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Nacktbilder im Internet und Rachepornos

Besonders unangenehm für Betroffene ist es, wenn Nacktbilder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden oder durch Messenger verbreitet werden.

Wurden einvernehmlich Nacktbilder in der Partnerschaft gemacht und ist diese inzwischen beendet, so bestet gegen den Ex-Partner ein Löschungsanspruch unabhängig davon, ob ein Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Bilder droht.

Was kann ich gegen hochgeladene Nacktbilder tun?

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zum Löschen auffodern

Unterlassungsanspruch

Schadensersatz (meist hohe Schmerzensgeldforderung)

Rechtsdurchsetzung

Klage oder einstweiliger Rechtsschutz

Strafanzeige und Strafantrag

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Rechtsanwalt Matthias Prinz




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