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Kindesunterhalt: die neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018

Wie schon in den Jahren erhöht 2016 und 2017 erhöht sich auch 2018 der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder bzw. privilegierter volljähriger Kinder, z. B. Studenten. Der monatliche Mindestunterhalt beträgt ab 2018 in der ersten Einkommensgruppe für die

  1. Altersstufe: 348 Euro,
  2. Altersstufe: 399 Euro,
  3. Altersstufe: 467 Euro,
  4. Altersstufe (Bedarf eines volljährigen Kindes): 527 Euro.

Allerdings wurde die unterste Einkommensgruppe auf ein Nettoeinkommen von bis zu 1.900 € angehoben.

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