* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.

Google-Bewertungen kaufen – Ist das erlaubt?

In der heutigen Zeit sind Internetbewertungen, insbesondere beim „Onlineshopping“, aber auch im analogen Bereich, ein immer ausschlaggebenderer Faktor für die Kauf- und Konsumentscheidungen von Verbrauchern. Betriebe oder Ärzte sind somit schlicht auf gute Bewertungen angewiesen, wenn sie konkurrenzfähig bleiben wollen. Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig und vernünftig, dass Unternehmen einen gesteigerten Wert auf ihre Internetpräsenz und dort auf die Bewertungen der Nutzer und Patienten legen. Weist ein Profil nur sehr wenige Rezensionen auf oder überwiegen negative Kommentare und Bewertungen, so ist die Verlockung groß, dies durch gekaufte Bewertungen zu optimieren. Inzwischen existiert ein ganzer Markt für das Kaufen von positiven Google-Bewertungen.

Aber – Ist so etwas wirklich erlaubt? Hier erklären wir Ihnen, ob gekaufte Google-Bewertung legal sind, und alles, was Sie sonst noch zu diesem Thema wissen müssen.

Ist es legal, Bewertungen zu kaufen?

Gekaufte Bewertungen bei Google oder vergleichbaren Bewertungsportalen sind rechtswidrig und auch unlauter. Fake-Rezensionen erfüllen in aller Regel den Tatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), da es sich um irreführende geschäftliche Handlungen handelt. Wenn Sie entgegen dieses Verbots gekaufte Bewertungen auf Ihrem Profil zugänglich machen, droht die Gefahr, dass Sie von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt und gem. § 8 UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

In § 5 Abs. 1 S. 1 UWG heißt es: „Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte“. Wenn nun also ein Profil mit positiven Bewertungen angereichert ist, dann wird objektive Leser davon ausgehen dürfen, dass die dort abgegebenen Kommentare zu den Produkten oder Dienstleistungen der Wahrheit entsprechen und von einem tatsächlichen Kunden verfasst worden sind. Da ja nur gute Bewertungen ergänzt wurden, wird der Leser sich eher für einen Kauf oder dergleichen bei dem betreffenden Unternehmen entscheiden. Anderenfalls – d.h. wenn die Bewertung nicht gekauft worden wäre – wäre das Profil vermutlich weniger positiv. Schließlich gäbe es dann keinen Anlass, die Rezensionen zu kaufen. Bei einem Betrieb mit überwiegend schlechten Rezensionen wird der Leser vermutlich eher nicht vorstellig, sodass er durch das Kaufen der Bewertung zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst worden ist, die er anderenfalls nicht getroffen hätte.

Unzulässig ist es auch, Internetuser zu der Vornahme an Bewertungen zu veranlassen, um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können (vgl. OLG Frankfurt, 20.08.2020 - 6 U 270/19; OLG Frankfurt, 16.05.2019 - 6 U 14/19).

Nicht nur Ihre Konkurrenten, sondern auch die Dienstanbieter gehen gegen Sie vor, wenn Sie Fake-Bewertungen kaufen. So hatte beispielsweise Amazon einen Händler abgemahnt, der mit gekauften Rezensionen seine Produktbewertungen aufbessern wollte.

Es droht auch ein Warnhinweis auf den Verdrach manipulierter Bewertungen durch den Bewertungsdienst. Einen solchen Hinweis hielt das OLG Frankfurt, mit Urteil vom 19.11.2020 Az. 16 W 37/20 für rechtmäßig.

Vor diesem Hintergrund ist nur dringend vom Kauf positiver Rezensionen abzuraten. Sie verstoßen nicht nur gegen geltendes Recht, sondern riskieren auch eine kostenpflichtige Abmahnung. Wenn Kunden Kenntnis davon erlangen, dürfte dies deren Vertrauen in Ihr Unternehmen nachhaltig erschüttern.

