichtigt sei, ergebe sich aus den gerichtsbekannten Zielen der KPD. Diese Erwägungen vermögen den Schuldspruch nicht zu tragen. Weder ist die - selbst gewaltsame - Verhinderung einer Annahme des Generalvertrages durch den Bundestag für sich allein schon ein hochverräterisches Unternehmen, noch enthält die Aufforderung zu dem gewaltsamen Sturz der Bundesregierung ohne weiteres einen Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung der Bundesrepublik. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist in den ähnliche Sachverhalte und Urteile derselben Strafkammer betreffenden Entscheidungen des Senats 6 StR 39/54, 6 StR 63/54 und 6 StR 82/54, alle vom 1, September 1954, -3 - im einzelnen dargelegt» Dort ist auch ausgesprochen, dass die Präge, ob eine Druckschrift einen hochverräterischen Plan ent-» hält, nur aus ihrem Inhalt und aus ihrer sonstigen Beschaffenheit beantwortet werden darf und dass die Ziele der Führer der XPD oder sonstiger Verfasser nur insoweit verwertbar sind, als;; sie ersichtlich einen Niederschlag in der Schrift gefunden ha-. ben. Der erkennende Senat hat in der Sache St E 207/52 (Urteil vom 6. Mai 1954) als Gericht des ersten Rechtszuges den Inhalt der Druckschrift "Arbeiter, Angestellte - Was bringt Euch der . Generalvertrag?" nicht als hochverräterisch, jedoch als verun-'1 glimpfend im Sinne der §§ 97, 185 StGB angesehen. Sollte das Landgericht zu dem gleichen Ergebnis kommen, so wird es das Straffreiheitsgesetz 1954 zu beachten haben. Dr. Geier Dr. Sauer Baldus Heimann-Trosien Weber