Besonders unangenehm für Betroffene ist es, wenn Nacktbilder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden oder durch Messenger verbreitet werden.
Wurden einvernehmlich Nacktbilder in der Partnerschaft gemacht und ist diese inzwischen beendet, so bestet gegen den Ex-Partner ein Löschungsanspruch unabhängig davon, ob ein Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Bilder droht.
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