Gibt es auch seriöse Anbieter gekaufter Bewertungen?

Fake-Bewertungen sind rechtswidrig und unlauter, sodass grundsätzlich auch kein seriöser Anbieter solche Dienste zur Verfügung stellen wird. Im Gegenteil: Teilweise wird damit geworben, dass der Kauf von Bewertungen bei dem entsprechenden Anbieter zulässig sei, da er die Produkte und Dienstleistungen des jeweiligen Unternehmers tatsächlich auch teste. In den meisten Fällen trifft dies aber nicht zu – Sie sollten Abstand von Versprechungen dieser Art nehmen!

Wie sieht es mit Produkttests aus?

Wenn im Rahmen dieser Tests sämtliche Anforderungen eingehalten werden, dann kann es zulässig sein, sich über Produkttests Bewertungen vermitteln zu lassen.

Wenn Sie einem Tester also beispielsweise Ihr Produkt zukommen lassen und er daraufhin eine Rezension verfasst, so ist spielt sich dies im Rahmen der Legalität ab, wenn

  • es keine Absprachen bzgl. des Inhalts der Bewertung gibt – weder hinsichtlich der Note noch hinsichtlich des Textes, sodass der Verfasser frei seine Eindrücke wiedergeben kann und
  • wenn kenntlich gemacht wird, dass es sich hierbei um einen Produkttest handelt, indem der Tester beispielsweise anfügt, dass ihm das Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt worden ist.

Welchen Anforderungen muss eine Bewertung genügen, um zulässig zu sein?

Zunächst einmal dürfen Bewertungen selbstverständlich keine strafbaren Handlungen verwirklichen. Es finden sich leider immer wieder Bewertungen, in denen der Unternehmer oder seine Mitarbeiter beleidigt (§ 185 StGB) werden. In eine ähnliche Richtung gehen Fälle der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB). Es liegt auf der Hand, dass Rezensionen, vermittels derer Strafgesetze verletzt werden, nicht zulässig sind.

Ebenso ist es unzulässig, unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Lesen Sie in unseren FAQ, was genau der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen ist.

Schließlich darf nur derjenige eine Bewertung zu einem Unternehmern verfassen, der dessen Produkte, Dienstleistungen und dergleichen mehr tatsächlich auch verwendet oder in Anspruch genommen hat. Das heißt: Ein echter Kunden- oder Behandlungskontakt ist Grundvoraussetzung für das Verfassen einer Rezension.

Da dies bei gekauften Bewertungen regelmäßig nicht der Fall ist, können diese im Übrigen alleine auf Grund dessen gelöscht werden.

Legale Alternative: Bewertungen Löschen

Die Alternative liegt klar auf der Hand: „echte“ und authentische Bewertungen. Da viele Verbraucher von sich aus nur dann eine Rezension veröffentlichen, wenn sie in besonderem Maße – sei es nun positiv oder negativ – von dem jeweiligen Unternehmen überrascht waren, können Sie zufrieden wirkende Kunden ruhig ansprechen und bitten, eine Bewertung zu hinterlassen.

Ein weiteres Instrument zur Verbesserung Ihres Unternehmensprofils beispielsweise auf Google, Jameda oder kununu ist es, gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen. Wenn Sie oder Ihre Kollegen durch Kommentare diskreditiert und beleidigt werden; wenn unwahre Tatsachenbehauptungen kundgetan werden oder wenn sie den Rezensenten schlicht nicht identifizieren bzw. als Kunde zuordnen können, dann haben Sie sehr gute Chancen, diese negativen Bewertungen löschen zu lassen.

Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Google Bewertung löschen lassen.

Rechtsanwalt Matthias Prinz kann Ihnen durch eine kostenlose Ersteinschätzung weiterhelfen.

Telefon: 06131 6367056

Auf Wunsch kann die gesamte Kommunikation per E-Mail oder Telefon abgewickelt werden.