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Identitätsmissbrauch und Identitätsdiebstahl

Identitätsdiebstahl

Identitätsdiebstahl beschreibt zunächst nur das Abgreifen der personenbezogenen Daten, die einen Identitätsmissbrauch ermöglichen. Der Begriff Identitätsdiebstahl ist kein juristischer Fachbegriff. Es ist nämlich kein Diebstahl im rechtlichen Sinn (vgl. § 242 StGB, da es an einer fremden beweglichen Sache fehlt. Meist erfolgt der Identitätsdiebstahl unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Ist dieses anwendbar, kann sich eine Strafbarkeit des "Identitätsdiebstahls" nach § 42 BDSG ergeben. Auch § 202 des StGB stellt das unberechtigte Ausspähen gesicherter Daten unter Strafe. Oft weiß der Betroffene aber nicht, dass seine Daten abgegriffen wurden.

Außerdem muss man feststellen, dass Identitätsdiebstahl ein Massenphänomen ist. So wurden bereits über 4 Milliarden Benutzerkonten mit Zugangsdaten von Internetportalen entwendet. In großem Stil werden mit sog. Phishing-E-Mails Daten ausgespäht. Teilweise sind diese Daten publik im Internet. Sie können daher über die Webseiten haveIbeenPwnd oder über IdentityLeakChecker des Hasso Plattner Instituts kostenlos überprüfen, ob Sie selbst betroffen sind. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass sich Kriminelle so Zugangsdaten von Internetkonten leicht beschaffen können.

Falls Sie betroffen sind, bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und ändern Ihre Zugangsdaten auf anderen Webseiten umgehend. Ohne weitere Anhaltspunkte auf einen aktiven Missbrauch Ihrer Daten brauchen Sie keine anwaltliche Hilfe.

Identitätsmissbrauch

Identitätsmissbrauch (auch Identitätsdiebstahl genannt) bezeichnet die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten durch Dritte.

Ziel ist es oft, in betrügerischer Absicht einen Vermögensvorteil zu erlangen oder den rechtmäßigen Namensträger in Misskredit zu bringen.

Dies ist insbesondere bei Warenbetrug, bei der Eröffnung und Betrieb gefälschter Webseiten oder bei Vorkommnissen, die die Ihren Ruf beschädigen sollen, anzunehmen.

Lesen Sie mehr rund um das Thema Cyber-Mobbing und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie diesem zum Opfer fallen.

Sind Sie von einem Identitätsmissbrauch betroffen, sollten Sie die Situation nicht aussitzen oder verdrängen. Je nach Ausmaß des Identitätsmissbrauchs sollten Sie sich zunächst informieren und dann aktiv werden. Auch Rechtsanwälte, die solche Fälle bearbeiten, können Ihnen mit Rat und Tat weiterhelfen.

Verhalten bei Identitätsmissbrauch

Maßnahmen, die Sie in Erwägung ziehen sollen

  1. Überprüfen Sie die Abbuchungen auf Ihrer Kreditkarte. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass Dritte Ihre Kreditkarteninformationen erlangt haben, sperren Sie Ihre Kreditkarte umgehend.

  2. Melden Sie der deutschen Polizei, dass sie Opfer von Identitätsmissbrauch wurden.

  3. Sollten Sie sich zivilrechtlichen Forderungen ausgesetzt sehen, weisen Sie auf den Identitätsmissbrauch hin. Derjenige, der eine Forderung gegen Sie geltend macht, trägt auch die Beweislast dafür, dass der Vertrag tatsächlich mit Ihnen geschlossen worden ist. Das Risiko, dass er einen Vertrag mit einem Betrüger geschlossen hat, liegt nicht bei Ihnen.

  4. Bei all diesen Schritten kann Sie ein Rechtsanwalt unterstützen. Es empfiehlt sich, jemanden auszuwählen, der bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt. hat.

Ansprüche gegen Missbrauchenden

Oft ist es schwierig, die Verantwortlichen ausfindig zu machen. Sollte dies gelingen, so können je nach Schaden sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch strafrechtliche Schritte unternommen werden. Bei zivilrechtlichen Ansprüchen ist an Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche, Auskunfs- und Schadensersatzansprüche zu denken.

Ansprüche gegen Plattformbetreiber

Auch große Internetplattformen wie eBay oder auch Amazon kann nach vorherigem Hinweis untersagt werden, in Fällen von Identitätsmissbrauch von Dritten weiter Angebote im eigenen Namen anzubieten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es dem Betreiber technisch möglich und zumutbar war, nach dem ersten Hinweis Verletzungen zu verhindern vgl. BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05 - Namensklau im Internet.

Verhalten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, im Voraus von selbst tätig zu werden und einen Identitätsmissbrauch zu melden und ggf. eine Strafanzeige (auch gegen Unbekannt) zu erstellen. Sie erreichen damit, dass das Geschehen aktenkundig wird und diese Informationen der Polizei im Falle von Vorermittlungen gegen Sie zur Verfügung stehen. Denn es ist Ihr Name, bzw. der Name des Betroffenen, der ggf. in das Visier der Strafverfolgungsbehörden rückt.

Sind bereits Ermittlungen gegen Sie aufgenommen worden, sollten Sie - trotz des "klaren Falles" - einen Rechtsanwalt konsultieren. Machen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei, wenn Sie nicht genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird. Dies wissen Sie erst dann, wenn Sie den Inhalt der Akte in dem Ermittlungsverfahren kennen. Erst mit diesen Informationen können Sie Ihr Verhalten so schildern, dass keine Missverständnisse entstehen oder Sie sich sonst selbst belasten.

Ansprüche gegen die Bank

Haben Kriminelle Ihr online Bank-Konto geplündert, sollten Sie Ansprüche gegen die Bank prüfen. Aufgrund der Komplexität der Sach- und Rechtslage ist es hier ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Was kann ein Rechtsanwalt tun?

Ein Rechtsanwalt kann Ihnen beim Verfassen der Schreiben und der Behördenkommunikation helfen und Sie außerdem über rechtliche Risiken beraten. Sehen Sie sich zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter ausgesetzt, können diese in Fällen von Identitätsmissbrauch gewöhnlich abgewehrt werden. Außerdem liegt bei Rechtsanwälten, die mit Fällen von Identitätsmissbrauch zu tun haben, natürlich auch Erfahrungswissen vor, das weitergegeben wird.

Rechtsanwalt in Kooperation  Dr. Marc Maisch

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