Wie schon in den Jahren erhöht 2016 und 2017 erhöht sich auch 2018 der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder bzw. privilegierter volljähriger Kinder, z. B. Studenten. Der monatliche Mindestunterhalt beträgt ab 2018 in der ersten Einkommensgruppe für die
Allerdings wurde die unterste Einkommensgruppe auf ein Nettoeinkommen von bis zu 1.900 € angehoben.